Hallo liebe Forengemeinde !
Meine Philippinische Freundin und ich werden in Hongkong heiraten weil wir keinen anderen Weg sehen.
Meine Frage bezieht sich auf die Erlaubnis der Einreise ( Aufenthaltstitel ) nach Österreich meiner zukunftigen Frau.
Ich bin gebürtiger Österreicher ohne Migrationshintergrund. Weiss nicht ob das eine Rolle spielt aber ich wills erwähnt haben.
1. Mein Einkommen Notstand 900 € + 240 € Arbeitsunfallrente ( dauerhaft bis Lebensende ) + 415 € aus einer geringfügigen Beshäftigung = Gesamt 1555 € - 320 Miete = 1235 € netto Monatlich. Da kann man ja noch mehr als 200 € abziehen habe ich hier im Forum gelesen !? Ich beziehe keine MIndestsicherung, Ausgleichszulagen, oder andere finaziellen Sozialleistungen die der Staat zahlt.
2. Mietwohnung 65 m² seit 12 Jahren von mir allein bewohnt.
3. Privatkonkurs. Muss ich die jährliche Zahlung beim verfügbaren netto Einkommen einebziehen ?
Sie ist Krankenschwester mit Diplom. Hat zuletzt ein paar Jahre in einer Geburtenabteilung eines kleinen Krankenhauses gearbeitet. Seit Dez. 2015 wegen Sparmasnahmen gekündigt. Besitzt ein kleines Haus aber hat parktisch null Berreserven. Keine Vorstrafen.
Mein Frage/n
Könnte das klappen finaziell gesehen.
Welche Knüppel kann der Österreichische Staat in den Weg legen wenn ihm die Dame nicht zusagt.
Wenn es finaziell nicht reicht komme ich jetzt zu der Aussage hier im Forum ( 3 Monatszettel sind ein urbanes Märchen, oder ein Aberglaube ). Sollte es nötig sein kann ich ein Dienstverhältnis mit monatlich 1400 netto aufnehmen + Rente ( Unfallrente wird trotz Dienstverhältnis ausbezahlt. kein Lonlimit. ). Genügen dann die 3 letzten Lohnzettel oder eben nicht. Sagt big Austria dann nicht der hat sich ja nur schnell 3 Monate eine
Arbeit gesucht damit er den Aufenthaltstitel bekommt ?
Noch eine letzte Frage die ich seit wochen bei Google nicht lösen kann. Sie hat zwei kleine Kinder. Können die einfach so mit sollte sie einen Titel bekommen, und was wäre dann das Mindesteinkommen wobei ich denke ob man da nicht etwas mit der Kinderbeihilfe regeln kann ?
Lg und Danke für die Antwort.
Meine Philippinische Freundin und ich werden in Hongkong heiraten weil wir keinen anderen Weg sehen.
Meine Frage bezieht sich auf die Erlaubnis der Einreise ( Aufenthaltstitel ) nach Österreich meiner zukunftigen Frau.
Ich bin gebürtiger Österreicher ohne Migrationshintergrund. Weiss nicht ob das eine Rolle spielt aber ich wills erwähnt haben.
1. Mein Einkommen Notstand 900 € + 240 € Arbeitsunfallrente ( dauerhaft bis Lebensende ) + 415 € aus einer geringfügigen Beshäftigung = Gesamt 1555 € - 320 Miete = 1235 € netto Monatlich. Da kann man ja noch mehr als 200 € abziehen habe ich hier im Forum gelesen !? Ich beziehe keine MIndestsicherung, Ausgleichszulagen, oder andere finaziellen Sozialleistungen die der Staat zahlt.
2. Mietwohnung 65 m² seit 12 Jahren von mir allein bewohnt.
3. Privatkonkurs. Muss ich die jährliche Zahlung beim verfügbaren netto Einkommen einebziehen ?
Sie ist Krankenschwester mit Diplom. Hat zuletzt ein paar Jahre in einer Geburtenabteilung eines kleinen Krankenhauses gearbeitet. Seit Dez. 2015 wegen Sparmasnahmen gekündigt. Besitzt ein kleines Haus aber hat parktisch null Berreserven. Keine Vorstrafen.
Mein Frage/n
Könnte das klappen finaziell gesehen.
Welche Knüppel kann der Österreichische Staat in den Weg legen wenn ihm die Dame nicht zusagt.
Wenn es finaziell nicht reicht komme ich jetzt zu der Aussage hier im Forum ( 3 Monatszettel sind ein urbanes Märchen, oder ein Aberglaube ). Sollte es nötig sein kann ich ein Dienstverhältnis mit monatlich 1400 netto aufnehmen + Rente ( Unfallrente wird trotz Dienstverhältnis ausbezahlt. kein Lonlimit. ). Genügen dann die 3 letzten Lohnzettel oder eben nicht. Sagt big Austria dann nicht der hat sich ja nur schnell 3 Monate eine
Arbeit gesucht damit er den Aufenthaltstitel bekommt ?
Noch eine letzte Frage die ich seit wochen bei Google nicht lösen kann. Sie hat zwei kleine Kinder. Können die einfach so mit sollte sie einen Titel bekommen, und was wäre dann das Mindesteinkommen wobei ich denke ob man da nicht etwas mit der Kinderbeihilfe regeln kann ?
Lg und Danke für die Antwort.
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