Hallo zusammen!
Danke das Euch gibt. Habe eine Frage: Bin Russin, seit 2012 habe ungebrochene Aufenthalt in Österreich (zuerst als Studentin und seit Sept.2015 - als Gattin von einem Österreicher). Im Okt. muss ich mich für die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen. Seit 2012 habe ich den Aufenthaltstitel nur für 1 Jahr bekommen. Jetzt habe ich ein bisschen recherchiert, dass ich theoretisch Anspruch für 3 Jährigen Aufenthaltstitel habe. Könnten Sie mir bitte diese Information bestätigen und wenn, ja, wie es funktioniert. Ich habe Zweifeln, dass der MA35 sich mein Case so genau durch schaut bzw. alles verrechnet und 3 Jährigen Aufenthaltstitel gibt... Soll ich vielleicht irgendwie auf das aufmerksam machen?
Danke im Voraus,
Olga
Danke das Euch gibt. Habe eine Frage: Bin Russin, seit 2012 habe ungebrochene Aufenthalt in Österreich (zuerst als Studentin und seit Sept.2015 - als Gattin von einem Österreicher). Im Okt. muss ich mich für die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen. Seit 2012 habe ich den Aufenthaltstitel nur für 1 Jahr bekommen. Jetzt habe ich ein bisschen recherchiert, dass ich theoretisch Anspruch für 3 Jährigen Aufenthaltstitel habe. Könnten Sie mir bitte diese Information bestätigen und wenn, ja, wie es funktioniert. Ich habe Zweifeln, dass der MA35 sich mein Case so genau durch schaut bzw. alles verrechnet und 3 Jährigen Aufenthaltstitel gibt... Soll ich vielleicht irgendwie auf das aufmerksam machen?
Danke im Voraus,
Olga
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