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Niederlassung Familienangehöriger, Nachweis Vermögen ausreichender Höhe

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  • imogham
    Junior Member
    Auslaender
    • 11

    Niederlassung Familienangehöriger, Nachweis Vermögen ausreichender Höhe

    Hallo
    erstmal Hut ab vor eurer immensen ehrenamtlichen Arbeit. Ichhabe in vielen Themen gestöbert, unglaublich wieviel Zeit und Hilfe ihr da reinsteckt.
    Meine Frage: Ich bin Österreicher, seit 10 Jahren mit Dominikanerin verheiratet, wollen uns bald in Ö. niederlassen. Ich werde dort kein nennenswertes Einkommen haben, meine Frau jedoch kann den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes mit Vermögen in ausreichender Höhe (etwa 17.000 E) nachweisen und wird dann arbeiten gehen. (Akademikerin) Sie hat das Geld auf einem Sparkonto in USA, wie wird das dann in der praxis funktionieren, soll sie das geld abheben und mitnehmen (am Zoll deklarieren). Welche Nachweisforderungen der Behörde sind zu erwarten ?
    Zur Standortfrage: ich hab mal gehört dass es z.B. in Salzburg die Ausl. Behörden wesentlich pickiger sein sollen als z. B. in Wien. Was sind da eure Erfahrungen ? Wir schwanken zwischen Graz und Wien, weil wir in beiden Städten Freunde haben.
    Vielen Dank im Voraus !
    Karl
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Den Unterhaltsnachweis nur mit Ersparnissen erbringen zu wollen, dürfte etwas zu gewagt sein, weil das Gesetz ausdrücklich von "Einkünften" spricht und der Verwaltungsgerichtshof bislang lediglich eine Kompensation von fehlenden Teilbeträgen durch Ersparnisse erlaubt hat.
    Kann aber durch einen Arbeitsvorvertrag Ihrer Frau gelöst werden.
    Und da hier auch Behördenvertreter mitlesen, mit denen wir auch real manchmal zu tun haben, werden wir uns hüten, hier ein Behördenranking zu veranstalten. Allgemein dauern Verfahren in größeren Städten länger.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Es ist durchaus ein offenes Geheimnis, dass Wien vermutlich am längsten braucht und die 6 Monate gem. AVG fast immer ausschöpft

      Grüsse
      Peter

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      • imogham
        Junior Member
        Auslaender
        • 11

        #4
        Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
        Den Unterhaltsnachweis nur mit Ersparnissen erbringen zu wollen, dürfte etwas zu gewagt sein, weil das Gesetz ausdrücklich von "Einkünften" spricht und der Verwaltungsgerichtshof bislang lediglich eine Kompensation von fehlenden Teilbeträgen durch Ersparnisse erlaubt hat.
        Kann aber durch einen Arbeitsvorvertrag Ihrer Frau gelöst werden.
        Und da hier auch Behördenvertreter mitlesen, mit denen wir auch real manchmal zu tun haben, werden wir uns hüten, hier ein Behördenranking zu veranstalten. Allgemein dauern Verfahren in größeren Städten länger.


        Danke Küchenjurist !

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        • imogham
          Junior Member
          Auslaender
          • 11

          #5
          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          Es ist durchaus ein offenes Geheimnis, dass Wien vermutlich am längsten braucht und die 6 Monate gem. AVG fast immer ausschöpft

          Grüsse
          Peter
          Danke Peter,
          das würde heissen, dass wenn meine Frau den Antrag in Ö.stellt, sie nach 3 Monaten (Visumende) wieder nach Hause muss.Gibts da irgendwelche Ausnahmen, die ev, gewährt warden können ? Soziale härte etc.
          VG Karl

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Bei einem Erstantrag nicht wirklich - wenn die Schwiegermutter plätzlich schwer erkrankt und besonders pflegebedürftig wird, im Herkunftsland eine Atombombe hochgeht oder ähnliches.. und die Durchsetzung dauert länger als das Verfahren mit Ausreise und - hoffentlich rascher - Rückkehr

            Grüsse
            Peter

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            • imogham
              Junior Member
              Auslaender
              • 11

              #7
              danke dir Peter, gut zu wissen was einen erwartet...

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              • imogham
                Junior Member
                Auslaender
                • 11

                #8
                Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
                Den Unterhaltsnachweis nur mit Ersparnissen erbringen zu wollen, dürfte etwas zu gewagt sein, weil das Gesetz ausdrücklich von "Einkünften" spricht und der Verwaltungsgerichtshof bislang lediglich eine Kompensation von fehlenden Teilbeträgen durch Ersparnisse erlaubt hat.
                Kann aber durch einen Arbeitsvorvertrag Ihrer Frau gelöst werden.
                Und da hier auch Behördenvertreter mitlesen, mit denen wir auch real manchmal zu tun haben, werden wir uns hüten, hier ein Behördenranking zu veranstalten. Allgemein dauern Verfahren in größeren Städten länger.
                Hallo Kuechenjurist,
                die genannten "Einkuenfte" sind vermutlich Famileneinkuenfte, oder ? Sollte meine Frau nur alleine verdienen, wieviel Nettogehalt waere von der Behoerde akzeptiert fuer einen 2 Pers. Haushalt ? Zaehlt Trinkgeld auch dazu ?
                Vielen Dank
                Karl

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                • Küchenjurist
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 3579

                  #9
                  Wofür kriegt frau als Akademikerin Trinkgeld ??
                  Und worin besteht Ihr ehelicher Beistand ?

                  Aber egal: Richtsatz Eheleute aktuell EUR 1.334,17 + (Wohnungskosten - EUR 284,32) + laufende Verbindlichkeiten wie zB Kredite udgl.
                  Und es darf keine Mindestsicherung bezogen werden.

                  (Trinkgeld: Wenns im Lohnzettel steht ja, ansonsten höchstens im Ausmaß der von der Wirtschaftskammer herausgegebenen Richtsätze, weil 1. nicht nachweisbar und 2. es sich um Geschenke handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.)

                  Comment

                  • imogham
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 11

                    #10
                    Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
                    Wofür kriegt frau als Akademikerin Trinkgeld ??
                    Und worin besteht Ihr ehelicher Beistand ?

                    Aber egal: Richtsatz Eheleute aktuell EUR 1.334,17 + (Wohnungskosten - EUR 284,32) + laufende Verbindlichkeiten wie zB Kredite udgl.
                    Und es darf keine Mindestsicherung bezogen werden.

                    (Trinkgeld: Wenns im Lohnzettel steht ja, ansonsten höchstens im Ausmaß der von der Wirtschaftskammer herausgegebenen Richtsätze, weil 1. nicht nachweisbar und 2. es sich um Geschenke handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.)
                    Werter Küchenjurist,
                    vielen Dank für die Zahlen. Meine Frau hat Journalismus studiert, wir denken dass sie nicht sofort in ihrem Fach arbeiten wird können, da man als Journalistin auf perfekte Sprachkenntnis angewiesen ist. Eventuell wird sie vorab in Restaurants oder Bars arbeiten. Vielleicht auch im Büro einer spanischen Firma / Bank.
                    Vielen Dank nochmals und Grüsse nach Österreich
                    Karl

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                    • imogham
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 11

                      #11
                      Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
                      Den Unterhaltsnachweis nur mit Ersparnissen erbringen zu wollen, dürfte etwas zu gewagt sein, weil das Gesetz ausdrücklich von "Einkünften" spricht und der Verwaltungsgerichtshof bislang lediglich eine Kompensation von fehlenden Teilbeträgen durch Ersparnisse erlaubt hat.
                      Kann aber durch einen Arbeitsvorvertrag Ihrer Frau gelöst werden.
                      Und da hier auch Behördenvertreter mitlesen, mit denen wir auch real manchmal zu tun haben, werden wir uns hüten, hier ein Behördenranking zu veranstalten. Allgemein dauern Verfahren in größeren Städten länger.
                      ---- Dann stimmt aber m.E. die Aussage nicht, so wie sie in help.gov.at beschrieben ist: (letzte Zeile)
                      Erforderliche Unterlagen
                      • Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
                      • Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde
                      • Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm)
                      • Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, Urkunde über die Adoption, Nachweis oder Urkunde über das Verwandtschaftsverhältnis
                      • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft wie beispielsweise Mietverträge, bestandsrechtliche Vorverträge oder Eigentumsnachweise
                      • Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze), der alle Risiken abdeckt
                      • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (insbesondere Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensions-, Renten- oder sonstige Versicherungsleistungen, Nachweis über Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe)

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                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        #12
                        "Investitionskapital" ist auch keine Einkunft und help.gv.at keine Rechtsquelle

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                        • imogham
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 11

                          #13
                          Hallo Peter
                          ich hab gelesen, dass man als Familienzusammenführender (bin Österreicher meine Frau Drittstaatangehörige, verheiratet) eine Haftungserklärung abgeben muss. Ich werde das nicht können, weil ich keine nennenswerten Einkünfte haben werde (bin über 60) und auch kein Vermögen besitze. Leben werden wir von den Einkünften meiner Frau, ein Vorab-angestelltenvertrag in ausreichender Höhe sollte kein Problem sein. Gibts da eine Lösung für dieses Problem ?
                          Vielen Dank ...

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                          • Küchenjurist
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 3579

                            #14
                            Haftungserklärung ist nicht vorgeschrieben und wäre aufgrund der ehelichen Beistandspflicht ohnehin unsinnig.
                            Es müssen aber ausreichende Unterhaltsmittel insbesondere in Form von Einkünften zur Verfügung stehen, wozu durchaus beide Partner ihren Beitrag leisten dürfen.

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                            • imogham
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 11

                              #15
                              Zitat von imogham Beitrag anzeigen
                              Danke Küchenjurist !
                              Wie sollte so ein Arbeitsvorvertrag ausschauen. Ist das eine Absichtserklärung oder ein richtiger Arbeitsvertrag mit ungewissen Anfangsdatum.
                              Gäbe es irgenwo ein Formular zum Runterladen ?
                              Vielen Dank

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