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AMS Wien - Verlangt Aufenthaltskarte für Antrag nach § 3 Abs. 8 AuslBG

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  • PaulB
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    AMS Wien - Verlangt Aufenthaltskarte für Antrag nach § 3 Abs. 8 AuslBG

    Liebe Helping Hands,

    ich habe diesen Post gelesen:

    [url]http://www.auslaender.at/forum/beratung-aufenthalt-%C3%96sterreich/16880-ausnahmebest%C3%A4tigung-ams-will-aufenthaltskarte-zuerst.html[/url]

    Ich bin EU Bürger, meine Ehegattin ist Drittstaatlerin. Sie hat ein Jobangebot in Wien bekommen, jedoch haben wir von der MA35 (nach 10 Monaten) immer noch keine Aufenthaltskarte bekommen.

    Nun waren wir bei der AMS in der Ungargasse und wollten eine Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG beantragen. Die Dame hat uns aber wieder weggeschickt, da meine Ehegattin noch keine Aufenthaltskarte hat.

    Wenn ich oben genannten Post richtig verstanden habe, dann wäre eine Aufenthaltskarte nicht notwendig, um eine Ausnahmebestätigung zu bekommen.

    Wie kann ich das den Sachbearbeitern in der Ungargasse erklären?
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Für die Arbeitsaufnahme ist weder eine Aufenthaltskarte noch eine Ausnahmebestätigung notwendig, vorausgesetzt Sie sind tatsächlich freizügigkeitsberechtigt.
    Und das hat das AMS als Vorfrage entweder selber zu prüfen oder es kann das Verfahren bis zum Vorliegen der Aufenthaltskarte aussetzen; es kann Sie aber nicht dazu zwingen, die Aufenthaltskarte zu beantragen, diesfalls müßte es selber prüfen.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Anträge sind anzunehmen und zu bearbeiten, das "Wegschicken" ist eine Unsitte, die irgendwann strafrechtlich geahndet gehört, ist bloß ein Beweisproblem..

      Nochmal hingehen und auf die Einleitung des Verfahrens bestehen.

      Grüsse
      Peter

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