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Staatsbürgerschaft

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  • vanesco
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Staatsbürgerschaft

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frau hat für sich und unsere zweijährige Tochter einen Staatsbürgerschaftsantrag gestellt. Nachdem sie den positiven Bescheid bekommen hat, hat sie dann in Bosnien und Herzegowina die Bosnische Staatsbürgerschaft für sich und die Tochter zurückgegeben. Nachdem der Prozess in Bosnien bearbeitet wurde hat sie eine Bestätigung aus Bosnien bekommen und diese dann hier in Wien eingereicht. Da wurde ihr gesagt, dass es bis zu 2 Monaten dauern kann bis der Antrag fertig bearbeitet wird. Bis zu dem Zeitpunkt war noch alles gut. Nun wurde meine Frau vom Sachbearbeiter angerufen und ihr wurde mitgeteilt, dass der Antrag zwar kurz vor dem Abschluss steht aber nicht weiterbearbeitet werden kann weil in der Zwischenzeit die Aufenthaltsgenehmigung meiner Tochter abgelaufen ist. Wir waren verwundert, weil uns keiner gesagt hatte, dass wir die Aufenthaltsgenehmigung verlängern müssen während der Staatsbürgerschaftsantrag bearbeitet wird. Wir haben dann gleich am nächsten Tag einen Antrag für die Verlängerung gestellt und dort wurde uns mitgeteilt, dass das Visum nicht verlängert werden kann bis wir einen validen Bosnischen Reisepass vorlegen. Diesen haben wir aber nicht mehr, weil der ja schon zurückgegeben wurde. Nun kann weder der Staatsbürgerschaftsantrag noch die Verlängerung des Visums weiterbearbeitet werden und wir sind verzweifelt...

    Hatte schon Mal jemand so einen Fall? Was sollen wir tun?

    Danke im Voraus.
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Es ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Anruf des Sachbearbeiters um die Verlängerung einzureichen und gleichzeitig schriftlich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Rechtsirrtums sowie auf Nachsicht von der Vorlage eines gültigen Reisedokuments zu stellen.

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    • vanesco
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

      So wie ich Ihre Antwort verstehe müssen wir zwei Anträge stellen. Einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Rechtsirrtums" und einen auf "Nachsicht von der Vorlage eines gültigen Reisedokuments"

      Eine Frage hätte ich da noch. Sollten wir diese beiden Anträge einen Anwalt schreiben lassen oder können wir es selber machen?

      P.S. Wir haben sofort am nächsten Tag einen Verlängerungsantrag gestellt bei dem wir auch schriftlilch beschrieben haben warum wir zu spät den Antrag stellen und dass wir keinen Reisepass mehr haben.

      Danke!

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Dann scheint zumindest die Wiedereinsetzungsfrist gewahrt worden zu sein. Ob die Begründung "gut" war oder ob ein argumentatives "Aufdoppeln" angebracht ist, könnenwir mangels Kenntnis ihrer Anträge nicht beurteilen.

        Grüsse
        Peter

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