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Haftungserklärung für Künstlervisum

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  • paralion11
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Haftungserklärung für Künstlervisum

    Hallo allerseits,

    eine Bekannte aus Indien befindet sich derzeit mit auslaufendem Studentenvisum in Österreich und übt nebenbei künstlerische Tätigkeiten aus. (Choreographin und Tänzerin)
    Das Visum läuft wie gesagt in Kürze aus, sie möchte für dieses mal allerdings ein Künstlervisum beantragen.
    Ein Bekannter ist bereit, ihr eine Haftungserklärung auszustellen, meine Frage ist jetzt, ob sie immer noch Dienstverträge nachweisen muss, und wenn ja, in welcher Höhe. ( ohne Haftungserklärung sind es ja 882,78 Euro pro Monat)

    Vielen dank für eine baldige Antwort!!

    lg Thomas Hamerneck
    Last edited by paralion11; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Der "Aufenthaltszweck" muss überwiegend in der künstlerischen Tätigkeit liegen; wenn da Verträge für die nächsten 6 Monate in der Region 700/800 pro Monat liegen und dann wird es weniger - schön und gut. Die Haftungserklärung deckt ja den betrag "bis zur Unterhaltsgrenze" ab; allenfalls kann die Behörde bei der Tragfähigkeit mal mehr oder weiger streng sein.

    Grüsse
    Peter

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    • paralion11
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #3
      Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
      Der "Aufenthaltszweck" muss überwiegend in der künstlerischen Tätigkeit liegen; wenn da Verträge für die nächsten 6 Monate in der Region 700/800 pro Monat liegen und dann wird es weniger - schön und gut. Die Haftungserklärung deckt ja den betrag "bis zur Unterhaltsgrenze" ab; allenfalls kann die Behörde bei der Tragfähigkeit mal mehr oder weiger streng sein.

      Grüsse
      Peter
      Das klingt jetzt danach, als wäre die Haftungserklärung eher ein nicht besonders relevantes "extra", und wenn die Behörde "streng" ist, dann kann sie selbst bei nachgewiesenen Dienstverträgen über bspw. 820,-/mtl UND einer Haftungserklärung das Visa verweigern?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Streng in dem Sinn, dass der wesentliche Aufenthaltszweck die künstlerische Tätigkeit ist - ja. Streng im Sinn, dass die € 883 immer und vollständig aus der Kunst kommen müssen - nein.

        Um welche Tätigkeit geht es denn, wie sind die "Ertragsaussichten"? Wir hatten schon mal einen musiker, der dem Mäzen für Hauskonzerte zur Verfügung gestanden ist und durch die Haftungserklärung eine Art "Ausfallshaftung" hatte - ging durch, das war in plausiblem Konnex zur Kunstausübung..

        Grüsse
        Peter

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        • paralion11
          Junior Member
          Auslaender
          • 3

          #5
          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          Um welche Tätigkeit geht es denn, wie sind die "Ertragsaussichten"?
          Grüsse
          Peter
          Tanzprojekte, Aufführungen und "Artistic research", sie kann 450/mtl aus künstlerischer Projektarbeit (tanzbezogen) nachweisen und 400 aus artistic research (ebenfalls tanzbezogen), insgesamt also ziemlich genau 850. In den Werkverträgen ist noch mal darauf hingewiesen, dass sie durch ihre Qualifikationen und Erfahrungen im Tanzbereich unersetzlich für die Projekte ist.

          Das sollte doch eigentlich selbst bei strenger Auslegung reichen?

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Wenn ich "artistic research" jetzt wohlwollend lese, ja

            Grüsse
            Peter

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