Gestern war ich mit meiner Frau bei der MA35 um eine Verlängerung des Anfang Juni ablaufenden Aufenthaltstitels für Familienangehörige zu beantragen. Dort hat man uns gesagt, dass wir noch den Grundbuchauszug unserer kürzlich erworbenen Wohnung nachbringen müssen. Der Kaufvertrag ist nicht ausreichend. Das Problem ist, dass es laut Notar aber einige Monate dauern könnte bis die Eintragung ins Grundbuch durch ist. Was ist hier das Worst Case Szenario? Müsste meine Frau das Land verlassen nur weil die Eintragung ins Grundbuch länger dauert?
Nachtrag: Uns wurde eine Frist bis 25.4. gesetzt bis zu der wir den Auszug nachbringen müssen. Die Frist können wir mit ziemlicher Sicherheit nicht erfüllen.
Nachtrag: Uns wurde eine Frist bis 25.4. gesetzt bis zu der wir den Auszug nachbringen müssen. Die Frist können wir mit ziemlicher Sicherheit nicht erfüllen.
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