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Heirat - Aufenthaltstitel - Philippina

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  • soletti
    Junior Member
    Auslaender
    • 12

    Heirat - Aufenthaltstitel - Philippina

    Hallo liebe Forengemeinde !

    Meine Philippinische Freundin und ich werden in Hongkong heiraten weil wir keinen anderen Weg sehen.

    Meine Frage bezieht sich auf die Erlaubnis der Einreise ( Aufenthaltstitel ) nach Österreich meiner zukunftigen Frau.

    Ich bin gebürtiger Österreicher ohne Migrationshintergrund. Weiss nicht ob das eine Rolle spielt aber ich wills erwähnt haben.

    1. Mein Einkommen Notstand 900 € + 240 € Arbeitsunfallrente ( dauerhaft bis Lebensende ) + 415 € aus einer geringfügigen Beshäftigung = Gesamt 1555 € - 320 Miete = 1235 € netto Monatlich. Da kann man ja noch mehr als 200 € abziehen habe ich hier im Forum gelesen !? Ich beziehe keine MIndestsicherung, Ausgleichszulagen, oder andere finaziellen Sozialleistungen die der Staat zahlt.

    2. Mietwohnung 65 m² seit 12 Jahren von mir allein bewohnt.

    3. Privatkonkurs. Muss ich die jährliche Zahlung beim verfügbaren netto Einkommen einebziehen ?

    Sie ist Krankenschwester mit Diplom. Hat zuletzt ein paar Jahre in einer Geburtenabteilung eines kleinen Krankenhauses gearbeitet. Seit Dez. 2015 wegen Sparmasnahmen gekündigt. Besitzt ein kleines Haus aber hat parktisch null Berreserven. Keine Vorstrafen.

    Mein Frage/n

    Könnte das klappen finaziell gesehen.

    Welche Knüppel kann der Österreichische Staat in den Weg legen wenn ihm die Dame nicht zusagt.

    Wenn es finaziell nicht reicht komme ich jetzt zu der Aussage hier im Forum ( 3 Monatszettel sind ein urbanes Märchen, oder ein Aberglaube ). Sollte es nötig sein kann ich ein Dienstverhältnis mit monatlich 1400 netto aufnehmen + Rente ( Unfallrente wird trotz Dienstverhältnis ausbezahlt. kein Lonlimit. ). Genügen dann die 3 letzten Lohnzettel oder eben nicht. Sagt big Austria dann nicht der hat sich ja nur schnell 3 Monate eine
    Arbeit gesucht damit er den Aufenthaltstitel bekommt ?

    Noch eine letzte Frage die ich seit wochen bei Google nicht lösen kann. Sie hat zwei kleine Kinder. Können die einfach so mit sollte sie einen Titel bekommen, und was wäre dann das Mindesteinkommen wobei ich denke ob man da nicht etwas mit der Kinderbeihilfe regeln kann ?

    Lg und Danke für die Antwort.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die Unterhaltsrechnung ist die:
    € 1323 netto Jahreszwölftel für ein Ehepaar + Miete - € 282 Freibetrag sind gefordert, allenfalls zzgl. € 136 pro mj. Kind. Als Einkommen zählen auch Ersparnisse (zumindest als kleinerer Anteil), Unterhaltsverträge (freiwillige, vertraglich vereinbarte Leistungen Dritter) oder ein Arbeitsvorvertrag für die Gattin

    Überschlägig geht sich ein Kind aus, zwei knapp nicht mehr. Der provatkonkurs kann insofern ein Diskussionspunkt sein, als bei Zahlungsverzug theoretisch Exekutionen bis auf das Existenzminimum wieder aufleben könnten - da werden Sie die Vereinbarung und deren Einhaltung genau belegen müssen (irgendwo im Hinterkopf hab' ich zwei Zahlungskonzepte, aber der Privatkonkurs ist nicht mein Kerngebiet)

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - und sobald der ganze Dokumentenwust übersetzt und beglaubigt vorliegt, spricht nichts dagegen - wird es den Aufenthaltstitel auch geben.

    Grüsse
    Peter

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    • soletti
      Junior Member
      Auslaender
      • 12

      #3
      Viel Dank für die Hilfreiche Antwort !

      Zusatzfrage:

      Wenn wir einen Antrag ( Aufenthaltstitel ) stellen und alles ist OK wie lange dauert dieser Vorgang zirka von Antragsstellung. 6 Monate, 1 Jahr.... ?

      Also die Kinder können bei Erteilung des Titel mit der Mutter einreisen und brauchen nicht Jahre auf einen Zuzug warten ?

      Wie schon erwähnt sollte das Geld nicht reichen gibt es ein Dienstverhältnis mit einen fixen Monatslohn. Was nun wegen 3 Monatszettel

      Lg

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Die Botscahft ist "qualifizierter Briefträger", bis der Antrag bei der zuständigen Niederlassungsbehörde in ÖSterreich liegt, kann das 2-3 Wochen dauern. Dann läuft die gesetzliche 6-Monats-Frist. Wien nutzt die weitgehend aus, eine kleine Bezirkshauptmannschaft kann auch in 6 Wochen fertig sein. Danach gibt es die Info an die Botschaft zur Erteilung des Einreisevisums, kann dann noch die eine oder andere Woche dauern.

        Wenn für die Kinder der Antrag gleichzeitig gestellt wird, werden die Verfahren auch gemeinsam erledigt. Ohne Antrag kein Verfahren.

        Die drei Lohnzettel sind so eine "urban legend": Ja, wenn ich nur einen Dienstzettel habe und dort die Kollektivvertragsklasse draufsteht, will die Behörde Zahlen sehen, und dass es in einzelnen Monaten Abweichungen geben kann - ist so und dumm sind die Beamten auch nicht. Wenn ich einen frischen Dienstvertrag mit beziffertem Gehalt habe, reicht der auch. Bei stark schwankendem Einkommen wird gelegentlich ein 6-Monats-Durchschnitt gebildet, es hängt einfach von den Unterlagen und der Plausibilität der Darstellung ab - meine deutschen Freunde würden sagen, "Lösung unter Einsatz von GMV" (gesunder Menschenverstand)

        Grüsse
        Peter

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        • insider
          Senior Member
          Auslaender
          • 362

          #5
          Achtung, bei der Berechnung der notwendigen Mittel ist das Jahreszwölftel der Zahlungen im Privatkonkursverfahren auf jeden Fall zu berücksichtigen, d.h. dieser Betrag muss zusätzlich zur Verfügung stehen (und das ist noch der best case).

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          • soletti
            Junior Member
            Auslaender
            • 12

            #6
            Ich danke euch für die qualifizierten Antwoten !

            Da ich das Forum nicht zu müllen möchte frage ich hier weiter.

            @Peter:
            Arbeitsvorvertrag für die Gattin
            Firma schreibt sie kann zu arbeiten beginen sobald sie einen Titel in Austria hat. Was ist wenn da z.B. steht Frau... wird als... angestellt auf Teilzeit mit monatlich 600 netto. Werden dann die 600 voll einberechnet ?

            Die Botschaft ist "qualifizierter Briefträger"
            Die liebe Botschaft ist in diesem Prozess nur Briefträger oder kann sie auch die erwähnten Knüppel in den Weg werfen. Ich frage weil beim Visum wurde ausreichendes Einkommen + Flugtiket meinerseits. Ihrerseits eigenes Haus + 2 kleine Kinder + pflegebedürftige Mutter ( 78 ) + keine vorhandene Verwandschaft ( Ausnahmefall für die Philippinen ) die sich um Mutter und Kinder kümmern würden sollte diese böse Philippinische Frau unser schönes Land nicht mehr verlassen wollen mit der üblichen Begründung das die finaziellen Mittel nicht ausreichend sind und die Dame nicht glaubhaft überzeugen konnte wieder in ihre Heimat zu reisen von der lieben Botschaft abgelehnt obwohl die Fremndenpolizei in meiner Stadt zu mir gesagt hat ich hätte um 400 Euro mehr als erfordelich und am Schluss bei der EVE stand noch dabei das für ein Visum keine Bedenken bestehen Auf meine Frage an die Botschaft warum es sein kann das zu wenig Geld vorhanden ist obwohl ich um 400 drüber bin und ob sie tatsächlich denken eine Frau die Haus/Kinder und eine kranke Mutter hat in Österreich bleiben würde und somit Kinder und Mutter praktisch sich selbst überlässt wurde bei der Stellungnahme aus selben Gründen abgelehnt. Darum jetzt meine Frage wegen dem Aufenthaltstitel ob die Botschaft da auch mit eigenmächtigen Nonsens Probleme machen kann.

            @insider

            Danke für den Tipp !

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              ad Vorvertrag: Ja, der zählt 1:1 (sofern Tätigkeit, Umfang und Gehalt drinnen stehen, und es gibt immer wieder Firmen, die ihre Kollektivverträge nicht kennen [wollen] und in die Sittenwidrigkeit fahren)

              ad Botschaft: In Visaverfahren entscheiden sie (und sind auch verantwortlich), und die Rückkehrbereitschaft ist ein Klassiker. In NAG-Verfahren sollen sie auf die Vollständigkeit hinwirken - steht in der NAG-DV, was vorzulegen ist, also sehr entspannt. Dass gelegentlich Menschen mit "sonderbaren Dokumenten" auftauchen, liegt bei den Antragstellern, und dass die Botschaft dann paranoid wird.. ist primär ein afrikanisches Problem, und ein paar Bürgerkriegsstaaten im Zuständiglkeitsbezirk machen auch Probleme)

              Grüsse,
              Peter

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              • soletti
                Junior Member
                Auslaender
                • 12

                #8
                @Peter,
                mir gefällt deine Art wie du schreibst. Es ist erfrischend und etwas Sarkassmus dabei

                Danke für die Unterstützung !

                Solle ich noch Fragen haben schliesse ich bei diesen Thema an.

                Lg an alle

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