Habe mich schon wie wild durchgesucht, aber da es seit 2013 keine Freuzügigkeitsbescheinigungen mehr gibt wenig gefunden, was mir in meinem direkten Fall weiterhilft.
Bin österr. Staatsbürgerin, habe zw 2010-2012 in Deutschland gelebt, dort zuerst eine Ausbildung an einer anerkannten privaten Schule gestartet, diese aber nach einigen Monaten abgebrochen, dann immer wieder kleine Aufträge gearbeitet, habe auch eine dt Steuernummer, aber nie durchgehend wo angestellt gewesen. Mir wurde damals eine Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt (die es seit 2013 nicht mehr gibt).
Bin seit 2017 mit einer US Amerikanerin verpartnert, sie ist seit Anfang diesen Jahres in Ö und wir wollten ursprünglich die Route Aufenthaltstitel Familienangehöriger wählen, vermuten aber, dass wirs übers Unionsrecht leichter haben.
Jetzt meine Fragen:
Reicht eine Freizügigkeitsbescheinigung aus?
Ich war nicht krankenversichert, soweit ich mich erinnern kann (war junge Studentin und meine Eltern haben den ganzen Papierkram erledigt, deshalb kann ich mich teilweise schlecht erinnern).
Ich war 2010-2012 in Deutschland gemeldet und sollte das auch via Melderegister nachweisen können.
Wird mir der Mangel an regelmäßiger Erwerbstätigkeit hier zum Verhängnis oder ist das irrelevant, wenn ich mind 3 Monate Ausbildung bzw Meldung 2010-2012 nachweisen kann?
Ich danke herzlichst für jegliche Hilfe
Bin österr. Staatsbürgerin, habe zw 2010-2012 in Deutschland gelebt, dort zuerst eine Ausbildung an einer anerkannten privaten Schule gestartet, diese aber nach einigen Monaten abgebrochen, dann immer wieder kleine Aufträge gearbeitet, habe auch eine dt Steuernummer, aber nie durchgehend wo angestellt gewesen. Mir wurde damals eine Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt (die es seit 2013 nicht mehr gibt).
Bin seit 2017 mit einer US Amerikanerin verpartnert, sie ist seit Anfang diesen Jahres in Ö und wir wollten ursprünglich die Route Aufenthaltstitel Familienangehöriger wählen, vermuten aber, dass wirs übers Unionsrecht leichter haben.
Jetzt meine Fragen:
Reicht eine Freizügigkeitsbescheinigung aus?
Ich war nicht krankenversichert, soweit ich mich erinnern kann (war junge Studentin und meine Eltern haben den ganzen Papierkram erledigt, deshalb kann ich mich teilweise schlecht erinnern).
Ich war 2010-2012 in Deutschland gemeldet und sollte das auch via Melderegister nachweisen können.
Wird mir der Mangel an regelmäßiger Erwerbstätigkeit hier zum Verhängnis oder ist das irrelevant, wenn ich mind 3 Monate Ausbildung bzw Meldung 2010-2012 nachweisen kann?
Ich danke herzlichst für jegliche Hilfe
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