Ist subsidiär schutzberechtigte auch Niederlassung berechtigt?
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Ist subsidiär schutzberechtigte auch Niederlassung berechtigt?
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Ich bin seit fast 11 Jahre in Österreich und habe für Daueraufenthalt EU einen Antrag gestellt. Aber die Standesamt hat gemeint, dass ich erst im November einen Antrag stellen darf.
Sachverhalt:
31.08.2010 bis 14.09.2011 - Erste subsidiär Schutzberechtigung
14.09.2011 bis 14.09.2012 - Verlängerung der subsidiär Schutzberechtigung
14.09.2012 bis 14.11.2013 - Verlängerung der subsidiär Schutzberechtigung
15.11.2013 bis 14.11.2014 - Rot-Weiß-Rot Karte Plus (Umstieg)
15.11.2014 bis 14.11.2015 - Verlängerung der Rot-Weiß-Karte Plus
15.11.2015 bis 14.11.2018 - Verlängerung der Rot-Weiß-Karte Plus
Insgesamt hatte ich 3 Jahre lang der subsidiär Schutzberechtigung und danach Rot-Weiß-Rot Karte (bis jetzt 4 und halb Jahre).
Eine der Voraussetzung für Daueraufenthalt EU ist, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren ununterbrochen zur Niederlassung in Österreich berechtigt gewesen.
Meine Frage ist, ob die subsidiär Schutzberechtigung bei der 5 jährige Berechnung mit bezogen werden? Falls ja, dann bin ich schon jetzt berechtigt einen Antrag zu stellen. Falls Nein, dann muss ich warten und erst im November beantragen.
Für mich machts keine große Unterschied, ob ich jetzt oder im November die Daueraufenthalt EU bekomme. Aber ich wollte wissen, ob ich jetzt schon berechtigt bin, einen Antrag auf Daueraufenthalt EU zu stellen.
Danke im Voraus.
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