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verlängerungsantrag für familienangehöriger

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  • OlgaZh
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    verlängerungsantrag für familienangehöriger

    Hallo zusammen!

    Danke das Euch gibt. Habe eine Frage: Bin Russin, seit 2012 habe ungebrochene Aufenthalt in Österreich (zuerst als Studentin und seit Sept.2015 - als Gattin von einem Österreicher). Im Okt. muss ich mich für die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen. Seit 2012 habe ich den Aufenthaltstitel nur für 1 Jahr bekommen. Jetzt habe ich ein bisschen recherchiert, dass ich theoretisch Anspruch für 3 Jährigen Aufenthaltstitel habe. Könnten Sie mir bitte diese Information bestätigen und wenn, ja, wie es funktioniert. Ich habe Zweifeln, dass der MA35 sich mein Case so genau durch schaut bzw. alles verrechnet und 3 Jährigen Aufenthaltstitel gibt... Soll ich vielleicht irgendwie auf das aufmerksam machen?

    Danke im Voraus,
    Olga
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Nein, leider noch keine 3 Jahre - es sind dafür 2 Jahre Niederlassung erforderlich, also nächstes Jahr

    Grüsse
    Peter

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    • Helpneeded
      Junior Member
      Auslaender
      • 8

      #3
      Verlängerung Aufenthaltstitel meiner Gattin

      Hello, wir haben einen ähnlichen Fall, ich (EWR Bürger), meine Gattin (Drittstaat), Sind seit 2011 verheiratet.

      Sie hat daraufhin einen Aufenthaltstitel für fünf Jahre bekommen (Angehöriger eines EWR--Bürgers)

      Der Aufenthaltstitel läuft bald aus und wir müssen einen neuen beantragen.

      Mittlerweile ist es so, dass wir zwei getrennten Wohnungen leben.
      Meine Frage ist jetzt: Gibt es aufgrund der getrennten Wohnungen Probleme bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels? (Sie ist auch berufstätig)

      Wie viel Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels sollten wir den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung stellen?

      Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Im Unionsrechtsverfahren gibt es keine feste Zeitspanne wie im innerstaatlichen Recht, aber die "letzten 3 Monate" sind ein guter Richtwert.

        Solange die Ehe formal besteht, ist die Wahrscheinlichkeit für Zweifel nicht rasend groß, den unterschiedlichen meldezettel muss man erklären (Arbeitsstätte?). Wenn die Behörden dahinter kommen, dass die Ehe nicht mehr real besteht, ist im Unionsrecht eine harte 3-Jahres-Grenze vorgesehen: Wenn die Ehe solange bestanden hat, bleibt der Status unberührt (allenfalls fragen die gleichsam retrospektiv nach dem Einkommen der Gattin)

        Grüsse
        Peter

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        • Helpneeded
          Junior Member
          Auslaender
          • 8

          #5
          @Peter

          danke für die schnelle Antwort.

          Wie hoch ist den der Mindestverdienst der Gattin?

          LG

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Unionsrechtlich reicht ein "nicht Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen"; ich würde mit dem Existenzminimum in der geringsten Variante rechnen, das wären ca. € 650. Im innerstaatlichen Niederlassunsgrecht (nicht anwendbar, aber die Behörden versuchen es dennoch gern) sind das € 883 netto 12x im Jahr

            Grüsse
            Peter

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