Hallo,
ich versuche seit einiger Zeit mit meiner Freundin aus den USA einen Weg zu finden wie sie sich dauerhaft mit mir in Österreich niederlassen kann. Ich wurde hier geboren und besitze die Staatsbürgerschaft. Leider finde ich nur Informationen für einen Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem Studium oder dieser Rot-Weiß-Rot Karte. Leider sind für uns beide Varianten nicht relevant da sie bereits in Amerika ihre Ausbildung mit einem Bachelor beendet und deswegen kein Studium beginnen möchte und zweitens wir keine Chance sehen einen Job für sie zu finden der genug bezahlt um als Qualifikation für die RWR-Karte zu gelten. Sie möchte im Idealfall hier eine Arbeit finden und ihr Deutsch von A1 bis A2 langfristig auf C1 verbessern. Nun meine Fragen:
1. Haben wir einen Weg übersehen dauerhaft mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang nach Österreich zu kommen?
2. Für den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" findet man online folgende Voraussetzungen:
Gesicherter Lebensunterhalt
Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn die Fremde/der Fremde während des Aufenthalts über regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) entsteht. Die Einkünfte sind ausreichend, wenn sie zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2017:
Für Alleinstehende: 889,48 Euro
Für Ehepaare: 1.334,17 Euro
Für jedes Kind: zusätzlich 137,30 Euro
Grundsätzlich müssen diese Beträge nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.), soweit diese in Summe 284,32 Euro (sogenannter "Wert der freien Station" gemäß § 292 Abs. 3 ASVG für das Jahr 2017) überschreiten, zur Verfügung stehen.
Nicht geeignet sind Nachweise bzgl. sozialer Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage.
Alle anderen Punkte wie Unterkunft, Krankenversicherung oder Deutschkenntnisse sind kein Problem. Wie genau kann jedoch dieser Nachweis für genügend Einkommen erfolgen? Reicht es aus wenn ich genug verdiene um diese Grenzen zu überschreiten? Wie hoch müsste das erwähnte eigene Kapital von ihr sein um als Nachweis zu gelten?
Ich bedanke mich jetzt schon für alle Hilfestellungen.
MFG Basti H
ich versuche seit einiger Zeit mit meiner Freundin aus den USA einen Weg zu finden wie sie sich dauerhaft mit mir in Österreich niederlassen kann. Ich wurde hier geboren und besitze die Staatsbürgerschaft. Leider finde ich nur Informationen für einen Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem Studium oder dieser Rot-Weiß-Rot Karte. Leider sind für uns beide Varianten nicht relevant da sie bereits in Amerika ihre Ausbildung mit einem Bachelor beendet und deswegen kein Studium beginnen möchte und zweitens wir keine Chance sehen einen Job für sie zu finden der genug bezahlt um als Qualifikation für die RWR-Karte zu gelten. Sie möchte im Idealfall hier eine Arbeit finden und ihr Deutsch von A1 bis A2 langfristig auf C1 verbessern. Nun meine Fragen:
1. Haben wir einen Weg übersehen dauerhaft mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang nach Österreich zu kommen?
2. Für den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" findet man online folgende Voraussetzungen:
Gesicherter Lebensunterhalt
Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn die Fremde/der Fremde während des Aufenthalts über regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) entsteht. Die Einkünfte sind ausreichend, wenn sie zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2017:
Für Alleinstehende: 889,48 Euro
Für Ehepaare: 1.334,17 Euro
Für jedes Kind: zusätzlich 137,30 Euro
Grundsätzlich müssen diese Beträge nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.), soweit diese in Summe 284,32 Euro (sogenannter "Wert der freien Station" gemäß § 292 Abs. 3 ASVG für das Jahr 2017) überschreiten, zur Verfügung stehen.
Nicht geeignet sind Nachweise bzgl. sozialer Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage.
Alle anderen Punkte wie Unterkunft, Krankenversicherung oder Deutschkenntnisse sind kein Problem. Wie genau kann jedoch dieser Nachweis für genügend Einkommen erfolgen? Reicht es aus wenn ich genug verdiene um diese Grenzen zu überschreiten? Wie hoch müsste das erwähnte eigene Kapital von ihr sein um als Nachweis zu gelten?
Ich bedanke mich jetzt schon für alle Hilfestellungen.
MFG Basti H
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