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Aufenthaltstitel "Familienangehöriger"

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  • Basti H
    Member
    Auslaender
    • 31

    Aufenthaltstitel "Familienangehöriger"

    Hallo,

    ich versuche seit einiger Zeit mit meiner Freundin aus den USA einen Weg zu finden wie sie sich dauerhaft mit mir in Österreich niederlassen kann. Ich wurde hier geboren und besitze die Staatsbürgerschaft. Leider finde ich nur Informationen für einen Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem Studium oder dieser Rot-Weiß-Rot Karte. Leider sind für uns beide Varianten nicht relevant da sie bereits in Amerika ihre Ausbildung mit einem Bachelor beendet und deswegen kein Studium beginnen möchte und zweitens wir keine Chance sehen einen Job für sie zu finden der genug bezahlt um als Qualifikation für die RWR-Karte zu gelten. Sie möchte im Idealfall hier eine Arbeit finden und ihr Deutsch von A1 bis A2 langfristig auf C1 verbessern. Nun meine Fragen:

    1. Haben wir einen Weg übersehen dauerhaft mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang nach Österreich zu kommen?

    2. Für den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" findet man online folgende Voraussetzungen:

    Gesicherter Lebensunterhalt

    Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn die Fremde/der Fremde während des Aufenthalts über regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) entsteht. Die Einkünfte sind ausreichend, wenn sie zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen.

    Die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2017:

    Für Alleinstehende: 889,48 Euro
    Für Ehepaare: 1.334,17 Euro
    Für jedes Kind: zusätzlich 137,30 Euro
    Grundsätzlich müssen diese Beträge nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.), soweit diese in Summe 284,32 Euro (sogenannter "Wert der freien Station" gemäß § 292 Abs. 3 ASVG für das Jahr 2017) überschreiten, zur Verfügung stehen.

    Nicht geeignet sind Nachweise bzgl. sozialer Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage.


    Alle anderen Punkte wie Unterkunft, Krankenversicherung oder Deutschkenntnisse sind kein Problem. Wie genau kann jedoch dieser Nachweis für genügend Einkommen erfolgen? Reicht es aus wenn ich genug verdiene um diese Grenzen zu überschreiten? Wie hoch müsste das erwähnte eigene Kapital von ihr sein um als Nachweis zu gelten?

    Ich bedanke mich jetzt schon für alle Hilfestellungen.
    MFG Basti H
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    ad 1: nein
    ad 2: Wenn Sie genug verdienen (netto 12x im Jahr), ist das eine perfekte Lösung, bei Sparguthaben/Vermögenswerten kann die Behörde (a) fragen, woher das Geld kommt (also rechtlich unbedenkluiche Quellen, tatsächliche Verfügungsmacht) und wird (b) unso pingeliger, je mehr mit Vermögen abgedeckt werden muss: Wenn Ihnen € 100 fehlen - kein ernsthaftes Problem. Wenn € 1.000 fehlen: ganz großes Problem..

    Grüsse
    Peter

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    • Basti H
      Member
      Auslaender
      • 31

      #3
      Danke für die Antworten. Und ja wir können gerne in diesem Post bleiben. Ich war einfach zu froh ein Forum mit Antworten gefunden zu haben, dass mir Post nicht schnell genug online sein konnte.

      Also müsste ich laut den online Infos so viel verdienen:

      Ehepaar: 1.334,17 €
      Wohnung: 609,47 € (was ich aktuell zahle)
      Kreditraten: 0€
      Kinder: 0€
      Wert der freien Station: - 284,32 €

      = 1659,32€

      Wie würden eventuelle Leasingraten für Autos oder der Studienkredit meiner Freundin die Rechnung verändern. Leider kann ich keine genaue Summe auf den Kredit oder die Raten setzen.

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Der Leasingvertrag scheint wohl unter ksv.at auf, werden Sie also beziffern müssen.
        Und zum Studentenkredit wird es wohl auch was Schriftliches geben.

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        • Basti H
          Member
          Auslaender
          • 31

          #5
          Danke für die Antworten. Ich hätte noch eine Frage wie realistisch das Erlangen von diesem Aufenthaltstitel ist?

          Das Thema beherrscht hier ja durchaus die meisten Posts im Forum und ich hab mir fast alle dieser Geschichten durchgelesen. Leider erfährt man nur selten wie sie ausgehen. Neben den ganzen Voraussetzungen komm noch Hürden wie Übersetzung der Dokumente, Fremdenpolizei, Aufenthaltsehe etc. dazu. Ich bin mir bewusst, dass es sicher von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich ist.

          Welche Chancen kann man sich allgemein ausrechnen?

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Wir sind hier nicht in der Lotterie: Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, wird erteilt, wenn nicht, dann nicht.

            Hrüsse
            Peter

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