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als Österreicher von Freizügigkeit Gebrauch gemacht, aber keine Krankenversicherung

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  • webmel
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    • 7

    als Österreicher von Freizügigkeit Gebrauch gemacht, aber keine Krankenversicherung

    Hallo!

    Zu meiner Situation: Ich bin Österreicherin, 22 Jahre alt, mit einem amerikanischen Staatsbürger verheiratet. Nach den letzten drei Monaten in Österreich (Sommer 201 waren wir 3 Monate in Berlin, und wollten dort eigentlich eine EU-Aufenthaltskarte beantragen. Leider kam etwas dazwischen, und wir mussten zurück in die USA (Ende Okt). Nun sind meine 3 Monate in den USA am Ende diesen Monats um, und wir möchten zurück nach Wien, um endlich den Aufenthaltstitel beanzutragen.

    Ich war Studentin, habe mein Studium abgebrochen, d.h. ich habe bis jetzt keine wirkliche Ausbildung (hatte Nebenjobs bevor). Mein Mann ist Software Programmierer und sollte durch seine Qualifikationen und Erfahrung auf dem österr. Markt gefragt sein.

    Nun habe ich gelesen, dass es möglich wäre, den unionsrechtlichen Weg der Einwanderung zu wählen, der besagt dass man von seiner Freizüglichkeit gebraucht gemacht hat. Wie gesagt, war ich in Berlin, eine Kopie des Mietvertrages könnte ich beschaffen, leider habe ich die Anmeldebescheinigung verlegt und Krankenversicherung hatten wir auch keine abgeschlossen. Gibt es für mich nun eine Möglichkeit den unionsrechtlichen Weg zu nehmen, oder ist das ausgeschlossen, da Dokumente fehlen?

    Falls es nur den Weg über den Aufenthaltstitel Familienangehörige geht - ich habe Sorge dass ich in den ersten Wochen der 3 Monaten keinen Job bekomme, bei dem ich genug für den Einkommensnachweis verdiene. Falls ich weniger verdiene, gibt es eine Möglichkeit von meiner Familie Geld anzunehmen und dies als "Einkommen" zu deklarieren? Mein Mann könnte ebenso einen Vorvertrag abschließen, der ja als Einkommen auch gültig wäre (würde zb auch NUR der Vorvertrag meines Mannes genügen, falls ich keine Arbeit finde?)
    Er könnte ebenso auf Freelance-Basis arbeiten, wobei ich aber nicht weiß welche Dokument gefragt sind, um das zu bestätigen.

    Der nächste Punkt ist die Wohnung/Mietvertrag. Ich könnte meine Großeltern fragen ob wir in der ersten Zeit bei ihnen wohnen dürfen, sie würden von uns keine Miete verlangen, eventuell hätten wir also nur Ausgaben für Lebensmittel, etc.
    Reicht da ein Untermietvertrag, der besagt dass keine Miete besteht? (auf familiärer Basis, o.ä)

    Thema Mitversicherung - Wenn ich eine Arbeit bekomme, bin ich ja automatisch versichert, d.h. ich kann meinen Mann mitversichern, damit er eine Krankenversicherung hat, die ja notwendig ist, korrekt?

    Habe gelesen dass die USA kein Führungszeugnis ausstellt - wir müssen dazu in Österreich ein Dokument bei der amerik. Botschaft beantragen, richtig?

    Habe in älteren Threads gelesen, dass statt dem A1 Deutsch Zertifikat auch das Matura Zeugnis (in unserem Fall das High School Diploma) reicht, ist dies noch aktuell?

    Habe ebenfalls Sorge dass wenn wir die Dokumente einreichen und es länger als 3 Monate dauert, dass er wieder das Land verlassen muss, was absolut keine Möglichkeit wäre. Uns beiden geht es mittlerweile mental sehr schlecht aufgrund der Probleme bei der Einwanderung, deshalb wollen wir das unbedingt vermeiden. Wäre es hierfür ratsam, mit dem Erstantrag gleich auch das Visum D zu beantragen? (was ja für diesen Fall bestimmt ist, nehme ich an)

    Bedanke mich im Vorraus,
    lg
    Last edited by webmel; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Was haben Sie denn in Berlin alles getan (und "irgendwelche" Spuren hinterlassen? (Anmeldebescheinigung gibts in Deutschland seit einigen Jahren übrigens nicht mehr). Ich würde das Augenmerk auf die 3 Monate PLUS einem Tag setzen.. Dann ist das verfahren in Österrech easy und ohne Zeitdruck, am einfachsten mit einer Teilzeitbeschäftigung von Ihnen - irgendwas in der Liga Studentenjob werden Sie in den 4 Monaten ab Einreise finden.

    Wenn Berlin zu kurz war: Nochmals ein anderes EU-Land?

    Im innerstaaltlichen Verfahren können Sie das Einkommensthema auch mit einem Arbeitsvorvertrag ihres Gatten hinbekommen, als Selbständiger müsste er irgendwelche Aufträge belegen können (in entsprechendem Umfang - möglich, aber ev. ganz schön aufwendig). Mitversicherung ist richtrig dargestellt, ginge über den Vorvertrag auch umgekehrt.

    Unterkunft muss "gesichert" sein - wenn die Großeltern genug Wohnraum haben und kein Untermietverbot besteht, ist das ok, sonst Mitnutzung per Unterkunfts-/Wohnrechtserklärung

    Ein Führungszeugnis des Bundesstaates, in dem Sie gerade leben, wird ihr Gatte bekommen, aus Europa funktioniert die eidesstattliche Erklärung vor der Botschaft so schlecht und recht..

    High school ersetzt das A1-Zeugnis dann, wenn damit eine Studienberechtigung verbunden ist (nicht immer der Fall, das US-Schulwesen ist eher im Zerfallen). Das Visum D bekommen ist die eigentliche Herausforderung - erfordert eine sehr freundliche Botschaft.. in den USA kann ich mir das vorstellen, aber wenn die ganz formal Rückkehrbereitschaft prüfen, was sie eigentlich müssen, sieht's finster aus.

    Grüsse
    Peter

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    • webmel
      Junior Member
      Auslaender
      • 7

      #3
      Hab nochmal genau nachgerechnet, und leider war ich nicht über 3 Monate in Berlin....d.h. das fällt schon mal weg.

      Da der unionsrechtliche Weg allerdings doch der Beste und Einfachste zu sein scheint, überlegen wir, wieder für die 3+ Monate in ein anderes EU Land zu ziehen, damit wir dann die Aufenthaltskarte in Ö beantragen können....noch eine letzte Frage: Wissen Sie eventuell, ob das EU-Land die Aufenthaltskarte für die EU auch ausstellt, wenn ich noch arbeitssuchend bin? Oder bräuchte ich einen fixen Job dort? Bzw. reicht es, eine Krankenversicherung darzulegen und als "arbeitssuchend" zu gelten? (ich nehme an, selbst geringfügige Arbeit würde als "in einem anderen EU Land arbeitend" gelten, richtig?)

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Sie können sich in einem anderen EU-Staat grds. in einer von drei Kategorien niederlassen:
        - jedwede Erwerbstätigkeit (selbständig oder unselbständig)
        - Ausbildung (Versicherungsnachweis erforderlich, unterhalt bloß mit "Glaughaftmachung")
        - sondtiger Aufenthalt (Versicherung und Unterhalt nachzuweisen, wobei die Höhe nie fest bestimmt ist)

        Die erste Variante ist die ungleich einfachste, und alles zählt, was nicht "völlig untergeordnet" ist

        Grüsse
        Peter

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