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Aufenthaltstitel Familienangehöriger (USA)

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  • Leni
    Junior Member
    Auslaender
    • 13

    Aufenthaltstitel Familienangehöriger (USA)

    Liebes Helping Hands Team, Liebe Alle!

    Mein Mann (US Staatsbürger) und ich (Österreichische Staatsbürgerin) haben vor kurzem in Österreich geheiratet. Wir möchten nun für ihn den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen. (Er ist momentan in Österreich)

    Folgende Unterlagen haben wir (von ihm):

    Reisepass
    Geburtsurkunde (mit Apostille)
    Heiratsurkunde
    (Scheidungsurkunde aus Vorehe)
    Backgroundcheck (Strafregisterauszug) (aktuell von US Botschaft, also nicht älter als 3 Monate)
    Meldezettel
    Nachweis von Deutschkenntnissen (allerdings liegt der Kurs schon mind 2 Jahre zurück,spricht aber Deutsch)

    Weiters haben wir eine Wohnung (Hauptmietvertrag der auf mich (Gattin) läuft)
    Fixeinkommen (ich Gattin)

    Was fehlt uns nun noch für das weitere Vorgehen? bzw. Wie ist die weitere Vorgehensweise?

    ad Ausgleichszulagenrichtlinie - bitte um Hilfe - wie darf ich die "für Ehepaare € 1.363,52" verstehen? Reicht mein alleiniges Einkommen aus? (brutto € 1.93

    ad Versicherung: kann ich meinen Mann bei mir mitversichern?

    ad "Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts" - da es fast unmöglich ist einen Festanstellung ohne Aufenthaltsgenehmigung zu finden, reicht diesbezüglich ein Schreiben des potenziellen Arbeitgebers aus, dass dieser Ihn nach Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung anstellen würde (wenn auch nur zb.: geringfügig)

    Allgemein: worauf müssen wir sonst noch achten? (ich weiss,dass der bloße Antrag den Visumfreien Aufenthalt nicht verlängert - würde es dazu reichen, Urlaub in zb. London zu machen und dann wieder einzureisen?)

    VIELEN DANK!!!!

    Leni
  • andreos
    Member
    Auslaender
    • 79

    #2
    Zitat von Leni Beitrag anzeigen

    Was fehlt uns nun noch für das weitere Vorgehen? bzw. Wie ist die weitere Vorgehensweise?
    Einen Antrag stellen (in Wien z.B. MA35)

    Zitat von Leni Beitrag anzeigen

    ad Ausgleichszulagenrichtlinie - bitte um Hilfe - wie darf ich die "für Ehepaare € 1.363,52" verstehen? Reicht mein alleiniges Einkommen aus? (brutto € 1.93

    ad Versicherung: kann ich meinen Mann bei mir mitversichern?

    ad "Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts" - da es fast unmöglich ist einen Festanstellung ohne Aufenthaltsgenehmigung zu finden, reicht diesbezüglich ein Schreiben des potenziellen Arbeitgebers aus, dass dieser Ihn nach Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung anstellen würde (wenn auch nur zb.: geringfügig)

    Leni
    Sie müssen für Euch beiden über 1363,52 + Wohnungsmiete + Kredite - 288,87 (freie Station) monatlich verfügen.
    Mitversicherung ist möglich.

    Comment

    • Leni
      Junior Member
      Auslaender
      • 13

      #3
      Danke für die schnelle Antwort! @andreos

      Brutto oder Netto? (1363,52 -288,87)???

      Danke!

      Vielleicht kann mir noch wer bezüglich der anderen Fragen weiterhelfen?

      -fehlen noch dokumente?
      - info bezüglich Anstellung?
      - aus/wieder einreise nach visumsfreiem aufenthalt

      Vielen Dank!

      Comment

      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Netto, bei Sonderzahlungen kann x 14/12 gerechnet werden.

        KSV-Selbstauskunft von Ihnen;
        A1-Sprachzertifikat nicht älter als ein Jahr, sofern keine Universitätsreife vorliegt;
        letzter Einreisestempel (Schengengrenze);
        Reisepaß;
        Nachweis über Ersparnisse, Schenkungen, Arbeitsvorvertrag oder Unterhaltsvertrag (falls das Einkommen knapp ist oder nicht auseicht);
        Versicherungsdatenauszug von Ihnen;
        Vertretungs- und Zustellvollmacht für Sie (falls das Verfahren die erlaubte Aufenthaltsdauer übersteigt)

        Londun-Urlaub ist möglich, da das UK nicht Schengen-Mitglied ist; Sie sollten aber ein paar Tage von den 90 übriglassen, sonst ist zur Wiedereinreise zwecks Titelerteilung ein Besuchsvisum nötig

        Comment

        • andreos
          Member
          Auslaender
          • 79

          #5
          Zitat von Leni Beitrag anzeigen
          Danke für die schnelle Antwort! @andreos

          Brutto oder Netto? (1363,52 -288,87)???
          Wie bereits geantwortet: Netto.
          Aber Achtung!!! Wenn keine Wohnungsmiete bezahlt wird, dürfen 288,87 von 1363,52 nicht abgezogen werden.

          Comment

          • Leni
            Junior Member
            Auslaender
            • 13

            #6
            Danke für die Rückmeldung!

            @Küchenjurist:
            - Unterhaltsvertrag - betrifft das nicht nur gemeinsame Kinder? (haben wir nicht, beide keine Kinder)


            Kann mir jemand erklären wie das mit den 90 Tagen prinzipiell funktioniert: man darf sich 90 Tage ohne Visum aufhalten (US Pass) - was ist danach? Wenn ich dann ausreise, wie im Beispiel genannt nach London (UK), und dann wieder einreise was brauchen wir dann? Heisst dass man darf pro Jahr nur 90 Tage visumfrei in Österreich sein??
            Bzw. wie ist die Regelung?

            Weiters frage ich mich wie das ist, wir stellen den Antrag bei der MA 35 - wenn denen dann Dokumente fehlen, sagen die einem Bescheid und man darf Sie nachreichen? Oder wie läuft das ab?

            DANKE LG Leni

            Comment

            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Der Unterhaltsvertrag ist zu betrachten wie Einkommen - immer.

              Der visumsfreie Aufenthalt umfasst 90 Tage in den jeweils letzten 180 Tagen (aus Sicht der Niederlassungsbehörden). Am Flughafen werden Sie die damit möglichen 2x 90 Tage auch herumschieben dürfen, dh 90 TAge + 1 Woche + 90 Tage wären möglich, aber das führt zu Problemen im Niederlassungsverfahren - also nicht empfehlenswert

              Bei fehlenden Unterlagen kommt ein Schreiben der Behörden, in welchem die - mit Fristsetzung - die Vorlage von fehlenden Unterlagen verlangen.

              Grüsse
              Peter

              Comment

              • Leni
                Junior Member
                Auslaender
                • 13

                #8
                Lieber Peter,

                danke für die Info - blöde Frage, aber was wäre dann empfehlenswert? -->

                Wenn Antrag länger dauert - ausreisen, Tage von den "ersten" 90 Tagen aufsparen, und dann erst wieder einreisen wenn man positiven" Bescheid hat?

                Comment

                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  Empfehlenwert ist die Einhaltung der Schengen-Rechung, also 90 in 180, und das Aufsparen von ein paar Tagen, um (Behörden)termine in Österreich einfach wahrnehmen zu können

                  Grüsse
                  Peter

                  Comment

                  • Leni
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 13

                    #10
                    Danke,Peter!!


                    hat jemand von euch Erfahrungen bezüglich des Versicherungsnachweises für den Antrag? Ich habe gerade von der WGKK erfahren, dass ich meinen Mann nicht mitversichern kann,solange er keinen Aufenthaltstitel hat. Sollten wir dann eine Reiseversicherung abschliessen oder was habt ihr für Ideen/Erfahrungen?

                    Danke SEHR!!!

                    Comment

                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Jein - solange ihr Gatte hier ist, wäre die Mitversicherung schon möglich, nur muss er die bei Ein- und Ausreise dauernd an- und abmelden, und wir wissen nicht, wann die Behörde entscheidet.

                      Im Verfahren vor der ersten Instanz reicht die Reiseversiechrung - wohl die einfachste Lösung, die zeitlich überschaubar und unabhängig von der Anwesenheit ist

                      Grüsse
                      Peter

                      Comment

                      • andreos
                        Member
                        Auslaender
                        • 79

                        #12
                        Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                        Am Flughafen werden Sie die damit möglichen 2x 90 Tage auch herumschieben dürfen, dh 90 TAge + 1 Woche + 90 Tage wären möglich
                        Wie soll das funktionieren, wenn ich hinterfragen darf? Bei der erneuten Einreise nach 90 Tagen Aufenthalt + 1 Woche Abwesenheit kriegt man keinen Stempel, da die erlaubte Anzahl der Tage bereits mit dem ersten Tag der Wiedereinreise überschritten wird.

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                        • Leni
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 13

                          #13
                          Zitat von andreos Beitrag anzeigen
                          Wie soll das funktionieren, wenn ich hinterfragen darf? Bei der erneuten Einreise nach 90 Tagen Aufenthalt + 1 Woche Abwesenheit kriegt man keinen Stempel, da die erlaubte Anzahl der Tage bereits mit dem ersten Tag der Wiedereinreise überschritten wird.
                          --> das verstehe ich auch nicht ganz


                          Weiters tritt bei mir die Frage auf ob bezüglich des "Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft" mein Hauptmietvertrag für mich und meinen Gatten ausreicht bei der Antragstellung?

                          DANKE!!!

                          Comment

                          • Leni
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 13

                            #14
                            Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                            Jein - solange ihr Gatte hier ist, wäre die Mitversicherung schon möglich, nur muss er die bei Ein- und Ausreise dauernd an- und abmelden, und wir wissen nicht, wann die Behörde entscheidet.

                            Im Verfahren vor der ersten Instanz reicht die Reiseversiechrung - wohl die einfachste Lösung, die zeitlich überschaubar und unabhängig von der Anwesenheit ist

                            Grüsse
                            Peter
                            Lieber Peter - danke für die Auskunft - gut dann werde ich wohl eine Versicherung bei Care Concept oder Feel Safe für ihn abschließen.

                            Hast du dazu eine Empfehlung ob ich diese "Rückdatieren" soll (er ist jetzt seit knapp 30 Tagen hier) oder einfach ab zb heute abschließen soll?

                            Vielen Dank

                            Comment

                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              Nö, eher vordatieren - die brauchen wir erst zum Entscheidungszeitpunkt

                              Grüsse
                              Peter

                              Comment

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