Hallo erstmal,
folgende Situation: Meine Freundin hat letztes Monat als Drittstaatsangehörige einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung - Student gestellt, das Studium beginnt im Oktober 2019.
Ein Schreiben kam heute, dass dieser mit dem Grund fehlender Unterlagen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Mietkosten abgelehnt wurde, als Beispiel wird eine "Wohnrechtsvereinbarung" genannt. Als Nachweis diente eine Bankbestätigung, dass sie 6500€ auf dem Konto hat und es von ihrem Vater finanziert wird, mitsamt seiner Lohnzettel.
Eine Anfrage auf das Nachschicken fehlender Dokumente seitens der MA35 ist bereits einmal erfolgt, unter anderem der Mietvertrag, jedoch war anscheinend gefragt eine Wohnrechtsvereinbarung. Das Schreiben weisst auf Erstellung einer Stellungnahme innerhalb zwei Wochen hin, ansonsten wird das derzeitige Ergebnis herangezogen.
Wenn es um ein fehlendes Dokument handelt, sollte es mit der Stellungnahme nachgeschickt werden, und wie verfasst man ein solches? Eine Wohnrechtsvereinbarung kann eingebracht werden.
Sollte ein Anwalt herangezogen werden?
Kann ein erneuter Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung als Studierender nach Ablehnung nochmals erfolgen?
Wir sind unsicher wie wir vorgehen sollten, falls persönliche Anwesenheit besteht, kann sie aufgrund ihres Grünen Passes ein- und ausreisen.
Vielen dank im Voraus!
folgende Situation: Meine Freundin hat letztes Monat als Drittstaatsangehörige einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung - Student gestellt, das Studium beginnt im Oktober 2019.
Ein Schreiben kam heute, dass dieser mit dem Grund fehlender Unterlagen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Mietkosten abgelehnt wurde, als Beispiel wird eine "Wohnrechtsvereinbarung" genannt. Als Nachweis diente eine Bankbestätigung, dass sie 6500€ auf dem Konto hat und es von ihrem Vater finanziert wird, mitsamt seiner Lohnzettel.
Eine Anfrage auf das Nachschicken fehlender Dokumente seitens der MA35 ist bereits einmal erfolgt, unter anderem der Mietvertrag, jedoch war anscheinend gefragt eine Wohnrechtsvereinbarung. Das Schreiben weisst auf Erstellung einer Stellungnahme innerhalb zwei Wochen hin, ansonsten wird das derzeitige Ergebnis herangezogen.
Wenn es um ein fehlendes Dokument handelt, sollte es mit der Stellungnahme nachgeschickt werden, und wie verfasst man ein solches? Eine Wohnrechtsvereinbarung kann eingebracht werden.
Sollte ein Anwalt herangezogen werden?
Kann ein erneuter Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung als Studierender nach Ablehnung nochmals erfolgen?
Wir sind unsicher wie wir vorgehen sollten, falls persönliche Anwesenheit besteht, kann sie aufgrund ihres Grünen Passes ein- und ausreisen.
Vielen dank im Voraus!
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