Bräuchte etwas Hilfe von Euch!
Meine Gattin ist derzeit noch montenegrinische Staatsbürgerin, ich bin seit Geburt österreichischer Staatsbürger. Sie ist im Jahr 2001 nach Österreich gekommen (mit Touristenvisum), weil wir für Juni 2001 in Wien unsere Hochzeit geplant hatten. Da ja Montenegro Antrag auf EU Mitgliedschaft gestellt hatte, überlegten wir, ob eine Änderung der Staatsbürgerschaft Sinn machen würde. Soweit ich mich erinnere erhielt sie damals zuerst ein befristetes Visum für 3 Jahre, das 2004 kostenlos auf ein "unbefristetes" Visum für 10 Jahre verlängert wurde. Damals hieß es, dass sie alle Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft erfülle. 2014 war die Ausstellung plötzlich kostenpflichtig und nur mehr für 5 Jahre. Nun müssten wir im Frühjahr 2019 wieder einen kostenpflichtigen Antrag stellen, damit meine Gattin, die seit 18 Jahren in Österreich lebt und arbeitet bei ihrer Familie sein darf.
Dadurch haben wir uns entschlossen nun doch einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen. Nun, sind die geforderten Dokumente (mit Übersetzung) die gleichen, die wir für das Visum 2001 besorgten. Auch den Sprachtest B1 hat sie natürlich positiv abgeschlossen.
Nun meine Frage: Wenn wir demnächst den Antrag abgeben - wann kann man mit der Erledigung rechen? Werden wir trotz gestellten Antrag auf Staatsbürgerschaft - im März 2019 nochmals einen Antrag auf Aufenthaltsvisum stellen müssen?
Meine Gattin ist derzeit noch montenegrinische Staatsbürgerin, ich bin seit Geburt österreichischer Staatsbürger. Sie ist im Jahr 2001 nach Österreich gekommen (mit Touristenvisum), weil wir für Juni 2001 in Wien unsere Hochzeit geplant hatten. Da ja Montenegro Antrag auf EU Mitgliedschaft gestellt hatte, überlegten wir, ob eine Änderung der Staatsbürgerschaft Sinn machen würde. Soweit ich mich erinnere erhielt sie damals zuerst ein befristetes Visum für 3 Jahre, das 2004 kostenlos auf ein "unbefristetes" Visum für 10 Jahre verlängert wurde. Damals hieß es, dass sie alle Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft erfülle. 2014 war die Ausstellung plötzlich kostenpflichtig und nur mehr für 5 Jahre. Nun müssten wir im Frühjahr 2019 wieder einen kostenpflichtigen Antrag stellen, damit meine Gattin, die seit 18 Jahren in Österreich lebt und arbeitet bei ihrer Familie sein darf.
Dadurch haben wir uns entschlossen nun doch einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen. Nun, sind die geforderten Dokumente (mit Übersetzung) die gleichen, die wir für das Visum 2001 besorgten. Auch den Sprachtest B1 hat sie natürlich positiv abgeschlossen.
Nun meine Frage: Wenn wir demnächst den Antrag abgeben - wann kann man mit der Erledigung rechen? Werden wir trotz gestellten Antrag auf Staatsbürgerschaft - im März 2019 nochmals einen Antrag auf Aufenthaltsvisum stellen müssen?
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