Hallo,
Ich bin ein Österreichischen Staatsbürger und möchte für meine Schwiegervater und Schwiegermutter eine "Aufenthaltskarte für Angehörige von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit" erstellen. Ich möchte keinen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" machen, weil es keine Beschäftigungsbewilligung vorsieht, was sehr essentiell ist.
Im falle von Österreicher habe ich auf der wien.gv.at Webseite gefunden, dass man statt Anmeldebescheinigung der Ankerperson ein "Nachweis der Verwirklichung des Freizügigkeitssachverhalts der österreichischen Ankerperson" vorliegen kann.
Meine Fragen:
1. Wie "verwirkliche ich das Freizügigkeitssachverhalt" mit dem minimalen Aufwand? Was gilt überhaupt als Minimalgrenze für "Verwirklichung". Soll ich unbedingt im EU-Ausland anmelden? Z.b. Deutschland macht überhaupt kein Anmeldebescheinigung, wie hier in Österreich.
2. Was gilt als Nachweis der Verwirklichung? Was, wenn das Land keine Anmeldebescheinigung macht und gar keine Anmeldung benötigt?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Daniil
Quelle: [url]https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/ewr/bescheinigungen/daueraufenthaltskarte.html[/url]
Ich bin ein Österreichischen Staatsbürger und möchte für meine Schwiegervater und Schwiegermutter eine "Aufenthaltskarte für Angehörige von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit" erstellen. Ich möchte keinen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" machen, weil es keine Beschäftigungsbewilligung vorsieht, was sehr essentiell ist.
Im falle von Österreicher habe ich auf der wien.gv.at Webseite gefunden, dass man statt Anmeldebescheinigung der Ankerperson ein "Nachweis der Verwirklichung des Freizügigkeitssachverhalts der österreichischen Ankerperson" vorliegen kann.
Meine Fragen:
1. Wie "verwirkliche ich das Freizügigkeitssachverhalt" mit dem minimalen Aufwand? Was gilt überhaupt als Minimalgrenze für "Verwirklichung". Soll ich unbedingt im EU-Ausland anmelden? Z.b. Deutschland macht überhaupt kein Anmeldebescheinigung, wie hier in Österreich.
2. Was gilt als Nachweis der Verwirklichung? Was, wenn das Land keine Anmeldebescheinigung macht und gar keine Anmeldung benötigt?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Daniil
Quelle: [url]https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/ewr/bescheinigungen/daueraufenthaltskarte.html[/url]
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