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"Aufenthaltsgenehmigung: Studierender" abgelehnt

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  • aespar
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    "Aufenthaltsgenehmigung: Studierender" abgelehnt

    Hallo erstmal,

    folgende Situation: Meine Freundin hat letztes Monat als Drittstaatsangehörige einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung - Student gestellt, das Studium beginnt im Oktober 2019.
    Ein Schreiben kam heute, dass dieser mit dem Grund fehlender Unterlagen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Mietkosten abgelehnt wurde, als Beispiel wird eine "Wohnrechtsvereinbarung" genannt. Als Nachweis diente eine Bankbestätigung, dass sie 6500€ auf dem Konto hat und es von ihrem Vater finanziert wird, mitsamt seiner Lohnzettel.

    Eine Anfrage auf das Nachschicken fehlender Dokumente seitens der MA35 ist bereits einmal erfolgt, unter anderem der Mietvertrag, jedoch war anscheinend gefragt eine Wohnrechtsvereinbarung. Das Schreiben weisst auf Erstellung einer Stellungnahme innerhalb zwei Wochen hin, ansonsten wird das derzeitige Ergebnis herangezogen.

    Wenn es um ein fehlendes Dokument handelt, sollte es mit der Stellungnahme nachgeschickt werden, und wie verfasst man ein solches? Eine Wohnrechtsvereinbarung kann eingebracht werden.

    Sollte ein Anwalt herangezogen werden?

    Kann ein erneuter Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung als Studierender nach Ablehnung nochmals erfolgen?

    Wir sind unsicher wie wir vorgehen sollten, falls persönliche Anwesenheit besteht, kann sie aufgrund ihres Grünen Passes ein- und ausreisen.

    Vielen dank im Voraus!
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Erstens wird die Herkunft der Geldmittel regelmäßig hinterfragt, Arbeitstitel "Kann sich der Schenkende die Schenkung leisten". Das wird Arbeit.
    Die Wohnrechtsvereinbarung ist ein einfaches Blatt Papier, zumal mittlerweile das einfachste Präkarium reicht.. dürfen die eigentlich nur wegen allfälliger Wohnkosten fragen. Wenn Sie die Darstellung formulieren können, ist der Anwalt außer teuer nur unnötig, was ein neuer Antrag bringen soll, ist für mich jetzt nicht nachvollziehbar.

    Grüsse
    Peter

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    • aespar
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Aus finanzieller Sicht bestehen keine Probleme, sollte in dieser Hinsicht weitere Geldmittel erforderlich sein, wird sie diese bekommen und es kann alles auch widerlegt werden. Zudem weil die Argumentation für die Ablehnung des Antrags hauptsächlich auf einen "unsicheren Lebensunterhalt" hinausläuft. Der Mietvertrag wurde bereits vorgelegt, die Wohnkosten werden mit 230€ monatlich beschrieben, im Schreiben wird auf "keinerlei Hinweise auf Wohnkosten gegeben" zum Bezug auf eine fehlende Wohnrechtsvereinbarung hingewiesen. Wenn sie ein solches Dokument erfordern, könnten sie es einfordern, statt den Antrag voreilig abzulehnen.

      Was mir Sorgen bereitet, was passiert wenn sie die Stellungnahme zurückweisen, und in wie groß sind die Chancen, dass er abgewiesen wird, da zudem der Antrag bereits abgelehnt wurde, aus Gründen die mit besserer Kommunikation gelöst werden könnten. Von daher war meine Frage, ob ein erneuter Antrag möglich wäre, wenn auch die Stellungnahme zurückgewiesen wird.

      Mit freundlichen Grüßen
      Last edited by aespar; , .

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Möglich ist er schon, aber die Chancen werden dadurch auch nicht höher, zumal nach dem Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel die Behörde im neuen Verfahren auch auf den alten Akt zurückgreifen kann (und wird).

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Ich orte hier ein grundlegenderes Problem (oder mehrere):

          a) den Verfahrensstatus: Einmal schreiben Sie von bereits erfolgter Ablehnung, dann geht es wieder um die Stellungnahme, mit der die Behörde alles mögliche tun kann, sicher aber nicht "zurückweisen"..

          b) die Mitwirkungspflicht: Die Behörde muss nicht mehrfach nachfragen, die haben einmal schon recht deutlich gesagt, was ihnen fehlt.. wenn auch unglücklich formuliert, denn

          c) die finanzielle Situation der Antragstellerin: Da geht es nicht darum, ob es eine Unterkunft gibt, sondern darum, ob sie etwas dafür bezahlt - deshalb Wohnrechtsvereinbarung/Unterkunftserklärung, seit September auch Präkarium, aber nicht der Mietvertrag des Hauptmieters. Und bezüglich finanzieller Mittel nicht der Betrag an sich, sondern die Herkunft - die Frage lautet "Kann der Schenkende sich das persönlich leisten"

          Grüsse
          Peter

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