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Asylantrag für Neugeborene

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  • Tikriti
    Member
    Auslaender
    • 37

    Asylantrag für Neugeborene

    Liebes Helpingshand-Team,

    Ich bin Asylberechtigt und habe einen Asylantrag für mein neugeborens Kind beantragt.
    Jetzt habe ich von BFA eine Ladung zur Einvernahme mit dem Kind bekommen.
    Die Frage lautet:
    Warum habe ich eine solche Ladung bekommen, gibt es eine Änderung im Gesetz?,
    weil bei meinem ersten Kind den Bescheid zugeschickt und ohne weiteres Verfahren bekommen habe.
    Noch dazu habe ich die Staatsbürgerschaft vor einem Jahr beantragt und laut der Beamtin soll alles in Ordnung sein( angeblich wurde meinen Antrag beim Chef vorgelegt)
    Kann den Antrag auf der Staatsbürgerschaft der Grund für diese Ladung sein???

    Mit besten Grüßen
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Nach dem Gesetz ist auch im Familienverfahren jeder Antrag jedes Familienmitglieds gesondert zu prüfen, könnte ja eigene Asylgründe haben und daher Anspruch auf eigenes Asyl.

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    • Tikriti
      Member
      Auslaender
      • 37

      #3
      Komisch, da es sich hier um ein Baby handelt.
      Welche eigene Flüchtgründe kann ein Baby haben????

      Mein Problem ist, dass der Termin von der Ladung erst im August ist und wenn ich bis Juli
      den Karenz nicht beantrage, verliere ich meine Krankenversicherung, weil ich momentan Wochengeld beziehe.

      Lohnt es sich vielleicht den Referent zu kontaktieren und bitten den Termin zu ändern??

      Comment

      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Googeln Sie Herodes, Romulus & Remus ...

        Die Ladung bedeutet übrigens nicht, daß Sie zum Termin bereits einen Bescheid bekommen.

        Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wird rückwirkend gewährt und es kann binnen sechs Wochen nach Ende des Wochengeldanspruchs ein Antrag auf Selbstversicherung und Beitragsherabsetzung gestellt werden.
        Bzw. können Sie, wenn sonst kein Einkommen vorliegt, auch Mindestsicherung beantragen (die auch eine Krankenversicherung mitumfaßt).

        Ob ein Anruf beim zuständigen Referenten etwas bewirkt, können Sie austesten. Die 15-monatige gesetzliche Erledigungsfrist für Asylanträge gilt auch für Familienverfahren.

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        • Tikriti
          Member
          Auslaender
          • 37

          #5
          Vielen Dank für die rasche Antwort.
          Ich war nie im System der Mindessicherung, weil ich vom Anfang an darauf verzichtet habe.
          Aber an der Selbstversichrung werde ich arbeiten.

          Noch zu fragen ist:
          - Die Einvernahme betrifft meine eigene Asylgründe oder diejenige vom Kind?
          - Es wurden Beweise und Dokumente verlangt, von mir oder von Baby?
          - Gilt diese Einvernahme als offenes Asylverfahren und kann damit das Staatsbürgerschaftsverfahren verzögern?
          - Würden Sie empfehlen einen Rechtsanwalt mitzunehmen?

          Ps: Ich entschuldige mich für meine viele Fragen, aber ich bin verwirrt und möchte um die Erfahrung der Experten bitten.

          Mfg

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            - unter Umständen beide, primär aber mal nur das Kind;
            - detto;
            - nein;
            - nein.

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