Hallo!
Zu meiner Situation: Ich bin Österreicherin, 22 Jahre alt, mit einem amerikanischen Staatsbürger verheiratet. Nach den letzten drei Monaten in Österreich (Sommer 201 waren wir 3 Monate in Berlin, und wollten dort eigentlich eine EU-Aufenthaltskarte beantragen. Leider kam etwas dazwischen, und wir mussten zurück in die USA (Ende Okt). Nun sind meine 3 Monate in den USA am Ende diesen Monats um, und wir möchten zurück nach Wien, um endlich den Aufenthaltstitel beanzutragen.
Ich war Studentin, habe mein Studium abgebrochen, d.h. ich habe bis jetzt keine wirkliche Ausbildung (hatte Nebenjobs bevor). Mein Mann ist Software Programmierer und sollte durch seine Qualifikationen und Erfahrung auf dem österr. Markt gefragt sein.
Nun habe ich gelesen, dass es möglich wäre, den unionsrechtlichen Weg der Einwanderung zu wählen, der besagt dass man von seiner Freizüglichkeit gebraucht gemacht hat. Wie gesagt, war ich in Berlin, eine Kopie des Mietvertrages könnte ich beschaffen, leider habe ich die Anmeldebescheinigung verlegt und Krankenversicherung hatten wir auch keine abgeschlossen. Gibt es für mich nun eine Möglichkeit den unionsrechtlichen Weg zu nehmen, oder ist das ausgeschlossen, da Dokumente fehlen?
Falls es nur den Weg über den Aufenthaltstitel Familienangehörige geht - ich habe Sorge dass ich in den ersten Wochen der 3 Monaten keinen Job bekomme, bei dem ich genug für den Einkommensnachweis verdiene. Falls ich weniger verdiene, gibt es eine Möglichkeit von meiner Familie Geld anzunehmen und dies als "Einkommen" zu deklarieren? Mein Mann könnte ebenso einen Vorvertrag abschließen, der ja als Einkommen auch gültig wäre (würde zb auch NUR der Vorvertrag meines Mannes genügen, falls ich keine Arbeit finde?)
Er könnte ebenso auf Freelance-Basis arbeiten, wobei ich aber nicht weiß welche Dokument gefragt sind, um das zu bestätigen.
Der nächste Punkt ist die Wohnung/Mietvertrag. Ich könnte meine Großeltern fragen ob wir in der ersten Zeit bei ihnen wohnen dürfen, sie würden von uns keine Miete verlangen, eventuell hätten wir also nur Ausgaben für Lebensmittel, etc.
Reicht da ein Untermietvertrag, der besagt dass keine Miete besteht? (auf familiärer Basis, o.ä)
Thema Mitversicherung - Wenn ich eine Arbeit bekomme, bin ich ja automatisch versichert, d.h. ich kann meinen Mann mitversichern, damit er eine Krankenversicherung hat, die ja notwendig ist, korrekt?
Habe gelesen dass die USA kein Führungszeugnis ausstellt - wir müssen dazu in Österreich ein Dokument bei der amerik. Botschaft beantragen, richtig?
Habe in älteren Threads gelesen, dass statt dem A1 Deutsch Zertifikat auch das Matura Zeugnis (in unserem Fall das High School Diploma) reicht, ist dies noch aktuell?
Habe ebenfalls Sorge dass wenn wir die Dokumente einreichen und es länger als 3 Monate dauert, dass er wieder das Land verlassen muss, was absolut keine Möglichkeit wäre. Uns beiden geht es mittlerweile mental sehr schlecht aufgrund der Probleme bei der Einwanderung, deshalb wollen wir das unbedingt vermeiden. Wäre es hierfür ratsam, mit dem Erstantrag gleich auch das Visum D zu beantragen? (was ja für diesen Fall bestimmt ist, nehme ich an)
Bedanke mich im Vorraus,
lg
Zu meiner Situation: Ich bin Österreicherin, 22 Jahre alt, mit einem amerikanischen Staatsbürger verheiratet. Nach den letzten drei Monaten in Österreich (Sommer 201 waren wir 3 Monate in Berlin, und wollten dort eigentlich eine EU-Aufenthaltskarte beantragen. Leider kam etwas dazwischen, und wir mussten zurück in die USA (Ende Okt). Nun sind meine 3 Monate in den USA am Ende diesen Monats um, und wir möchten zurück nach Wien, um endlich den Aufenthaltstitel beanzutragen.
Ich war Studentin, habe mein Studium abgebrochen, d.h. ich habe bis jetzt keine wirkliche Ausbildung (hatte Nebenjobs bevor). Mein Mann ist Software Programmierer und sollte durch seine Qualifikationen und Erfahrung auf dem österr. Markt gefragt sein.
Nun habe ich gelesen, dass es möglich wäre, den unionsrechtlichen Weg der Einwanderung zu wählen, der besagt dass man von seiner Freizüglichkeit gebraucht gemacht hat. Wie gesagt, war ich in Berlin, eine Kopie des Mietvertrages könnte ich beschaffen, leider habe ich die Anmeldebescheinigung verlegt und Krankenversicherung hatten wir auch keine abgeschlossen. Gibt es für mich nun eine Möglichkeit den unionsrechtlichen Weg zu nehmen, oder ist das ausgeschlossen, da Dokumente fehlen?
Falls es nur den Weg über den Aufenthaltstitel Familienangehörige geht - ich habe Sorge dass ich in den ersten Wochen der 3 Monaten keinen Job bekomme, bei dem ich genug für den Einkommensnachweis verdiene. Falls ich weniger verdiene, gibt es eine Möglichkeit von meiner Familie Geld anzunehmen und dies als "Einkommen" zu deklarieren? Mein Mann könnte ebenso einen Vorvertrag abschließen, der ja als Einkommen auch gültig wäre (würde zb auch NUR der Vorvertrag meines Mannes genügen, falls ich keine Arbeit finde?)
Er könnte ebenso auf Freelance-Basis arbeiten, wobei ich aber nicht weiß welche Dokument gefragt sind, um das zu bestätigen.
Der nächste Punkt ist die Wohnung/Mietvertrag. Ich könnte meine Großeltern fragen ob wir in der ersten Zeit bei ihnen wohnen dürfen, sie würden von uns keine Miete verlangen, eventuell hätten wir also nur Ausgaben für Lebensmittel, etc.
Reicht da ein Untermietvertrag, der besagt dass keine Miete besteht? (auf familiärer Basis, o.ä)
Thema Mitversicherung - Wenn ich eine Arbeit bekomme, bin ich ja automatisch versichert, d.h. ich kann meinen Mann mitversichern, damit er eine Krankenversicherung hat, die ja notwendig ist, korrekt?
Habe gelesen dass die USA kein Führungszeugnis ausstellt - wir müssen dazu in Österreich ein Dokument bei der amerik. Botschaft beantragen, richtig?
Habe in älteren Threads gelesen, dass statt dem A1 Deutsch Zertifikat auch das Matura Zeugnis (in unserem Fall das High School Diploma) reicht, ist dies noch aktuell?
Habe ebenfalls Sorge dass wenn wir die Dokumente einreichen und es länger als 3 Monate dauert, dass er wieder das Land verlassen muss, was absolut keine Möglichkeit wäre. Uns beiden geht es mittlerweile mental sehr schlecht aufgrund der Probleme bei der Einwanderung, deshalb wollen wir das unbedingt vermeiden. Wäre es hierfür ratsam, mit dem Erstantrag gleich auch das Visum D zu beantragen? (was ja für diesen Fall bestimmt ist, nehme ich an)
Bedanke mich im Vorraus,
lg
Comment