Hallo,
Das ist mein erster Beitrag/meine ersten Fragen hier. Ich bin begeistert von der Sachkunde in diesem Forum, vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.:
Ich unterstütze eine Bekannte (22 Jahre, Drittstaatsangehörige, geboren und aufgewachsen in Österreich), bzw ihrer Familie, deren Aufenthaltsstatus in Österreich zu klären. Wir haben einiges auf help.gv.at und diesem Forum an Infos zusammentragen können.
Meine Bekannte war bisher in Ö unter einer Legitimationskarte rot aufhältig, weil ihre Mutter für eine internationale Organisation gearbeitet hat. Die Mutter geht aber bald in Pension und wird dann für sich Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit beantragen (nach unseren Informationen braucht die Mutter als ehemalige Trägerin von Privilegien und Immunitäten mit Legitimationskarte keinen Quotenplatz und muss auch nicht Einkommen iH vom doppelten Richtsatz, sondern nur vom einfachen Richtsatz nachweisen; das gleiche dürfte für meine Bekannte als ihre Tochter gelten). Kennt sich damit jemand aus?
Meine Bekannte hat vor ca einem Jahr Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gestellt, laut (widerwilliger) Erst-Auskunft des MA 35 dürfte in ihrem Antrag alles vorhanden sein, aber die zuständige Referentin und dann deren Vorgesetzte müssen den Akt noch ansehen. Es wird also wohl noch einige Monate dauern, bis eine Entscheidung auf Verleihung gefällt wird. So lange können wir aber leider nicht warten.
Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung der Mutter verliert meine Bekannte im Sommer ihren Aufenthaltstitel. Wir haben uns im Internet informiert und einen Antrag auf Daueraufenthalt EU eingebracht. Das MA 35 hat aber gleich bei Entgegennahme des Antrags bemängelt, dass meine Bekannte seit September 2016 in UK studiert und es nicht ausreicht, wenn sie regelmäßig zurückkommt. Daher ist die 5-jährige Aufenthaltsdauer unterbrochen.
Soweit wir gesehen haben, ist eine solche durchgehende Anwesenheit in Österreich bei Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit nicht erforderlich. Aber kann das MA 35 auch bei Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit sagen, dass sie das nicht bekommt, weil sie im Ausland studiert? Sollte sie sich zumindest auch in Österreich inskribieren, damit der Schwerpunkt ihres Lebens in Österreich ist? Oder kann sie einen Schwerpunkt damit argumentieren, dass ihre Mutter, Vater und Bruder in Ö leben?
Und kann das Staatsbürgerschaftsverfahren auch schiefgehen, weil sie jetzt in UK studiert? Sie ist ja hier geboren und hat zum Antragszeitpunkt knapp 20 Jahre in Ö gelebt (bzw war erst seit ein paar Monaten in UK).
Ich hoffe die Geschichte ist verständlcih. Bin für jeden Input sehr dankbar, uns ist auch nach langer Recherche vieles noch unklar. Habe einfach die Angst, dass meine Bekannte mit gar keinem Aufenthaltstitel dastehen könnte und dann auch das Staatsbürgerschaftsverfahren schief geht.
Danke und LG
Thomas
Das ist mein erster Beitrag/meine ersten Fragen hier. Ich bin begeistert von der Sachkunde in diesem Forum, vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.:
Ich unterstütze eine Bekannte (22 Jahre, Drittstaatsangehörige, geboren und aufgewachsen in Österreich), bzw ihrer Familie, deren Aufenthaltsstatus in Österreich zu klären. Wir haben einiges auf help.gv.at und diesem Forum an Infos zusammentragen können.
Meine Bekannte war bisher in Ö unter einer Legitimationskarte rot aufhältig, weil ihre Mutter für eine internationale Organisation gearbeitet hat. Die Mutter geht aber bald in Pension und wird dann für sich Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit beantragen (nach unseren Informationen braucht die Mutter als ehemalige Trägerin von Privilegien und Immunitäten mit Legitimationskarte keinen Quotenplatz und muss auch nicht Einkommen iH vom doppelten Richtsatz, sondern nur vom einfachen Richtsatz nachweisen; das gleiche dürfte für meine Bekannte als ihre Tochter gelten). Kennt sich damit jemand aus?
Meine Bekannte hat vor ca einem Jahr Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gestellt, laut (widerwilliger) Erst-Auskunft des MA 35 dürfte in ihrem Antrag alles vorhanden sein, aber die zuständige Referentin und dann deren Vorgesetzte müssen den Akt noch ansehen. Es wird also wohl noch einige Monate dauern, bis eine Entscheidung auf Verleihung gefällt wird. So lange können wir aber leider nicht warten.
Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung der Mutter verliert meine Bekannte im Sommer ihren Aufenthaltstitel. Wir haben uns im Internet informiert und einen Antrag auf Daueraufenthalt EU eingebracht. Das MA 35 hat aber gleich bei Entgegennahme des Antrags bemängelt, dass meine Bekannte seit September 2016 in UK studiert und es nicht ausreicht, wenn sie regelmäßig zurückkommt. Daher ist die 5-jährige Aufenthaltsdauer unterbrochen.
Soweit wir gesehen haben, ist eine solche durchgehende Anwesenheit in Österreich bei Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit nicht erforderlich. Aber kann das MA 35 auch bei Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit sagen, dass sie das nicht bekommt, weil sie im Ausland studiert? Sollte sie sich zumindest auch in Österreich inskribieren, damit der Schwerpunkt ihres Lebens in Österreich ist? Oder kann sie einen Schwerpunkt damit argumentieren, dass ihre Mutter, Vater und Bruder in Ö leben?
Und kann das Staatsbürgerschaftsverfahren auch schiefgehen, weil sie jetzt in UK studiert? Sie ist ja hier geboren und hat zum Antragszeitpunkt knapp 20 Jahre in Ö gelebt (bzw war erst seit ein paar Monaten in UK).
Ich hoffe die Geschichte ist verständlcih. Bin für jeden Input sehr dankbar, uns ist auch nach langer Recherche vieles noch unklar. Habe einfach die Angst, dass meine Bekannte mit gar keinem Aufenthaltstitel dastehen könnte und dann auch das Staatsbürgerschaftsverfahren schief geht.
Danke und LG
Thomas
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