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Erstantrag familienanghoeriger

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  • Yvi
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    • 1

    Erstantrag familienanghoeriger

    Guten Tag,

    Ich hoffe ich finde hier Auskunft.. ich hab ein paar Fragen zu diesem Antrag.

    Meine Lebensgefaehrtin und ich sind seit 3 Jahren zusammen und Leben momentan in den USA. Sie ist US-amerkanerin. Wir moechten im Jaenner nach Oesterrreich ziehen und uns dann durch die eingetragene Partnerschaft "verpartnerschaften" und dann den Antrag stellen. Sie lernt jetzt schon seit ein paar monaten fuer ihre A1 Pruefung.

    Wir haben vor den Antrag von Oesterreich aus zu stellen. Jetzt zu meinen Fragen:

    Wir machen uns beide etwas sorgen, dass sie die A1 Pruefung zeitgerecht besteht - wegen den 90 Tagen Aufenthalt, die sie auf max. 180 verlaengern koennte durch das Schlupfloch der Ausreise nach GB zb. Waere es moeglich, dass wir den Antrag schon hier in den USA stellen aber die A1 Deutschpruefung dann im Jaenner oder spaetestens Februar in Oesterreich nachbringen? Ich moechte damit zumindest dem Zeitdruck etwas entgegenwirken. Hier in den USA waere es legal also homo***uelles Paar zu heiraten - es gibt aber auch eine eingetragene Partnerschaft (domestic Partnership). Ich gehe davon aus, dass wir dann in Oesterreich nochmal die eingetragene Partnerschaft machen muessen?

    Meine Lebensgefaehrtin hat ihr eigenes Einkommen (weit ueber 3000 USD im Monat) welches sie nach Oesterreich mitnehmen kann. Es handelt sich dabei um einen Onlinejob. Koennen wir dieses Einkommen als Nachweis fuer den gesicherten Lebensunterhalt angeben? (Mein finanzieller Background: Ich habe jetzt zwar Arbeit in den USA aber werde mir dann in Oesterreich einen neuen Job suchen muessen - bin aber durch eine Erbschaft finanziell abgesichert.. werde aber wie gesagt am Anfang kein geregeltes Einkommen haben).

    Wir werden in Oberoesterreich in einem Haus wohnen welches mir gehoert. Ich werde ihr dafuer einen Mitvertrag ausstellen. Ist es ein Problem dass ich der Vermieter bin - muss der Vermieter eine unabhaengige Person sein?

    Ich wuerde jeglichen Tipp / Hilfe schaetzen.

    lg aus Florida
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Eigentlich ist der A1-Nachweis beim Erstantrag abzugeben. Wie lage sich die Niederlassungsbehörde hinhalten lässt..? Ein paar Wochen, dann haben die einen sehr einfachen Grund für eine negative Entscheidung. Und Vorsicht beim Spiel 90+90: Ein Durchführungsprotokoll zum Sichtvermerksabkommen aus den 1930ern wurde nie korrekt ratifiziert, die Niederlassungsbehörden wenden deshalb bei US-Bürgern die Schengen-Zählweise an also, "90 Tage in den letzten 180" (es scheint Homeland Security einen Österreicher geärgert zu haben, ich habe auch in Ansätzen das Problem erklärt bekommen, jedenfalls nennt man das "Ausgleichsmaßnahme" oder auch Vergeltung..)

    ABER: Wer einen Sekundarschulabschluss hat, der zu einem Studium berechtigen würde, hat per Gesetz alles bis inkl. A2 schon abgehakt.

    Das Äquivalent zur österr. eingetragenen Partnerschaft wird ohne weiteres anerkannt, ob das in der US-Systematik Partnerschaft oder Ehe ist, sollte die Botschaft wissen.

    Ehe/Partner brauchen keinen mietvertrag, und das Einkommen wird nachzuweisen sein - woher es kommt, ist relativ egal, solange plausibel, Vermögenswerte sehen die Behörden als alleiniges Instrument ungern, als Ergänzung ok

    Grüsse
    Peter

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