Hallo
Kurz zu meiner Situation: Ich (österreichischer Staatsbürger) bin mit einer Chinesin verheiratet. Die Hochzeit fand letztes Jahr am Standesamt in Österreich statt (meine Frau hatte damals einen Aufenthaltstitel als Studentin). Wir leben beide derzeit in China. Ich bin Fachinformatiker und arbeite momentan als Freelancer, da ich in China trotz Eheschließung keine Arbeitsgenehmigung erhalte. Ich plane allerdings nach Österreich zurückzugehen, mich als Softwareentwickler selbstständig zu machen und natürlich meine Frau mit mir zu nehmen.
Als Freelancer kann ich kein regelmäßiges Gehalt vorweisen.
Meine Frau hat in China momentan noch einen Job, den sie aber mit Monatsende kündigt.
Für meine Selbstständigkeit in Österreich bin ich optimistisch, da ich bereits mit potentiellen Kunden im Kontakt stehe, die meine Qualifikationen dringend brauchen. Durch ihren technischen Masterstudienabschluss und ihre Chinesischkenntnisse besteht auch großes Interesse an den Qualifikationen meiner Frau.
Bis mein Einzelunternehmen gegründet, und die erste Bilanz als Einkommensnachweis zur Verfügung steht, wird es allerdings noch dauern. So lange wollen wir mit der Visumsbeantragung nicht warten.
Wir haben genug Geld angespart und meine Eltern (die über ein regelmäßiges Gehalt verfügen) würden auch eine Haftungsgarantie bzw. Kostendeckungsgarantie übernehmen.
Nun sind wir am überlegen, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist. Laut Bekannten von der Bezirksbehörde ist es wesentlich schneller und weniger kompliziert den Aufenthaltstitel im Inland zu erwerben (ca. 1-2 Monate auf unserer Bezirksbehörde).
Daher nun die Fragen:
Gibt es als Selbstständiger/Freelancer noch andere Möglichkeiten ein Einkommen nachzuweisen als durch eine Jahresbilanz (beispielsweise durch Zahlungseingänge am Geschäftskonto)?
Ist es sinnvoll bzw. realistisch in unserer Situation ein D-Visums für einen Kurzzeitbesuch zu beantragen, und nach Ankunft in Österreich einen Aufenthaltstitel (falls nötig mit Haftungsgarantie und Garantie für Deckung der anfallenden Kosten durch meine Eltern)?
Oder macht es mehr Sinn den Antrag auf einen Aufenthaltstitel direkt von China aus zu stellen?
Vielen Dank!
Kurz zu meiner Situation: Ich (österreichischer Staatsbürger) bin mit einer Chinesin verheiratet. Die Hochzeit fand letztes Jahr am Standesamt in Österreich statt (meine Frau hatte damals einen Aufenthaltstitel als Studentin). Wir leben beide derzeit in China. Ich bin Fachinformatiker und arbeite momentan als Freelancer, da ich in China trotz Eheschließung keine Arbeitsgenehmigung erhalte. Ich plane allerdings nach Österreich zurückzugehen, mich als Softwareentwickler selbstständig zu machen und natürlich meine Frau mit mir zu nehmen.
Als Freelancer kann ich kein regelmäßiges Gehalt vorweisen.
Meine Frau hat in China momentan noch einen Job, den sie aber mit Monatsende kündigt.
Für meine Selbstständigkeit in Österreich bin ich optimistisch, da ich bereits mit potentiellen Kunden im Kontakt stehe, die meine Qualifikationen dringend brauchen. Durch ihren technischen Masterstudienabschluss und ihre Chinesischkenntnisse besteht auch großes Interesse an den Qualifikationen meiner Frau.
Bis mein Einzelunternehmen gegründet, und die erste Bilanz als Einkommensnachweis zur Verfügung steht, wird es allerdings noch dauern. So lange wollen wir mit der Visumsbeantragung nicht warten.
Wir haben genug Geld angespart und meine Eltern (die über ein regelmäßiges Gehalt verfügen) würden auch eine Haftungsgarantie bzw. Kostendeckungsgarantie übernehmen.
Nun sind wir am überlegen, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist. Laut Bekannten von der Bezirksbehörde ist es wesentlich schneller und weniger kompliziert den Aufenthaltstitel im Inland zu erwerben (ca. 1-2 Monate auf unserer Bezirksbehörde).
Daher nun die Fragen:
Gibt es als Selbstständiger/Freelancer noch andere Möglichkeiten ein Einkommen nachzuweisen als durch eine Jahresbilanz (beispielsweise durch Zahlungseingänge am Geschäftskonto)?
Ist es sinnvoll bzw. realistisch in unserer Situation ein D-Visums für einen Kurzzeitbesuch zu beantragen, und nach Ankunft in Österreich einen Aufenthaltstitel (falls nötig mit Haftungsgarantie und Garantie für Deckung der anfallenden Kosten durch meine Eltern)?
Oder macht es mehr Sinn den Antrag auf einen Aufenthaltstitel direkt von China aus zu stellen?
Vielen Dank!
Comment