Hallo,
ich versuche schon ein bisschen verzweifelt in den letzten 2 Wochen ein Weg zu finden wie meine Freundin aus den USA (22 Jahre alt) mit mir (Ö Staatsbürger, 23 Jahre alt) dauerhaft mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich leben kann. Leider ist der Aufenthalt als Student keine Option und auch die Rot-Weiß-Rot Card sehe ich als eher unrealistisch. Sie schließt zwar derzeit einen Bachelor in Anthropologie ab und hat das TOEFL-Zertifikat mit dem sie leichter einen Job als Englischlehrerin bekommen würde. Dennoch ist es eher unrealistisch die geforderte Einkommensgrenze zu erreichen. Nun meine Fragen:
1. Mit dem Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" würde zwar zeitlich begrenzt der volle Zugang zum Arbeitsmarkt und die Niederlassung ermöglicht werde aber wir sind uns nicht sicher ob wir alle Voraussetzungen erfüllen:
- Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit: Kein Problem für uns.
- Unterkunft: Wir würden gemeinsame in meine Wohnung einziehen.
- Krankenversicherung: Kann ganz normal abgeschlossen werden, oder?
Jetzt kommt der Teil wo wir uns nicht mehr sicher sind:
Gesicherter Lebensunterhalt
Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn die Fremde/der Fremde während des Aufenthalts über regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) entsteht. Die Einkünfte sind ausreichend, wenn sie zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2017:
Für Alleinstehende: 889,48 Euro
Für Ehepaare: 1.334,17 Euro
Für jedes Kind: zusätzlich 137,30 Euro
Grundsätzlich müssen diese Beträge nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.), soweit diese in Summe 284,32 Euro (sogenannter "Wert der freien Station" gemäß § 292 Abs. 3 ASVG für das Jahr 2017) überschreiten, zur Verfügung stehen.
Nicht geeignet sind Nachweise bzgl. sozialer Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage.
Wie genau kann dieser Nachweis aussehen? Reicht wenn der Ehemann genug verdient? Was wäre genug verdienen?
Sollten wir einen anderen Weg übersehen haben sind für alle anderen Hilfestellungen dankbar.
MFG
Basti H
ich versuche schon ein bisschen verzweifelt in den letzten 2 Wochen ein Weg zu finden wie meine Freundin aus den USA (22 Jahre alt) mit mir (Ö Staatsbürger, 23 Jahre alt) dauerhaft mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich leben kann. Leider ist der Aufenthalt als Student keine Option und auch die Rot-Weiß-Rot Card sehe ich als eher unrealistisch. Sie schließt zwar derzeit einen Bachelor in Anthropologie ab und hat das TOEFL-Zertifikat mit dem sie leichter einen Job als Englischlehrerin bekommen würde. Dennoch ist es eher unrealistisch die geforderte Einkommensgrenze zu erreichen. Nun meine Fragen:
1. Mit dem Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" würde zwar zeitlich begrenzt der volle Zugang zum Arbeitsmarkt und die Niederlassung ermöglicht werde aber wir sind uns nicht sicher ob wir alle Voraussetzungen erfüllen:
- Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit: Kein Problem für uns.
- Unterkunft: Wir würden gemeinsame in meine Wohnung einziehen.
- Krankenversicherung: Kann ganz normal abgeschlossen werden, oder?
Jetzt kommt der Teil wo wir uns nicht mehr sicher sind:
Gesicherter Lebensunterhalt
Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn die Fremde/der Fremde während des Aufenthalts über regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) entsteht. Die Einkünfte sind ausreichend, wenn sie zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2017:
Für Alleinstehende: 889,48 Euro
Für Ehepaare: 1.334,17 Euro
Für jedes Kind: zusätzlich 137,30 Euro
Grundsätzlich müssen diese Beträge nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.), soweit diese in Summe 284,32 Euro (sogenannter "Wert der freien Station" gemäß § 292 Abs. 3 ASVG für das Jahr 2017) überschreiten, zur Verfügung stehen.
Nicht geeignet sind Nachweise bzgl. sozialer Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage.
Wie genau kann dieser Nachweis aussehen? Reicht wenn der Ehemann genug verdient? Was wäre genug verdienen?
Sollten wir einen anderen Weg übersehen haben sind für alle anderen Hilfestellungen dankbar.
MFG
Basti H
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