Hallo Forum!
Meine Frau hat einen Antrag auf den Aufenthaltstitel für Familienangehörige gestellt und dieser wurde positiv entschieden. Sie befindet sich aktuell nicht in Österreich und muss bei der österreichischen Botschaft in Moskau ein Visum-D für die Abholung in Österreich beantragen. Die MA35 beschreibt das im Brief den ich erhalten habe, aber ich verstehe nicht wirklich was die mir sagen wollen. Es wäre schön wenn mir jemand erklären könnte was mit dem zweiten Absatz gemeint ist:
Ich verstehe das so, dass die MA35 der Botschaft in Moskau bescheid geben wird, was 10-15 Tage dauert, und erst dann kann meine Frau dort das Visum-D beantragen. Verstehe ich das richtig? Und wenn ja, wie erfahren wir, dass der "Prozess der Verständigung" abgeschlossen wurde?
Meine Frau hat einen Antrag auf den Aufenthaltstitel für Familienangehörige gestellt und dieser wurde positiv entschieden. Sie befindet sich aktuell nicht in Österreich und muss bei der österreichischen Botschaft in Moskau ein Visum-D für die Abholung in Österreich beantragen. Die MA35 beschreibt das im Brief den ich erhalten habe, aber ich verstehe nicht wirklich was die mir sagen wollen. Es wäre schön wenn mir jemand erklären könnte was mit dem zweiten Absatz gemeint ist:
Dau ist es notwendig, dass Frau X binnen drei Monaten bei der österreichischen Berufsvertretungsbehörde Botschaft Moskau ein Visum-D (Visum zur Einreise zwecks Abholung eines Aufenthaltstitels) für die Einreise nach Österreich beantragt.
Der technisch vorgegebene Prozess der Verständigung der örtlich zuständigen Berufsvertretungsbehörde Botschaft Moskau wurde bereits eingeleitet. Da dieser Vorgang aber ca. 10-15 Tage in Anspruch nimmt und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz eine Verständigung durch die örtlich zuständige Berufungsvertretungsbehörde Botschaft Moskau vorsieht, ist eine Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Berufsvertretungsbehörde nicht sinnvoll.
Der technisch vorgegebene Prozess der Verständigung der örtlich zuständigen Berufsvertretungsbehörde Botschaft Moskau wurde bereits eingeleitet. Da dieser Vorgang aber ca. 10-15 Tage in Anspruch nimmt und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz eine Verständigung durch die örtlich zuständige Berufungsvertretungsbehörde Botschaft Moskau vorsieht, ist eine Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Berufsvertretungsbehörde nicht sinnvoll.
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