Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Unklarheiten bzgl. Familiennachzug

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • activexx
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Unklarheiten bzgl. Familiennachzug

    Liebe Foristen, liebe Spezialisten.
    Ich habe mich neu hier angemeldet, nachdem ich schon eine Weile zum Thema hier rechergiere. Vieles ist mir inzwischen klar geworden, aber leider ist der eine oder andere Punkt nach wie vor unklar für mich.

    Daher hier kurz mein Anliegen:
    Meine Freundin aud Thailand ist im Moment zu Besuch bei mir (Visum C mit EVE, 90 Tage Aufenthalt). Wir werden im Juli hier (in Vorarlberg) heiraten. Nach der Rückkkehr nach Thailand soll sie dann den Antrag für Familiennachzug bei der AT Botschaft in BKK abgeben.
    Dokumente sind soweit besorgt und beglaubigt / übersetzt, außer dem pol. Führungszeugnis, das muss sie noch beantragen (nir 3 Monate gültig).

    Nun meine Fragen:

    - beim Antragspunkt bzgl. Versicherung reicht es aus, wenn ich "Mitversicherung GKK" angebe - ohne eine Bestätigung der GKK, die ich ja nicht erhalte ohne gültigen Aufenthalt)?
    Ich bin voll berufstätig und ebenfalls bei der GKK versichert, österr. Staatsbürger.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht es dann nur noch eine Reisekrankenversicherung für das Einreisevisa (C/D) mit Gültigkeit ab geplantem Einreisedatum?

    - Wenn der Aufenthaltstitel dann (von der Botschaft?) bestätig wird, muss dann von der Antragstellerin selbst ein neuerliches Visum C/D beantragt werden oder geht das dann quasi automatisch von der Botschaft aus?
    Falls selbst neu zu beantragen: Mit allen Konsequenzen wie neuer EVE, Flugbuchung hin UND retour etc?

    Das konnte ich leider nicht vollständig aus den bisherigen Postings entnehmen, man möge mir meine Unwissenheit entschuldigen

    Herzlichen Dank schon im Voraus für alle, die mir hier weiterhelfen können!

    Manfred
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Zur Versicherung: Eigentlich ist die Option Mitversicherung als "quasi-Pflichtversicherung", die man eben auslösen muss, ausreichend. Wenn die Behörde gaanz lästig sein will, stellt sie sich auf den Standpunkt "zum Entscheidungszeitpunkt muss irgendwas im Akt sein" - dann wird eine in geschätzt zwei Monaten beginnende Reiseversicherung ein erschwingliches "Luxusgut" sein - und vermutlich brauchen Sie die später ohnehin. Denn: Wenn die Niederlassungsbehörde grünes Licht gibt, informiert die Botschaft darüber, in der Folge gibt es ein Visum zur Einreise - obwohl auch da nicht vorgesehen, wollen die Botschaften idR wieder mal eine Reisekrankenversicherung sehen.

    Grüsse
    Peter

    Comment

    • activexx
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Vielen Dank Peter für die Antwort. Habe schon fast damit gerechnet

      Kann mir noch jemand zu diesem Punkt weiterhelfen bitte:

      - Wenn der Aufenthaltstitel dann (von der Botschaft?) bestätig wird, muss dann von der Antragstellerin selbst ein neuerliches Visum C/D beantragt werden oder geht das dann quasi automatisch von der Botschaft aus?
      Falls selbst neu via Formular zu beantragen: Mit allen Konsequenzen wie neuer EVE, Flugbuchung hin UND retour etc?

      Dankeschön

      Manfred

      Comment

      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Die Botscahft informiert über das grüne licht von der Aufenthaltsbehörde, dann muss ein Visum zur Einreise beantragt werden, bei dem die Liste der Anforderungen eigentlich kürzer ist; zum Dauerthema Versicherung s. parallele Threads

        Grüsse
        Peter

        Comment

        Working...
        X