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" hinreichend gesicherter Lebensunterhalt"

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  • Bruder
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    " hinreichend gesicherter Lebensunterhalt"

    Hallo, ich weiß dass es viel über das Thema im Forum geschrieben wurde. Aber ich habe noch immer einige offene Fragen bezüglich Einkommensberechnung.
    Bin anerkannte Flüchtlinge und habe zehn Jahre rechtsmässiger Aufenthalt in Österreich.
    1. Habe verstanden müssen beste sechs Jahre sein und davon 36 Monate Einkommen nicht weniger als dieser Richtsatz von Versicherung. Heißt das wenn ich ein oder zwei Jahre von dieser sechsjahren runter liege mit Einkommen wird diese Voraussetzung nicht erfüllt ??
    2. Hier war immer wieder die Rede von eine Tabelle für die Berechnung??wie geht das ??ist diese Tabelle nach jedem fallbezogen ??
    3. Antrag stellen geht leider nur nach Terminvereinbarung und es kann Monate lang dauern. Kann man das nicht rascher oder schneller erledigen ??
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    1. Sie nehmen die letzten 6 und die weiteren besten 30 Monate aus den letzten 6 Jahren
    2. ist indivuduell
    3. Einbringen per Post startet die Beabbeitungsdauer - Sie werden nach 6 Monaten säumen müssen und dann entschident das LVwG.. dauert in Summe auch rd. ein Jahr

    Grüsse
    Peter

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    • Bruder
      Junior Member
      Auslaender
      • 5

      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Noch eine Frage bitte, bezüglich der Miete. In meinem Fall lebte ich letzte 5 Jahre mit meiner Lebensgefährtin und zwei Kindern zusammen. Es ist so dass Mietvertrag läuft auf ihr Namen und zahlt die Miete, Wird dieser Freibetrag auch in so einem Fall berücksichtigt?? Ich glaube mehr als 200 Euro oder ??
      Kredite habe ich keine.

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Sie werden nach einer (nachvollziehbaren) Vereinbarung mit ihrer Lebensgefährtin gefragt werden. Daraus ist dann erkennbar, wieviel Sie bezahlen.

        Grüsse
        Peter

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        • Bruder
          Junior Member
          Auslaender
          • 5

          #5
          Danke nochmals,..
          Noch eine Frage, wenn meine Lebensgefährtin innerhalb von letzten sechs Jahre Mindestsicherung bezogen hat als Aufstocker, und zwar fast 15 Monate. Ist das ein Problem für mich ?? Kann die Behörde dann den Antrag ablehnen??

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            Wenn die Mindestsicherung auch für Sie mitbezogen wurde (Bedarfsgemeinschaft), dann zählen die betreffenden Monate nicht.

            (Wenn die Lebensgemeinschaft verschwiegen wurde, bekommt Ihre Lebensgefährtin evtl. ein Problem.)

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            • Bruder
              Junior Member
              Auslaender
              • 5

              #7
              Nein ist nicht verschwiegen. Sie hat sowieso Einkommen von allen in Haushalt lebenden Personen vorlegen müssen. Aber wenn diese Monate fehlen dann ist nix sechs Jahre ohne Sozialhilfe. Ist das ein Problem beim Antrag stellen ??

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              • Küchenjurist
                Moderator
                Auslaender
                • 3579

                #8
                Ich kann mich nur wiederholen.

                Comment

                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  Wie kommen Sie auf "6 Jahre ohne Sozialhilfe"? Die Monate sind bloß nicht anrechenbar

                  Grüsse
                  Peter

                  Comment

                  • Küchenjurist
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 3579

                    #10
                    Aber auch nur, wenn FÃœR SIE Mindestsicherung mitbezogen wurde.
                    Wenn Ihre Lebensgefährtin Ihretwegen weniger bekommen hat, schadet das nicht, weil ja in einer Lebensgemeinschaft keine Unterhaltspflicht besteht.
                    Schwierig wird's, wenn Sie auch GEMEINSAME Kinder hatten; dann dürfte aufgrund Ihrer Unterhaltspflicht auch für diese nichts bezogen worden sein.

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                    • Bruder
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 5

                      #11
                      Danke für die ausführliche Antworten!!
                      Nächste Woche versuche meinen Glück, werde die Unterlagen zusammenbringen. Bis dahin dahin bedanke ich mich bei euch..

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