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Ehepartnerin nach Österreich holen

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  • mohit
    Junior Member
    Auslaender
    • 12

    Ehepartnerin nach Österreich holen

    Hallo zusammen,
    Ich bin ein afghanischer Einwohner mit Konventionspass in Österreich. Ich bin selbständig und habe vor kurzem eine indische Frau geheiratet. Nun meine Frage: Wie läuft der Prozess ab, sodass ich meine Frau nach Österreich bringen kann? Welche Dokumente muss ich parat haben?
    Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Wo haben Sie denn geheiratet? Persönlich oder mit Stellvertreter?

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    • mohit
      Junior Member
      Auslaender
      • 12

      #3
      Hallo,
      Wir beide haben in Indien geheiratet. Wir haben sogar Heiratsurkunde in Indien, denn die Heirat geschah behördlich.
      Danke!

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Welche Farbe hat Ihr Reisepaß?
        Sind beide Partner älter als 21?

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        • mohit
          Junior Member
          Auslaender
          • 12

          #5
          Ich habe einen grauen Konventionspass und wir beide sind älter als 21

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            Ihre Ehefrau benötigt bereits bei der Antragstellung ein Deutsch A1-Zertifikat vom örtlicchen Goethe-Institut, außer sie ist Akademikerin oder hat zumindest Matura.

            Und einen indischen Strafregisterauszug.

            Alle indischen Dokumente beglaubigt, überbeglaubigt und beglaubigt übersetzt.

            Wie sieht Ihre Wohnsituation aus? Miete? Wohnungsgröße? Wieviele Zimmer? Mitbewohner?

            Wie hoch ist Ihr Jahreseinkommen laut dem letzten Einkommensteuerbescheid nach Abzug der Steuern?
            Kredite? Leasingraten? Schulden? Pfändungen?

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            • mohit
              Junior Member
              Auslaender
              • 12

              #7
              Vielen Dank für die Infos soweit!
              Sie hat schon von Goethe-Institut ein Deutsch A1-Zertifikat.
              Einen indischen Strafregisterauszug wird sie noch bekommen... welche Dokumente brauchen wir noch (von meiner und ihrer Seite)? Ich wäre für eine detaillierte Liste sehr dankbar!
              Ich wohne gemeinsam mit meinen Eltern in einer ca. 85 m2 großen Wohnung mit drei Zimmern. Die monatliche Miete beträgt ca. 850€.
              Ich habe keine Schulden, Leasingraten oder sonstiges. Ist es nicht so, dass man das Einkommen von den letzten drei Monaten nachweisen muss?

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                1398,97+Miete - 294,65 netto im Monat; an sich für die Zukunft (d.h. Dienstvertrag), aber weil nicht jeder einen Dienstvertrag mit gehaltsangabe hat, sondern oft nur einen Dienstzettel mit Kollektivvertragskategorie, werden zur Durchschnittsbildung oft die letzten 3 Lohnzettel herangezogen.

                Es gibt übrigens bei den meisten NAG-Behörden Checklisten, ev. googeln Sie einmal die MA 35

                Grüsse
                Peter

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                • Küchenjurist
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 3579

                  #9
                  Bei Selbständigen wohl kaum

                  Die Miete kommt nur in die Rechnung, wenn Sie auch als Mieter im Vertrag stehen.
                  Und denn Abzug von EUR 295,- gibts auch nur, wenn Sie Miet-, Kredit-, Leasing- oder vergleichbare regelmäßige Aufwendungen in dieser Höhe haben.

                  Comment

                  • mohit
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 12

                    #10
                    Hallo Peter und Küchenjurist,
                    Danke für eure Hilfe! Heißt es so, dass man netto 1398,97€ nach allen Ausgaben in der Tasche haben muss und der maximale Betrag, der nicht berücksichtigt wird, beträgt 294,65€? Habe ich das so richtig verstanden?
                    Zu Frage der Miete: Mein Vater, der mit mir wohnt, zahlt die Miete jedes Monat. Soll ich ein Schreiben zwischen mir und meinem Vater erfassen, wo eben steht, dass er monatlich die Miete zahlt und dann es der Botschaft geben? Wird dadurch diese Ausgabe außer Acht gelassen?

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                    • Küchenjurist
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 3579

                      #11
                      Wenn Sie im Mievertrag stehen, gehört die Miete in die Rechnung, egal wer sie zahlt.

                      Wenn laut Ihrem Mietvertrag die Untervermietung erlaubt ist oder der Vermieter schriftlich zustimmt, können Sie mit Ihrem Vater einen Untermietvertrag abschließen und die Untermiete von der Miete abziehen; allerdings sollte die Untermiete in dem Fall nicht das gesamte Objekt und auch nicht die faktische Übernahme der gesamten Miete durch den Vater umfassen, weil andernfalls eine gänzliche Weitergabe vorliegt und sich Ihr vom Gesetz verlangter Rechtsanspruch nicht mehr argumentieren läßt.

                      Ebenfalls möglich wäre, mit Zustimmung des Vermieters den Mieter auszuwechseln, der Ihnen und Ihrer Frau dann ein un-/entgeltliches unwiderrufliches Mitbenützungsrecht einräumt.

                      Und ja: In Ihrem Fall muß sich das Jahreseinkommen nach Steuern laut dem letzten Einkommensteuerbescheid dividiert durch 12 mindestens auf den Richtsatz + Miete + Kreditraten udgl. - 295 belaufen, wobei das Verfahren vermutlich über den jahreswechsel hinaus dauern wird und der Richtsatz inflationsbedingt um ca 50 Euro höher zu kalkulieren ist.

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                      • mohit
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 12

                        #12
                        Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

                        Comment

                        • mohit
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 12

                          #13
                          Vielen Dank für Ihre Antwort!
                          Welcher Aufenthaltstitel kommt überhaupt in Frage? Es gibt RWR+, AT-Familienangehöriger, Niederlassungsbewilligung usw. Ich bin mir nicht sicher welchen meine Frau jetzt beantragen soll.

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                          • Küchenjurist
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 3579

                            #14
                            RWR+ (§ 46 Abs.1 Z.2 lit.c NAG)

                            Comment

                            • mohit
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 12

                              #15
                              Welche Gültigkeitsdauer muss die Reiseversicherung haben?
                              LG
                              Mohit

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