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MA35 will Grundbuchauszug, Eintragung dauert aber noch

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  • D4niel
    Junior Member
    Auslaender
    • 28

    MA35 will Grundbuchauszug, Eintragung dauert aber noch

    Gestern war ich mit meiner Frau bei der MA35 um eine Verlängerung des Anfang Juni ablaufenden Aufenthaltstitels für Familienangehörige zu beantragen. Dort hat man uns gesagt, dass wir noch den Grundbuchauszug unserer kürzlich erworbenen Wohnung nachbringen müssen. Der Kaufvertrag ist nicht ausreichend. Das Problem ist, dass es laut Notar aber einige Monate dauern könnte bis die Eintragung ins Grundbuch durch ist. Was ist hier das Worst Case Szenario? Müsste meine Frau das Land verlassen nur weil die Eintragung ins Grundbuch länger dauert?

    Nachtrag: Uns wurde eine Frist bis 25.4. gesetzt bis zu der wir den Auszug nachbringen müssen. Die Frist können wir mit ziemlicher Sicherheit nicht erfüllen.
    Last edited by D4niel; , .
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Wenn Sie in dieser Wohnung bereits eingezogen sind, ist das Verlangen nach einem Eigentumsnachweis gesetzlich gerechtfertigt. Auch da müßte allerdings außerbücherliches Eigentum bereits genügen, also das Vorliegen eines verbücherungsfähigen Vertrages mit Aufsandungserklärung des Verkäufers und notariell beglaubigten Unterschriften.

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    • D4niel
      Junior Member
      Auslaender
      • 28

      #3
      Eingezogen sind wir noch nicht, aber der aktuelle MIetvertrag läuft mit 31.5. aus, was der MA35 bekannt ist. Den Kaufvertrag mit Aufsandungserklärung und notariell beglaubitgten Unterschriften habe ich abgegeben, was laut Sachbearbeiterin aber nicht ausreichend ist. Ich bezweifle allerdings, dass sie sich den Vertrag in den 5 Minuten die man uns zum Warten rausgeschickt hat genauer angesehen hat. Ich werde nochmal nachfragen ob das nicht vielleicht doch schon ausreiched ist.
      Welchen Weg der Kommunikation mit der MA35 würden Sie empfehlen? E-Mails werden meiner Erfahrung nach nicht beantwortet und Anrufe lassen sich schwer nachweisbar dokumentieren. Eigenschriebener Brief?

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Die MA35 mittels Einschreiben etwas zu fragen ist sicher eine originelle Idee.
        Aber da ich die MA35 nie etwas frage, kann ich dazu keine Erfahrungswerte beisteuern.

        Besser Sie fragen mal beim Notar an, warum die Verbücherung so ungewöhnlich lange dauern soll?
        Vielleicht gibts ja noch Belastungen vom Verkäufer zu löschen, aber auch dann sollte sich mittels Rangordnungsbeschluß und Löschungsquittungen bzw. Treuhandvereinbarungen das unbelastete außerbücherliche Eigentum nachweisen lassen.
        Aber gut möglich, daß die MA35 von sowas nicht viel Ahnung hat, somit bringt auch Nachfragen keinerlei Erleuchtung.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Sie können der MA mittels Einschreiben alles mögliche mitteilen, als Antwort gibts 1. die Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme und 2. einen Bescheid, den Sie beim LVwG bekämpfen können - und dort gewinnen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen passen.

          Tun Sie dies via Rechtsanwalt, besteht hinsichtlich er Kosten nachher die Möglichkeit der Amtshaftung, ihre Gattin bleibt jedenfalls hier.

          Grüsse
          Peter

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