Liebe Foristen, liebe Spezialisten.
Ich habe mich neu hier angemeldet, nachdem ich schon eine Weile zum Thema hier rechergiere. Vieles ist mir inzwischen klar geworden, aber leider ist der eine oder andere Punkt nach wie vor unklar für mich.
Daher hier kurz mein Anliegen:
Meine Freundin aud Thailand ist im Moment zu Besuch bei mir (Visum C mit EVE, 90 Tage Aufenthalt). Wir werden im Juli hier (in Vorarlberg) heiraten. Nach der Rückkkehr nach Thailand soll sie dann den Antrag für Familiennachzug bei der AT Botschaft in BKK abgeben.
Dokumente sind soweit besorgt und beglaubigt / übersetzt, außer dem pol. Führungszeugnis, das muss sie noch beantragen (nir 3 Monate gültig).
Nun meine Fragen:
- beim Antragspunkt bzgl. Versicherung reicht es aus, wenn ich "Mitversicherung GKK" angebe - ohne eine Bestätigung der GKK, die ich ja nicht erhalte ohne gültigen Aufenthalt)?
Ich bin voll berufstätig und ebenfalls bei der GKK versichert, österr. Staatsbürger.
Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht es dann nur noch eine Reisekrankenversicherung für das Einreisevisa (C/D) mit Gültigkeit ab geplantem Einreisedatum?
- Wenn der Aufenthaltstitel dann (von der Botschaft?) bestätig wird, muss dann von der Antragstellerin selbst ein neuerliches Visum C/D beantragt werden oder geht das dann quasi automatisch von der Botschaft aus?
Falls selbst neu zu beantragen: Mit allen Konsequenzen wie neuer EVE, Flugbuchung hin UND retour etc?
Das konnte ich leider nicht vollständig aus den bisherigen Postings entnehmen, man möge mir meine Unwissenheit entschuldigen
Herzlichen Dank schon im Voraus für alle, die mir hier weiterhelfen können!
Manfred
Ich habe mich neu hier angemeldet, nachdem ich schon eine Weile zum Thema hier rechergiere. Vieles ist mir inzwischen klar geworden, aber leider ist der eine oder andere Punkt nach wie vor unklar für mich.
Daher hier kurz mein Anliegen:
Meine Freundin aud Thailand ist im Moment zu Besuch bei mir (Visum C mit EVE, 90 Tage Aufenthalt). Wir werden im Juli hier (in Vorarlberg) heiraten. Nach der Rückkkehr nach Thailand soll sie dann den Antrag für Familiennachzug bei der AT Botschaft in BKK abgeben.
Dokumente sind soweit besorgt und beglaubigt / übersetzt, außer dem pol. Führungszeugnis, das muss sie noch beantragen (nir 3 Monate gültig).
Nun meine Fragen:
- beim Antragspunkt bzgl. Versicherung reicht es aus, wenn ich "Mitversicherung GKK" angebe - ohne eine Bestätigung der GKK, die ich ja nicht erhalte ohne gültigen Aufenthalt)?
Ich bin voll berufstätig und ebenfalls bei der GKK versichert, österr. Staatsbürger.
Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht es dann nur noch eine Reisekrankenversicherung für das Einreisevisa (C/D) mit Gültigkeit ab geplantem Einreisedatum?
- Wenn der Aufenthaltstitel dann (von der Botschaft?) bestätig wird, muss dann von der Antragstellerin selbst ein neuerliches Visum C/D beantragt werden oder geht das dann quasi automatisch von der Botschaft aus?
Falls selbst neu zu beantragen: Mit allen Konsequenzen wie neuer EVE, Flugbuchung hin UND retour etc?
Das konnte ich leider nicht vollständig aus den bisherigen Postings entnehmen, man möge mir meine Unwissenheit entschuldigen
Herzlichen Dank schon im Voraus für alle, die mir hier weiterhelfen können!
Manfred
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