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Aufenthalt für Angehörige (Mutter) aus Drittstaat

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  • user_1
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Aufenthalt für Angehörige (Mutter) aus Drittstaat

    Hallo in die Runde,

    kurze Vorstellung unserer Situation:
    verheiratet, 3 Kinder, Frau seit 20 Jahren österr. Staatsbürgerin.
    Die Mama meiner Frau ist schon eine ältere Dame und kommt aus Peru.
    Sie ist zu Besuch bei uns und benötigte dafür kein Visum.

    Jetzt sind die 3 Monate bald um und wir wollen eigentlich, dass sie länger bleibt. Ich habe im Internet recherchiert und bei den für uns zuständigen Behörden (BH in Nö) nachgefragt, aber so wie es scheint, gibt es da keine Möglichkeit. An einer Haftungsübernahme, Versicherung oder Meldezettel (ausreichend Platz bei uns im Haus) sollte es jedenfalls nicht scheitern und eine Erwerbstätigkeit kann man bei ihr auch ausschließen.

    Ist das wirklich so, dass ein Familienmitglied aus einem Drittstaat hier nicht länger als 3 Monate bleiben darf? Bitte um Hilfestellung - danke.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die "entfernteren" Angehörigen von ÖSterreichern oder EWR-Bürgern können eine Niederlassungsbewilligung-Angehöriger bekommen, wenn das "frei verfügbare Einkommen" den Unterhaltssatz für eine Einzelperson per Haftungserklärung abdeckt.

    Heißt (alles Monatsnetto): Das Ehepaar muss € 1323 haben, pro mj. Kind kommen € 136 dazu, Wohnkosten über € 282 kommen mit dem übersteigenden Batrag hinzu, für die Mutter müssen dann noch € 883 bleiben.

    Grüsse
    Peter

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    • user_1
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Danke Peter für die Info. Habe jetzt gezielt danach gesucht.
      Die finanzielle Hürde schaffen wir, aber können wir den Antrag hier in Österreich stellen?
      Wie lange dauert das und wie ist das mit dem Nachweis von Sprachkenntnissen? Das ist unmöglich in so kurzer Zeit bzw. irgendwie nicht zumutbar - Möglichkeit einer Nachsicht aus Altersgründen oder gibt es da eine Frist als Auflage? Ist es ratsam einen Experten für Fremdenrecht zu beauftragen?
      Fragen über Fragen, bin leider ein absoluter Newbie was das betrifft.
      Bin für jeden Tip dankbar

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        A1 vor Zuzug kann durch ein amtsärztliches Attest ersetzt werden oder es gibt einen Sekundarschulabschluss, der zu einem Studium berechtigen würde - gilt wie A2.

        Inlandsantrag ist nicht vorgesehen und würde ob der Verfahrensdauer auch nicht bringen, leider.

        Das Gesetz umschreiben kann niemand, wenn Sie Begleitung bei der bürokratischen Abwicklung brauchen, kann ein Kundiger hilfreich sein (der Papierkrieg ist aber das Harmloseste an der Sache)

        Grüsse
        Peter

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