Wertes Ausländer-Community,
viele Aspekte, die ich anspreche, wurden bereits hier und dort diskutiert. Ich würde allerdings dankbar sein, wenn jemand sich in meine persönliche Situation einfühlt, da es auch ständig Änderungen gibt.
Ich habe bereits die Erstauskunft absloviert und die Sachbearbeiterin überreichte mir die Unterlagenliste und meinte, ich könnte den Antrag stellen. Da es aber ein kostenintensives Verfahren ist, möchte ich vorher sehr gut alles abwiegen, da ich sehe, dass einige Punkte ich einstweil doch nicht erfülle ...
Hier eine Zusammenfassung meiner Situation. Ich bin 32, ununterbrochenes Aufenthalt in Österreich über 10 Jahre, davon: ca. 9.5 J. als Student (ein Bachelor und ein Masterabschluss), 0.5 J. mit RWR-Karte und seit Juli 2018 besitze ich "Daueraufenthalt EU". Eine gute Anstellung habe ich erst seit 1.1.2018. Davor war das Einkommen hauptsächlich aus der selbstständigen Tätigkeit als Musiklehrer und Musiker, wobei der Gewinn unter 5000 EUR/Jahr war. Also etwa geringfügig und ich musste daher kein Einkommenssteuerbescheid abgeben. Damit ich diese Einkünfte doch belegen könnte, hat mir die Sachbearbeiterin ein Formular gegeben, das ein Steuerberater bescheinigen kann.
Was mir fehlt ist vor allem das Einkommen von Netto ca. 800-900 EUR in den insgesamt 36 Monaten. Zwar ist seit dem 1.1.2018 mein Einkommen höher, aber, wenn ich es richtig verstehe, ändert es nicht die Situation. Sollte ich daher noch 24 Monate abwarten?
Auch in dem Gesetz habe ich folgendes gefunden: "mind. dreijährige Berufsausübung im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich". Würde meine Tätigkeit als selbstständiger Musiklehrer dafür gelten?
Danke und schöne Grüße
alex511
viele Aspekte, die ich anspreche, wurden bereits hier und dort diskutiert. Ich würde allerdings dankbar sein, wenn jemand sich in meine persönliche Situation einfühlt, da es auch ständig Änderungen gibt.
Ich habe bereits die Erstauskunft absloviert und die Sachbearbeiterin überreichte mir die Unterlagenliste und meinte, ich könnte den Antrag stellen. Da es aber ein kostenintensives Verfahren ist, möchte ich vorher sehr gut alles abwiegen, da ich sehe, dass einige Punkte ich einstweil doch nicht erfülle ...
Hier eine Zusammenfassung meiner Situation. Ich bin 32, ununterbrochenes Aufenthalt in Österreich über 10 Jahre, davon: ca. 9.5 J. als Student (ein Bachelor und ein Masterabschluss), 0.5 J. mit RWR-Karte und seit Juli 2018 besitze ich "Daueraufenthalt EU". Eine gute Anstellung habe ich erst seit 1.1.2018. Davor war das Einkommen hauptsächlich aus der selbstständigen Tätigkeit als Musiklehrer und Musiker, wobei der Gewinn unter 5000 EUR/Jahr war. Also etwa geringfügig und ich musste daher kein Einkommenssteuerbescheid abgeben. Damit ich diese Einkünfte doch belegen könnte, hat mir die Sachbearbeiterin ein Formular gegeben, das ein Steuerberater bescheinigen kann.
Was mir fehlt ist vor allem das Einkommen von Netto ca. 800-900 EUR in den insgesamt 36 Monaten. Zwar ist seit dem 1.1.2018 mein Einkommen höher, aber, wenn ich es richtig verstehe, ändert es nicht die Situation. Sollte ich daher noch 24 Monate abwarten?
Auch in dem Gesetz habe ich folgendes gefunden: "mind. dreijährige Berufsausübung im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich". Würde meine Tätigkeit als selbstständiger Musiklehrer dafür gelten?
Danke und schöne Grüße
alex511
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