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Ist subsidiär schutzberechtigte auch Niederlassung berechtigt?

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  • auslaender2018
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Ist subsidiär schutzberechtigte auch Niederlassung berechtigt?

    Ist subsidiär schutzberechtigte auch Niederlassung berechtigt?
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Nein, da es sich um einen prekären Status handelt und die damit verbundene Aufenthaltsberechtigung jährlich verlängert werden muß. Es kann aber nach fünf Jahren ein Daueraufenthalt-EU erlangt werden.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      ..unter Erfüllung der Voraussetzungen hinsichtlich Unterhalt und Integrationsprüfung. In der aktuellen Rechtslage gibts den Subs.Schutz für 1+2+2 Jahre

      Comment

      • auslaender2018
        Junior Member
        Auslaender
        • 4

        #4
        Ich bin seit fast 11 Jahre in Österreich und habe für Daueraufenthalt EU einen Antrag gestellt. Aber die Standesamt hat gemeint, dass ich erst im November einen Antrag stellen darf.

        Sachverhalt:

        31.08.2010 bis 14.09.2011 - Erste subsidiär Schutzberechtigung
        14.09.2011 bis 14.09.2012 - Verlängerung der subsidiär Schutzberechtigung
        14.09.2012 bis 14.11.2013 - Verlängerung der subsidiär Schutzberechtigung

        15.11.2013 bis 14.11.2014 - Rot-Weiß-Rot Karte Plus (Umstieg)
        15.11.2014 bis 14.11.2015 - Verlängerung der Rot-Weiß-Karte Plus
        15.11.2015 bis 14.11.2018 - Verlängerung der Rot-Weiß-Karte Plus


        Insgesamt hatte ich 3 Jahre lang der subsidiär Schutzberechtigung und danach Rot-Weiß-Rot Karte (bis jetzt 4 und halb Jahre).


        Eine der Voraussetzung für Daueraufenthalt EU ist, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren ununterbrochen zur Niederlassung in Österreich berechtigt gewesen.

        Meine Frage ist, ob die subsidiär Schutzberechtigung bei der 5 jährige Berechnung mit bezogen werden? Falls ja, dann bin ich schon jetzt berechtigt einen Antrag zu stellen. Falls Nein, dann muss ich warten und erst im November beantragen.


        Für mich machts keine große Unterschied, ob ich jetzt oder im November die Daueraufenthalt EU bekomme. Aber ich wollte wissen, ob ich jetzt schon berechtigt bin, einen Antrag auf Daueraufenthalt EU zu stellen.

        Danke im Voraus.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Wie schon oben geschrieben: Die Zeiten mit dem Schutzstatus zählen. Wenn Sie Einkommen und Stufe2-Integrationsprüfung haben, können Sie jederzeit beantragen.

          Grüsse
          Peter

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