Hallo,
ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft meine Frau die russiche und wir leben mit dem gemeinsamen Kind welches in Östereich geboren wurde in Österreich. Somit hat mein Kind die deutsche und die russiche Staatsbürgerschaft meine Frau hat einen Aufenthaltstitel in Östereich bis 2018.
Meine Frage nun was passiert ,wenn wir uns aus Östrreich abmelden und im Ausland ein Jahr verbringen, wird der Titel eingezogen? Muss ich dann das prozedere erneut machen mit Erlangung des Aufenthaltstitels? Wie sieht aus wenn ich nach Deutschland später wieder einziehe?
ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft meine Frau die russiche und wir leben mit dem gemeinsamen Kind welches in Östereich geboren wurde in Österreich. Somit hat mein Kind die deutsche und die russiche Staatsbürgerschaft meine Frau hat einen Aufenthaltstitel in Östereich bis 2018.
Meine Frage nun was passiert ,wenn wir uns aus Östrreich abmelden und im Ausland ein Jahr verbringen, wird der Titel eingezogen? Muss ich dann das prozedere erneut machen mit Erlangung des Aufenthaltstitels? Wie sieht aus wenn ich nach Deutschland später wieder einziehe?
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