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Heirat Österreicherin und Simbaweaner sowie Ehegattennachzug

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  • Beerli
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    Auslaender
    • 1

    Heirat Österreicherin und Simbaweaner sowie Ehegattennachzug

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich endlich hier den richtigen Rat finde.
    Ich lebe seit ca. fast einem Jahr in Südafrika und befinde mich nun über 9 Monaten in einer Beziehung mit einem Simbabweaner.

    Wir wollen heiraten mit der Aussicht in Österreich zu leben. Wir möchten, das hier in Afrika machen, weil es wahrscheinlich einfacher ist.

    Meine erste Frage dazu:
    Welche Dokumente werden für das Heiraten benötigt, von beiden Seiten und wo müssen wir heiraten, dass die Ehe in Österreich anerkannt wird?

    Zweite Frage dazu:
    Wie läuft später die Abwicklung mit dem Ehegatten Nachzug ab?
    Muss ich bereits eine Unterkunft haben und was hat es mit dem durchschnittlichen Gehalt pro Ehepaar auf sich?

    Hoffentlich können Sie mir endlich die richtige Auskunft geben.

    Danke schon mal im Voraus!

    Bettina
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Welche Dokumente das Standesamt in Südafrika (oder Zimbabwe, wo immer Sie dann heiraten) sehen will, müssen die sagen. In der Regel wird das ein Identitätsdokuemnt, die geburtsurkunde und ein Ledigkeits- oder Ehefähigkeitszeugnis sein.

    Damit Sie das österr. Ehefähigkeitszeugnis bekommen, will die Personenstandsbehörde hier die Daten des Ehegatten, weil dabei (über eine Ledigkeitsbescheinigung hinaus) auch das Vorliegen des Ehehindernisses der "allzu engen Verwandtschaft" prüft. Ist ei gewisser Aufwad weger der ganzen Beglaubigungen und Übersetzungen, aber für einen späteren Niederlassungsantrag brauchen Sie das ohnehin..

    Wenn die Behörde vor Ort "Nachsicht übt" und auf gewisse Dokumente verzichtet - momentan gut, irgendwann bricht der Übersetzungs- und Beglaubigungszirkus später aus. Die Heiratsurkunde, die nach nationalem Recht korrekt zustandegekommen ist, wird ebenfalls durch den Beglaubigungsprozess gedreht und that's it.

    Im Niederlassungsverfahren wird u.a. der Nachweis von Unterkunft, Unterhalt und Krankenversicherung in Österreich in der zukunft nachzuweisen sein - auch Arbeitsvorverträge zählen, weil es ja um eine Art Zukunftsprognose geht. Einfacher ist das Verfahren, wenn Sie einigermaßen zeitnahe im EU-Ausland gelebt/studiert/gearbeitet haben und damit die Anwendung der unionsrechtlich begründeten Familienzusammenführungsregeln auslösen.

    Grüsse
    Peter

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