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RWR+ -Karte verloren

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  • Micky
    Junior Member
    Auslaender
    • 23

    RWR+ -Karte verloren

    Ich habe gestern im Zug meine Geldbörse vergessen, mich bei den ÖBB gemeldet und sie wurde (noch) nicht gefunden. Es wurde mir gesagt, ich soll ein paar Tage warten, es mag schon sein, dass sie der Zugbegleiter gefunden hat und nicht sofort an das Lost&Found-Service abgeben konnte.

    Mein größtes Problem ist, dass meine Rot-Weiss-Rot-Plus Karte (3 Jahre, ausgestellt im Mai dieses Jahres) in der Geldbörse war und diese somit auch jetzt verloren ist.

    Was soll ich in dieser Situation machen? Ich habe die Kopie der Karte auf meinem Laptop, könnte das nutzen? Ich gehe davon aus, die Behörden sehen im System, dass mit den Voraussetzungen alles in Ordnung war und dass ich diese Karte bekommen habe. Muss ich einen ganz neuen Antrag stellen und von Anfang an alles noch einmal machen (grundsätlich hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert, also erfülle ich die Voraussetzungen jetzt sowieso, aber müsste ich einen neuen Antrag stellen, würde das wieder mal ein paar Monate dauern)?

    Vielen Dank im Voraus
    Last edited by Micky; , .
  • insider
    Senior Member
    Auslaender
    • 362

    #2
    NAG §19 Abs.11

    (Den Verlust und die Unbrauchbarkeit eines Aufenthaltstitels oder einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts sowie Änderungen der dem Inhalt eines Aufenthaltstitels oder einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts zugrunde gelegten Identitätsdaten, hat der Fremde der Behörde unverzüglich zu melden. Auf Antrag sind die Dokumente mit der ursprünglichen Geltungsdauer und im ursprünglichen Berechtigungsumfang, falls erforderlich mit berichtigten Identitätsdaten, neuerlich auszustellen.
    1. Verlustanzeige bei der Polizei
    2. Mit der Behörde, die die Karte ausgestellt hat, Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise klären.

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    • Micky
      Junior Member
      Auslaender
      • 23

      #3
      Zitat von insider Beitrag anzeigen
      NAG §19 Abs.11



      1. Verlustanzeige bei der Polizei
      2. Mit der Behörde, die die Karte ausgestellt hat, Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise klären.
      Vielen Dank!

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Gebühren in eingeschränktem Rahmen fallen an, wenn die Karte mit selber Geltungsdauer neu ausgestellt wird, wenn Sie mit aktuellen Nachweisen einen neuen Erteilungszeitraum bekommen, die vollen Gebühren. Schaffen Sie ev. schon den Daueraufenthalt (5 Jahre)?

        Grüsse
        Peter

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        • Micky
          Junior Member
          Auslaender
          • 23

          #5
          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          Gebühren in eingeschränktem Rahmen fallen an, wenn die Karte mit selber Geltungsdauer neu ausgestellt wird, wenn Sie mit aktuellen Nachweisen einen neuen Erteilungszeitraum bekommen, die vollen Gebühren. Schaffen Sie ev. schon den Daueraufenthalt (5 Jahre)?

          Grüsse
          Peter
          Dann hätte ich lieber die mit der selben Geltungsdauer, es macht mir keinen Unterschied, ob sie ab Mai oder ab August/September gilt. Kann man sich selber entscheiden, oder liegt das an der Behörde?
          Wissen Sie vielleicht, wie hoch diese Gebühren sind?

          Den Daueraufenthalt schaffe ich erst am 5.5.2017 (dann werde ich den Zweckänderungsantrag ausfüllen), also ist das momentan keine Option.

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Also ist die Karte rd. 2 Jahre alt? Wird die Behörde mit sich reden lassen

            Grüsse
            Peter

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            • Micky
              Junior Member
              Auslaender
              • 23

              #7
              Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
              Also ist die Karte rd. 2 Jahre alt? Wird die Behörde mit sich reden lassen

              Grüsse
              Peter
              Was meinen Sie? Nein, die Karte ist erst ein paar Monate alt (im Mai habe ich sie bekommen), davor hatte ich RWR+ auf 1.5 Jahren - klingt ungewöhnlich, liegen aber daran, dass mein Reisepass bis Mai gültig war und daher keine 3-jährige RWR+ sofort erstellt werden konnte.

              Da der Daueraufenthalt erst nach 5 Jahren möglich ist, werde ich ihn im Mai nächstes Jahres beantragen.

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              • Micky
                Junior Member
                Auslaender
                • 23

                #8
                Guten Tag.
                Ich war heute beim MA 35 und habe den Antrag auf eine neue Karte gestellt.
                Was mich aber wirklich ärgert, ist, dass ich den vollen Betrag (€120) zahlen muss und nicht wie im Erlass des BMF, GZ . BMF-010206/0050-VI/5/2008 vom 07.05.2008 vorgesehen die amtliche Abschrift. Auch nachdem ich der Sacharbeiterin den Erlass gezeigt habe, hat sie gesagt, sie (MA) seien nicht daran schuld, dass ich die Karte verloren habe und daher müsse ich €120 für die Ausstellung des Duplikats zahlen.

                Hat die Frau einen Fehler gemacht, wenn Ja, was kann ich in weiterer Folge tun? Gericht?

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  Die innerstaatlichen Titel sind konstitutive Dokumente, die auch tatsächlich ausgestellt werden müssen - der Antrag löst die Gebührenpflicht aus. Von einer Abschrift haben Sie nichts, allenfalls nach Erhalt des DA-EU könnten Sie damit argumentieren (irgendwann gab es eine "freundlichere Gebührenregelung" für Neuausstellungen, aktuell finde ich die nicht mehr)

                  Grüsse
                  Peter

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