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Niederlassungsbewilligung - Angehöriger

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  • Fuzzy50
    Junior Member
    Auslaender
    • 19

    Niederlassungsbewilligung - Angehöriger

    Meine chinesische Frau und ich möchten ihre erwachsene Tochter nach Österreich kommen lassen. Ich habe mir das Antagsformular 'Niederlassungsbewilligung - Angehöriger' ausgedruckt und hätte eine Frage:
    Wir müssen u.a eine Haftungserklärung für die Tochter abgeben sowie eine Krankenversicherung abschließen, So weit so gut. Aber außerdem wird ein Nachweis über den gesicherten Lebensunterhat der Tochter verlangt. Genügt da nicht die Haftungserklärung ? Oder genügt unser Einkommensnachweis hier in Österreich?
    Die Tochter arbeitet zwar in China aber dieses Einkommen würde ja im Falle einer Übersiedlung nach Österreich wegfallen.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Der Lebensunterhalt ist durch die haftungserklärung gedeckt, wenn diese als "tragfähig" angesehen wird. Bleiben Ihnen die € 882 für den Unterhalt jenseits des Familieneinkommens für Sie und ihre Gattin, genügt das (eigentlich stellt das Gesetz auf das pfändungsferie Existenzminimum ab, die Behörden sind aber mit den ASVG-Richtsätzen für ein Ehepaar auch zufrieden, also € 1323 plus Wohnkosten/außerordentliche Belastungen über einem Freibetrag von € 282)

    Würden Auslandeinkommen zB aus Vermietung der Wohnung, die ja nicht mehr gebraucht wird, dazukommen, ist die Anforderung an die "Tragfähigkeit" geringer

    Grüsse
    Peter

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    • Fuzzy50
      Junior Member
      Auslaender
      • 19

      #3
      Danke, Peter für die rasche Antwort!
      Ich hätte noch ein Zusatzanliegen:
      Bei den erforderlichern Unterlagen steht u.a: 'Schriftliche Erklärung des Zusammenführenden über Art und Umfang der Unterhaltsleistung'.
      . Wie muss diese Erklärung ausschauen?
      . Heißt das, das ich für die 882 Euro monatlich in bar für die Tochter aufkommen muss ?
      . Sie hätte ja in unserem Haus kostenlose Unterkunft und Verpflegung, kann das auf die 882 Euro angerechnet werden, und wenn ja, wie?

      Vielen Dank und iebe Grüße, Fuzzy50

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Welche Behörde will sowas? Da wird wohl der Verweis "siehe Haftungserklärung" reichen
        Wenn das einem Beamten nicht genügt, soll er für sein Mehrbegeheren die "Rechtsgrundlage" nennen.. bin schon neugierig

        Grüsse
        Peter

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        • Fuzzy50
          Junior Member
          Auslaender
          • 19

          #5
          Das steht im Antragsformular unter Punkt K: 'Folgende Urkunden und Nachweise sind dem Antrag anzuschließen'.
          Aber wenn der Verweis auf die Haftungserklärung genügt, ist mir das natürlich sehr recht.

          Danke und freundliche Grüße
          Fuzzy50

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Da geht es um die Tragfähigkeit, sprich ihren Einkommensnachweis

            Grüsse
            Peter

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            • Fuzzy50
              Junior Member
              Auslaender
              • 19

              #7
              Nochmals Danke, Peter!

              Eine (hoffentlich) letzte Frage:
              . Ich habe gehört, dass für Personen mit Universitätsabschluss angeblich kein A1-Zertifikat für die NB Angehöriger nötig sein soll. Stimmt das?

              FG Fuzzy50

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Stimmt, aber nur fast: Der Trigger ist der Schulabschluss, der zu einem Studium berechtigt

                Grüsse
                Peter

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