Liebe Helping Hands,
ich habe diesen Post gelesen:
[url]http://www.auslaender.at/forum/beratung-aufenthalt-%C3%96sterreich/16880-ausnahmebest%C3%A4tigung-ams-will-aufenthaltskarte-zuerst.html[/url]
Ich bin EU Bürger, meine Ehegattin ist Drittstaatlerin. Sie hat ein Jobangebot in Wien bekommen, jedoch haben wir von der MA35 (nach 10 Monaten) immer noch keine Aufenthaltskarte bekommen.
Nun waren wir bei der AMS in der Ungargasse und wollten eine Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG beantragen. Die Dame hat uns aber wieder weggeschickt, da meine Ehegattin noch keine Aufenthaltskarte hat.
Wenn ich oben genannten Post richtig verstanden habe, dann wäre eine Aufenthaltskarte nicht notwendig, um eine Ausnahmebestätigung zu bekommen.
Wie kann ich das den Sachbearbeitern in der Ungargasse erklären?
ich habe diesen Post gelesen:
[url]http://www.auslaender.at/forum/beratung-aufenthalt-%C3%96sterreich/16880-ausnahmebest%C3%A4tigung-ams-will-aufenthaltskarte-zuerst.html[/url]
Ich bin EU Bürger, meine Ehegattin ist Drittstaatlerin. Sie hat ein Jobangebot in Wien bekommen, jedoch haben wir von der MA35 (nach 10 Monaten) immer noch keine Aufenthaltskarte bekommen.
Nun waren wir bei der AMS in der Ungargasse und wollten eine Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG beantragen. Die Dame hat uns aber wieder weggeschickt, da meine Ehegattin noch keine Aufenthaltskarte hat.
Wenn ich oben genannten Post richtig verstanden habe, dann wäre eine Aufenthaltskarte nicht notwendig, um eine Ausnahmebestätigung zu bekommen.
Wie kann ich das den Sachbearbeitern in der Ungargasse erklären?
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