Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Aufenthalstitel nach Abmedlung

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • appolon4ik
    Member
    Auslaender
    • 43

    Aufenthalstitel nach Abmedlung

    Hallo,
    ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft meine Frau die russiche und wir leben mit dem gemeinsamen Kind welches in Östereich geboren wurde in Österreich. Somit hat mein Kind die deutsche und die russiche Staatsbürgerschaft meine Frau hat einen Aufenthaltstitel in Östereich bis 2018.
    Meine Frage nun was passiert ,wenn wir uns aus Östrreich abmelden und im Ausland ein Jahr verbringen, wird der Titel eingezogen? Muss ich dann das prozedere erneut machen mit Erlangung des Aufenthaltstitels? Wie sieht aus wenn ich nach Deutschland später wieder einziehe?
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Welchen Titel hat ihre Gattin derzeit, gehen Sie aus der EU raus oder üben Sie sich in Binnenmigration?
    Die Frage bezüglich Deutschland verstehe ich nicht..

    Grüsse
    Peter

    Comment

    • appolon4ik
      Member
      Auslaender
      • 43

      #3
      Meine Frau hat eine grüne Aufenthaltskarte, welche am 09.04.2019 regulär abläuft, dort steht, dass dies eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers ist.

      Mit Deutschland meine, dass ich nicht genau weiß wie ich es am besten machen, ich habe in Deutschland meine Familie Freunde etc., wir wollen in Russland versuchen einen Fuss zu fassen. Ich würde nach Deutschland und Östrreich kommen und meine Freuden Familie besuchen mit meiner Frau, unser gemeinsames Kind hat beide Staatsbürgerschaften nur meine Frau nicht.

      Comment

      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Wenn das die erste Karte für 5 Jahre sein sollte, ist der Status nach 6 Monaten weg; war es die zweite (10 Jahre), ist eine Abwesenheit bis zu 2 Jahre möglich. Intra-EU wären im zweiten Fall 6 Jahre Abwesenheit unschädlich.

        Bei Verlust des Status beginnt ihre Gattin wieder bei Null.. keine tollen Aussichten

        Grüsse
        Peter

        Comment

        • appolon4ik
          Member
          Auslaender
          • 43

          #5
          Vielen Dank für für die Informatio!

          Also wenn ich die Option wähle und meine Gattin in Deutschland melde, dann behaelt sie den Status bis zu 6 Jahre? Haben sie vielleicht einen Link, damit ich da einlesen kann?

          Wie wird denn sowas geprüft wo genau man sich aufhaelt? Ich natürlich nicht gegen Gesetze verstossen
          Grüsse

          Comment

          • insider
            Senior Member
            Auslaender
            • 362

            #6
            Zitat von appolon4ik Beitrag anzeigen

            Wie wird denn sowas geprüft wo genau man sich aufhaelt?
            u.a. durch solche "Kleinigkeiten" wie wo besteht eine Krankenversicherung -in DE besteht KV Pflicht!-, wo Einkommen versteuert wird etc.

            Comment

            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Die Idee war vielmehr, dass Sie ihre Zukunft in einem EU-Staat versuchen, wenn Sie von hier weg wollen - die "Umgehung" wird weder wirtschaftlich sein noch so richtig funktionieren.. ich würde die deutschen Behörden nicht für uninteressiert und blind halten

              Grüsse
              Peter

              Comment

              • appolon4ik
                Member
                Auslaender
                • 43

                #8
                Vielen Dank nochmal an alle!

                Es gib ein Update ich habe jetzt die Fremdenpolizei erreicht, um die Gerüchte mit der Erlöschung des Titel zu klären.

                Also laut der Auskunft gibt es diese Regelung mit dem Erlöschen des Titels nach fernbleiben von mehr als 6 Monate nicht mehr, es gibt überhaupt keine Einschränkung, der Titel ist gültig solange er gültig ist.

                Comment

                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  Wenns die Fremdenpolizei sagt.. ich kann auch das Salzamt befragen, die sind genauso unzuständig, inexistent und werden im Fall der Fälle genauso an partieller Amnesie erkranken. Sie haben sich die Auskunft aber ohnehin schriftlich geben lassen?

                  Die einschlägigen §§ 10 und 20 NAG wurde schon lange nicht geändert und gesetzliche Reglungen sind vielleicht unsinnig, kritisierbar, aber sicher kein Gerücht.

                  Grüsse
                  Peter

                  P.S. Eigentlich kann es mir ja egal sein, wer sich aufgrund welcher Sicht der Dinge ins Unglück stürzt, aber kommen Sie mir nicht in zwei oder drei Jahren in hellster Auflösung in die Beratung
                  Last edited by helpingshands; , .

                  Comment

                  • appolon4ik
                    Member
                    Auslaender
                    • 43

                    #10
                    Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                    Wenns die Fremdenpolizei sagt.. ich kann auch das Salzamt befragen, die sind genauso unzuständig, inexistent und werden im Fall der Fälle genauso an partieller Amnesie erkranken. Sie haben sich die Auskunft aber ohnehin schriftlich geben lassen?

                    Die einschlägigen §§ 10 und 20 NAG wurde schon lange nicht geändert und gesetzliche Reglungen sind vielleicht unsinnig, kritisierbar, aber sicher kein Gerücht.

                    Grüsse
                    Peter

                    P.S. Eigentlich kann es mir ja egal sein, wer sich aufgrund welcher Sicht der Dinge ins Unglück stürzt, aber kommen Sie mir nicht in zwei oder drei Jahren in hellster Auflösung in die Beratung
                    Ich danke euch für eure Arbeit, ihr könnt vielen Helfen, ich möcht ich nicht als besser Wisser auftreten, dass sind die Aussagen der Beamten die u. anderem für meine Bezirk zuständig sind.

                    Ich bin EU-Bürger kein Östrreicher!

                    Ich gebe nur das wieder was ich aus verschiedenen Stellen erfahren habe.
                    Ich habe bei verschiedener Stellen in den Bundesländer in Österreich angerufen, letzlich wurde mir die Nummer vom Innenministerium gegeben dort konnte ich nur die Aussage bestätigen, dies habe ich letzlich nicht gemacht. In diesen Gesetzestexten steht nichts von 6 Monate. Ledeglich von mehr als zwei Jahren aus dem Land, aber auch dann ist es nicht so einfach da ich als Europäischer Bürger eine gesonderte Stellung habe, die grüne Karte die meine Frau hat ist praktisch ihr Aufenthaltsrecht, das meinem gleichzusetzen ist, anders sieht es aus wenn sie eine Daueraufenthalt hätte, dies hat sie nicht, daher gilt das mit 6 Monate nicht. Das sind die Aussagen aus den Gesprächen.

                    Comment

                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Ich habe ja ziemlich am Anfang nach der Art der Dokumentation gefragt:
                      Aufenthaltskarte (erstmaliges Ding): 6 Monate zulässige Abwesenheit
                      Daueraufenthaltskarte (Folgedokumentation): 2 Jahre zulässig.
                      Ist anwendbares Unionsrecht aus der RL 2004/38/EG, Sie können den Gesprächspartner ja fragen, ob er Ihnen die Auskunft schriftlich gibt.

                      Comment

                      Working...
                      X