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Aufenthaltstitel Änderung Schüler

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  • perlica
    Junior Member
    Auslaender
    • 11

    Aufenthaltstitel Änderung Schüler

    Hi,

    ich habe eine etwas komplizierte Frage. Mein Schwager (Bruder von meinem Mann) kommt aus dem Iran und ist 21 Jahre alt. Er ist seit 2013 in Wien und hatte bis jetzt den Aufenthaltstitel als Schüler. Sein Schülervisum sollte im Februar 2017 erneuert werden, wurde aber immer noch nicht verlängert, da er leider nicht genügend Erfolg hatte. Sein Visum wurde abgelehnt und wir sind gegen den Beschluss vorgegangen mit der Erklärung, dass er an einer Fachhochschule aufgenommen wurde und eingeschrieben ist und nun als Student weiter in Österreich bleiben möchte. Das wurde positiv entschieden. Mit der Fachhochschule hat es leider nicht geklappt, weil es einfach eine Notlösung war in dem Moment. Aber er studiert derzeit an einem Konservatorium und wir sollten jetzt nur noch die Inskriptionsbestätigung beim Magistrat abgeben. Jetzt ist das Problem, dass das Konservatorium eine zertifizierte nichtschulische Bildungseinrichtung ist und das Visum verlängert werden kann, aber nur als Schüler. Das akzeptiert das Magistrat jetzt natürlich nicht. Er hat jetzt schon über ein Jahr kein gültiges Visum und wartet. Zurück in den Iran zu gehen, ist für ihn keine Option. Gibt es jetzt noch irgendeine Möglichkeit, das beim Magistrat zu argumentieren?

    Ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann hat einen Daueraufenthaltstitel als Familienangehöriger (derzeit für 5 Jahre) und arbeitet hier. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Schwager auch auf irgendeine Weise als Familienangehöriger hier bleiben darf?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Dunja
  • insider
    Senior Member
    Auslaender
    • 362

    #2
    Auf Basis des Verwandtschaftsverhältnisses lässt sich kein Aufenthaltsrecht in Österreich ableiten.

    Wenn der Magistrat den Antrag auf Verlängerung ablehnt kann ihr Schwager Rechtsmittel einlegen, fragen sie mich bitte aber nicht nach den Erfolgsaussichten (auch beim LVWG sitzen nicht lauter lebens- und weltfremde Bürokraten).

    Nicht mehr in den Iran zu wollen ist menschlich verständlich nur reicht das nicht für einen legalen Aufenthalt in Österreich.
    Last edited by insider; , .

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    • Küchenjurist
      Moderator
      Auslaender
      • 3579

      #3
      Der Aufenthalt über die frühere AB-Schüler hinaus kann eigentlich nur aufgrund eines kombinierten Verlängerungs- und Zweckänderungsantrag noch legal sein.
      If so, dann müßte nach Ablehnung der Zweckänderung auf AB-Student immer noch das Verlängerungsverfahren bzgl. AB-Schüler offen sein.

      (Und generell sind Zweckänderungsanträge nur während des erstinstanzlichen Verlängerungsverfahrens zulässig, nur für den Fall daß der Spieltrieb weiter andauert ..)

      Eine NB-Angehöriger für "sonstige Angehörige" von EWR-Bürgern (wozu auch dessen Schwager zählen kann) setzt entweder den tatsächlichen Bezug von Unterhalt VOM EWR-BÜRGER im Herkunftsstaat voraus, oder eine bisherige häusliche Gemeinschaft der beiden ebenda, oder schwerwiegende gesundheitliche Gründe (des Schwagers), welche die Pflege durch den EWR-Bürger ZWINGEND ERFORDERLICH machen.

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      • insider
        Senior Member
        Auslaender
        • 362

        #4
        Nachdem die TS keine der genannten Kriterien aufgeführt hat sondern sich ausschliesslich auf das Verwandtschaftsverhältnis beruft ist ein Aufenthaltsrecht auf Basis der genannten Fakten nicht ableitbar.

        Irgendwelche abstrakten Konstrukte sind ein nettes Hobby, mehr aber nicht.

        In diesem Sinne wünsche ich den beiden Moderatoren noch viel Spaß in diesem Forum!

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        • perlica
          Junior Member
          Auslaender
          • 11

          #5
          Vielen lieben Dank für die Antworten.

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