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Selbstständig/Freelancer: Nachweis der finanziellen Mittel für Aufenthaltstitel

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  • kirsseb
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Selbstständig/Freelancer: Nachweis der finanziellen Mittel für Aufenthaltstitel

    Hallo

    Kurz zu meiner Situation: Ich (österreichischer Staatsbürger) bin mit einer Chinesin verheiratet. Die Hochzeit fand letztes Jahr am Standesamt in Österreich statt (meine Frau hatte damals einen Aufenthaltstitel als Studentin). Wir leben beide derzeit in China. Ich bin Fachinformatiker und arbeite momentan als Freelancer, da ich in China trotz Eheschließung keine Arbeitsgenehmigung erhalte. Ich plane allerdings nach Österreich zurückzugehen, mich als Softwareentwickler selbstständig zu machen und natürlich meine Frau mit mir zu nehmen.
    Als Freelancer kann ich kein regelmäßiges Gehalt vorweisen.
    Meine Frau hat in China momentan noch einen Job, den sie aber mit Monatsende kündigt.
    Für meine Selbstständigkeit in Österreich bin ich optimistisch, da ich bereits mit potentiellen Kunden im Kontakt stehe, die meine Qualifikationen dringend brauchen. Durch ihren technischen Masterstudienabschluss und ihre Chinesischkenntnisse besteht auch großes Interesse an den Qualifikationen meiner Frau.
    Bis mein Einzelunternehmen gegründet, und die erste Bilanz als Einkommensnachweis zur Verfügung steht, wird es allerdings noch dauern. So lange wollen wir mit der Visumsbeantragung nicht warten.
    Wir haben genug Geld angespart und meine Eltern (die über ein regelmäßiges Gehalt verfügen) würden auch eine Haftungsgarantie bzw. Kostendeckungsgarantie übernehmen.


    Nun sind wir am überlegen, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist. Laut Bekannten von der Bezirksbehörde ist es wesentlich schneller und weniger kompliziert den Aufenthaltstitel im Inland zu erwerben (ca. 1-2 Monate auf unserer Bezirksbehörde).

    Daher nun die Fragen:

    Gibt es als Selbstständiger/Freelancer noch andere Möglichkeiten ein Einkommen nachzuweisen als durch eine Jahresbilanz (beispielsweise durch Zahlungseingänge am Geschäftskonto)?

    Ist es sinnvoll bzw. realistisch in unserer Situation ein D-Visums für einen Kurzzeitbesuch zu beantragen, und nach Ankunft in Österreich einen Aufenthaltstitel (falls nötig mit Haftungsgarantie und Garantie für Deckung der anfallenden Kosten durch meine Eltern)?

    Oder macht es mehr Sinn den Antrag auf einen Aufenthaltstitel direkt von China aus zu stellen?


    Vielen Dank!
    Last edited by kirsseb; , .
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Über Arbeitsvorverträge, Ersparnisse, Schenkungen, Unterhaltsverträge wurde hier wirklich schon genug geschrieben.
    "Garantien" oder Haftungserklärungen Dritter genügen nicht.

    Wenn laut Ihrer Bezirkshauptmannschaft ein AT-Fam innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Besuchsvisums tatsächlich realistisch ist, why not ?
    Last edited by Küchenjurist; , .

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Realistisch werden SIe den einen oder anderen Vertrag schon brauchen; Unterhaltsvertrag hängt von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten ab, alles andere führt zu Ärger. Das kann bedeuten, dass Sie ihrer Gattin das eine oder andere Monat vorausziehen müssen.

      Grüsse
      Peter

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      • kirsseb
        Junior Member
        Auslaender
        • 4

        #4
        Re: Selbstständig/Freelancer

        Herzlichen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen!

        Die Frage zum Einkommensnachweis stellt sich deshalb, da mein Einkommen sich als Softwarefreelancer primär aus App Verkäufen oder Zahlungen über Kurzzeitverträge zusammensetzt.
        Zu einer ähnlichen Situation habe ich noch keine Infos hier gefunden.
        Das Einkommen ist natürlich sehr variabel und kann durchaus um mehrere tausend Euro im Monat schwanken. Hier in China läuft das Gewerbe über die Firma eines chinesischen Verwandten .
        Nach meiner Rückkehr nach Ö würde ich ein Gewerbe als Einzelunternehmer anmelden. Die Frage, die sich jetzt für mich stellt ist, ob ich beispielsweise meine Gewinnabrechnungen aus dem App Store des letzten Monats vorlegen kann und das als Einkommensnachweis akzeptiert würde. Oder wird da ein "regelmässigeres" Einkommen verlangt?

        Um der Regelmässigkeitsanforderung gerecht zu werden, wäre es meines Wissens nach auch eine Option, dass mein Vater sich zur Unterhaltszahlung über die vorgeschriebene Summe verpflichtet. Ist das korrekt?

        Für eine fachkundige Einschätzung wäre ich dankbar!
        Last edited by kirsseb; , .

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        • Küchenjurist
          Moderator
          Auslaender
          • 3579

          #5
          Das Gesetz spricht von "festen und regelmäßigen Einkünften", insofern dürfte Nachgetröpfel aus einer früheren woanders entfalteten Erwerbstätigkeit für die bzgl. Unterhaltssicherung verlangte Prognose-Entscheidung nicht genügen.

          Ein Unterhaltsvertrag ist eine Option, allerdings ist dann auch die Tragfähigkeit zu bescheinigen, also daß sich der Vater das auch leisten kann (ausreichende Einkünfte, flüssiges Vermögen, Berücksichtigung eigener Belastungen).

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Bei schawankenden selbständigen Einnahmequellen fragen die Behörde oft nach den letzten 6 Monmaten; wenn im app-Store ihre Verkäufe nachvollziehbar sind und über die Zeit ein gewisses Einkommen belegbar erzielt wurde.. wenn das über den Schwiegervater lief, ist's unglücklich..

            Grüsse
            Peter

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            • kirsseb
              Junior Member
              Auslaender
              • 4

              #7
              Re: Selbstständig/Freelancer

              Herzlichen Dank. Diese Infos helfen mir weiter. Wir haben uns entschlossen die sinnvollste Lösung ist noch in China zu bleiben. Wir fahren vorerst nur auf Besuch nach Ö und ich melde ein Einzelunternehmen an und lasse das Online-Einkommen über dieses Unternehmen laufen anstatt über die chinesische Firma. Ist zwar wirtschaftlich unvorteilhaft, da die Steuern in Ö höher sind als hier, aber dann kann ich in 6 -12 Monaten ein ordentliches selbstständiges Einkommen in Österreich nachweisen und wir können den Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen.
              Last edited by kirsseb; , .

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