Liebes Helpingshand-Team,
Ich bin Asylberechtigt und habe einen Asylantrag für mein neugeborens Kind beantragt.
Jetzt habe ich von BFA eine Ladung zur Einvernahme mit dem Kind bekommen.
Die Frage lautet:
Warum habe ich eine solche Ladung bekommen, gibt es eine Änderung im Gesetz?,
weil bei meinem ersten Kind den Bescheid zugeschickt und ohne weiteres Verfahren bekommen habe.
Noch dazu habe ich die Staatsbürgerschaft vor einem Jahr beantragt und laut der Beamtin soll alles in Ordnung sein( angeblich wurde meinen Antrag beim Chef vorgelegt)
Kann den Antrag auf der Staatsbürgerschaft der Grund für diese Ladung sein???
Mit besten Grüßen
Ich bin Asylberechtigt und habe einen Asylantrag für mein neugeborens Kind beantragt.
Jetzt habe ich von BFA eine Ladung zur Einvernahme mit dem Kind bekommen.
Die Frage lautet:
Warum habe ich eine solche Ladung bekommen, gibt es eine Änderung im Gesetz?,
weil bei meinem ersten Kind den Bescheid zugeschickt und ohne weiteres Verfahren bekommen habe.
Noch dazu habe ich die Staatsbürgerschaft vor einem Jahr beantragt und laut der Beamtin soll alles in Ordnung sein( angeblich wurde meinen Antrag beim Chef vorgelegt)
Kann den Antrag auf der Staatsbürgerschaft der Grund für diese Ladung sein???
Mit besten Grüßen
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