Hallo allerseits,
eine Bekannte aus Indien befindet sich derzeit mit auslaufendem Studentenvisum in Österreich und übt nebenbei künstlerische Tätigkeiten aus. (Choreographin und Tänzerin)
Das Visum läuft wie gesagt in Kürze aus, sie möchte für dieses mal allerdings ein Künstlervisum beantragen.
Ein Bekannter ist bereit, ihr eine Haftungserklärung auszustellen, meine Frage ist jetzt, ob sie immer noch Dienstverträge nachweisen muss, und wenn ja, in welcher Höhe. ( ohne Haftungserklärung sind es ja 882,78 Euro pro Monat)
Vielen dank für eine baldige Antwort!!
lg Thomas Hamerneck
eine Bekannte aus Indien befindet sich derzeit mit auslaufendem Studentenvisum in Österreich und übt nebenbei künstlerische Tätigkeiten aus. (Choreographin und Tänzerin)
Das Visum läuft wie gesagt in Kürze aus, sie möchte für dieses mal allerdings ein Künstlervisum beantragen.
Ein Bekannter ist bereit, ihr eine Haftungserklärung auszustellen, meine Frage ist jetzt, ob sie immer noch Dienstverträge nachweisen muss, und wenn ja, in welcher Höhe. ( ohne Haftungserklärung sind es ja 882,78 Euro pro Monat)
Vielen dank für eine baldige Antwort!!
lg Thomas Hamerneck
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