Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Annahme österreichische Staatsbürgerschaft

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • wdsklu
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    Annahme österreichische Staatsbürgerschaft

    Hallo liebes Forum,

    ich bin deutscher Staatsbürger und lebe seit 1986 in Österreich.

    Meine Frau ist russische Staatsangehörige und lebt seit Juni 2014 dauerhaft in Österreich. Verheiratet sind wir seit 2013. Ihr aktueller Aufenthaltstitel ist "Daueraufenthalt für EU-Angehörige".

    Wann und unter welchen Voraussetzungen kann meine Frau die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen?
    Meine Frau hat die Sprachprüfung C1 bereits positiv absolviert. Derzeit macht sie eine Berufsausbildung auf dem WIFI. Sobald diese abgeschlossen ist, wird sie natürlich auch arbeiten gehen.

    Vielen Dank im voraus
    wdsklu
  • insider
    Senior Member
    Auslaender
    • 362

    #2
    Einbürgerung gemäß §11a StBG Abs. 6 Z 1 nach sechs Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt, die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen selbstverständlich erfüllt werden, ebenso muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden (kann je nach Herkunftsland durchaus zeitaufwändig sein)
    Last edited by insider; , .

    Comment

    • wdsklu
      Junior Member
      Auslaender
      • 5

      #3
      Vielen Dank für die rasche Antwort.
      Eine Frage bleibt für uns noch offen. Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen nennen neben anderen Voraussetzungen den "Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt". Ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn in einer Ehe nur der Partner/Ehemann arbeitet, also für den gesicherten Lebensunterhalt sorgt, oder muss auch die staatsbürgerschaftsannehmende Person enier geregelten Arbeit nachgehen?

      Danke im voraus
      Beste Grüße
      wdsklu

      Comment

      • insider
        Senior Member
        Auslaender
        • 362

        #4
        Es ist egal wer wie viel zum "hinreichend gesicherten Lebensunterhalt" beiträgt, Hauptsache das Einkommen erfüllt die gemeinsamen Mindestanforderungen für den gesetzlich festgelegten Durchrechnungszeitraum

        Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt, wobei jedenfalls die letzten geltend gemachten sechs Monate unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen müssen
        Last edited by insider; , .

        Comment

        Working...
        X