Hallo,
ich mache mich seit ein paar Tagen mit dem Aufenthaltsrecht Österreichs vertraut, aber dennoch ist mir einiges unklar.
Vielleicht kann mir jemand in diesem Forum weiterhelfen.
Situation:
Ich bin Deutscher Staatsbürger und trete einen Masterstudienplatz an der Universität Wien ab Oktober 2018 an. Derzeit Wohnhaft im EU-Ausland.
Meine Freundin ist EU-Ausländerin und hat das Sprachzertifikat Deutsch A1.
Gemeinsam haben wir solide Ersparnisse erwirtschaftet.
Wir überlegen uns derzeit, ob wir unsere Einreise nach Österreich als Anlass zum Heiraten nehmen sollen.
Auf HELP.gv.at steht folgendes:
Ferner steht auf einer weiteren Seite:
Fragen:
ich mache mich seit ein paar Tagen mit dem Aufenthaltsrecht Österreichs vertraut, aber dennoch ist mir einiges unklar.
Vielleicht kann mir jemand in diesem Forum weiterhelfen.
Situation:
Ich bin Deutscher Staatsbürger und trete einen Masterstudienplatz an der Universität Wien ab Oktober 2018 an. Derzeit Wohnhaft im EU-Ausland.
Meine Freundin ist EU-Ausländerin und hat das Sprachzertifikat Deutsch A1.
Gemeinsam haben wir solide Ersparnisse erwirtschaftet.
Wir überlegen uns derzeit, ob wir unsere Einreise nach Österreich als Anlass zum Heiraten nehmen sollen.
Auf HELP.gv.at steht folgendes:
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie
als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer rechtlich anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung absolvieren und für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel verfügen.
als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer rechtlich anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung absolvieren und für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel verfügen.
Folgende Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern oder von Österreicherinnen/Österreichern, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die Drittstaatsangehörige sind, sind zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt:
Ehegattinnen/Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner
Ehegattinnen/Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner
- Welche Aufenthaltsrechte würde meine Ehegattin in Österreich haben? (uneingeschränkte Arbeitserlaubnis?)
- Was genau ist unter "ausreichende Existenzmittel" zu verstehen?
- Und wie genau kann ich das Nachweisen?
- Ist es für die Österreichischen Behörden ausreichend wenn wir beide Nebenjobs machen?
- Und mache ich mir zu viele Sorgen und eigentlich ist es gar nicht so kompliziert?
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