Liebes Team!
Ich hoffe hier kann mir jemand einige Infos geben über folgende Situation:
Mann (drittstaatsang.) verheiratet mit Österreicherin seit 2012.
Aufenthaltstitel Familienangehöriger mit Ende Mai 2013 datiert.
Einreise nach Österreich Juni 2013.
Danach immer jährlich beantragt, da A2 Prüfung noch offen war.
Letzendlich im Juni 2017 Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen, d.h. bis 2020 befristet.
So, nun im Falle einer jetzigen einv. Scheidung.
-Momentaner Stand -
Mann AMS/Notstand, lebt in Wohnung, die auf die Gattin geht, allerding Gemeinde, d.h. Meldezettel. Mann hat aber alle Jahre die Miete eingezahlt. Gearbeitet auch und immer wieder Schulungen vom AMS gehabt.
Es gibt eine minderjähriges Kind auch österr. Staatsbügerschaft.
-Die Frage:
Was wird nun benötigt, Vorraussetzungen? Rot Weiß Rot Karte oder doch Daueraufenthalt? Weil momentan ist Mann schon 5 Jahre in Ö. gemeldet. Es wurde nur einmal ein Umzug durchgeführt. D.h. die ganze Familie von einem Wohnort zur größeren Wohnung.
Ich weiß nun: binnen 1 Monat der MA melden mit Scheidungsurteil und AMS Bestätigung.
Allerdings muss er beim umzug eine eigene Wohnung haben? Spielt es eine Rolle dass es ein Kind gibt? Einkommen? Sprachkentnisse Niveau? usw usw...
Übrigens Frau verdient nur teilzeit, d.h. kann für jeglichen Unterhalt nicht aufkommen.
Frau möchte so gut es geht keine Steine ins Weg legen und friedlich trennen.
Ich bedanke mich herzlich!
AK
Ich hoffe hier kann mir jemand einige Infos geben über folgende Situation:
Mann (drittstaatsang.) verheiratet mit Österreicherin seit 2012.
Aufenthaltstitel Familienangehöriger mit Ende Mai 2013 datiert.
Einreise nach Österreich Juni 2013.
Danach immer jährlich beantragt, da A2 Prüfung noch offen war.
Letzendlich im Juni 2017 Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen, d.h. bis 2020 befristet.
So, nun im Falle einer jetzigen einv. Scheidung.
-Momentaner Stand -
Mann AMS/Notstand, lebt in Wohnung, die auf die Gattin geht, allerding Gemeinde, d.h. Meldezettel. Mann hat aber alle Jahre die Miete eingezahlt. Gearbeitet auch und immer wieder Schulungen vom AMS gehabt.
Es gibt eine minderjähriges Kind auch österr. Staatsbügerschaft.
-Die Frage:
Was wird nun benötigt, Vorraussetzungen? Rot Weiß Rot Karte oder doch Daueraufenthalt? Weil momentan ist Mann schon 5 Jahre in Ö. gemeldet. Es wurde nur einmal ein Umzug durchgeführt. D.h. die ganze Familie von einem Wohnort zur größeren Wohnung.
Ich weiß nun: binnen 1 Monat der MA melden mit Scheidungsurteil und AMS Bestätigung.
Allerdings muss er beim umzug eine eigene Wohnung haben? Spielt es eine Rolle dass es ein Kind gibt? Einkommen? Sprachkentnisse Niveau? usw usw...
Übrigens Frau verdient nur teilzeit, d.h. kann für jeglichen Unterhalt nicht aufkommen.
Frau möchte so gut es geht keine Steine ins Weg legen und friedlich trennen.
Ich bedanke mich herzlich!
AK
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