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Vorvertrag Arbeitgeber als Nachweis für Lebensunterhalt und Wohnung?

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    Auslaender
    • 15

    Vorvertrag Arbeitgeber als Nachweis für Lebensunterhalt und Wohnung?

    Meine Frau und ich leben derzeit nicht in Österreich und planen demnächst wieder her zu ziehen. Ich bin Österreicher und sie nicht. Deshalb beantragen wir den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger".

    Jetzt zu meiner ersten Frage: Man muss den Lebensunterhalt nachweisen können mit Lohnzettel, Vermögen oder so , nur haben wir beide derzeit in Österreich keine Arbeit nur Zusagen von 2 Firmen in Österreich ( Verträge / Vorverträge ). Werden solche Vorverträge auch anerkannt? bzw. Sollte man zum Beispiel ein Projektauftrag über eine Gewissen summe und Dauer von einem Jahr haben , wäre so etwas auch gültig?

    Zweite Frage:
    Beim Antrag für den Aufenthaltstitel , wie soll ich da schon einen Mietvertrag haben, wenn wir ja noch im Ausland leben?

    vielen Dank im Voraus!
    Last edited by today; , .
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Vorverträge sind gültig, weil ja nichts anderes als ein durch ein bestimmtes Ereignis (hier: Zuwanderung) aufschiebend bedingter Vertrag.
    Die Behörde darf aber natürlich die Plausibilität und die Motive der Vertragsparteien hinterfragen, schließlich wird ja mit einem Vorvertrag ein Arbeitsplatz bzw. eine Wohnung für unabsehbare Zeit reserviert.

    Falls Sie aktuell im EWR wohnen, genügt für den Zuzug das Vorhandensein von Ersparnissen und eine Krankenversicherung (EuGH C-291/05, Eind), die Aufenthaltspapiere müssen dann erst binnen vier Monaten nach dem Zuzug beantragt werden.

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    • today
      Junior Member
      Auslaender
      • 15

      #3
      Danke für die Antwort. gibt es da eine spezielle Form des Vorvertrages, welchen man den Behörden vorweisen soll? oder ist das dem zukünftigen Arbeitgeber überlassen?

      Zusatzfrage: Wir haben einiges an erspartes( über das erforderliche für 1 Jahr wie ich berechnet habe) auf mein Österreichisches Konto. Wäre das auch genug, oder sollte man lieber einfach den Vorvertrag vorweisen?

      Danke nochmals

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Zwei Threads eröffnen macht uns Arbeit und ist sehr ungern gesehen - wir bleiben ab jetzt hier.

        Ein gewisser Anteil an Unterhaltsmitteln wird über Vermögen abgedeckt werden können, aber regelmäßige Einkünfte sind das eben nicht. Wenn Sie Verträge vorlegen: Wozu brauchen Sie einen Vorvertrag? Sie kommen am TAg x nach Österreich und beginenn danach zu arbeiten, von mir aus am nächsten Monatsersten. Und darüber gibt es einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag..

        Grüsse
        Peter

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        • today
          Junior Member
          Auslaender
          • 15

          #5
          Alles klar, Danke für die Hilfe. Habe den zweiten Thread gleich geschlossen, als ich diesen alten von mir gefunden habe.

          liebe Grüße und einen schönen Abend noch!

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