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Behörde erlaubt es nicht 3 Monate vorher einen Verlängerungsantrag zu stellen?!?!

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  • monkeyking
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Behörde erlaubt es nicht 3 Monate vorher einen Verlängerungsantrag zu stellen?!?!

    Eine Freundin meiner Frau hat ihren Titel verlängert und uns gesagt, dass die Behörden in Wien gesagt haben "KOMMEN SIE ERST 1 MONAT VOR ABLAUF ZU UNS"

    Ihre Freundin wollte 3 Monate vorher - wie gesetzlich es erlaubt ist - erneuern wurde aber abgewiesen.Sie soll erst 1 Monat vorher kommen.

    Meine Frau muss den Aufenthaltstitel erneuern - diesmal auf 5 Jahre. Wir machen das jetzt das erste mal in Wien - und hoffe, dass es dort nicht so langsam ist wie mir gesagt wurde

    Was mache ich jetzt?
    Wir haben eine Reise geplannt (mitte JÄnner 2020)- und wollen den Aufenthaltstitel frühstmöglich (mitte Oktober) erneuern.

    Was sage ich / tue ich falls uns "nicht erlaubt wird" den Aufenthaltstitel 3 Monate vor Ablauf zu erneuern?

    Danke für die Hilfe?

    Bonusfrage: Wie schlimm ist es mit abgelaufenen aufenthaltstitel mit dem zug nach münchen zu reisen`?
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Da gehen dann ev. einige Monate Gültigkeit verloren, wenn die wider Erwarten schnell sein sollten

    Anträge sind anzunehmen, wie sich das durchsetzen lässt, steht gefühlte hundertmal im Forum.

    Ohne gültigen Titel dem BGS in die Händel laufen ist eine sehr schlechte Idee. Fragen Sie die deutsche Botschaft in Wien, ob denen eine wasserdichte Lösung einfällt.

    Grüsse
    Peter

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    • Küchenjurist
      Moderator
      Auslaender
      • 3579

      #3
      Eine Daueraufenthaltskarte kann allerdings tatsächlich erst nach fünfjähriger Niederlassung erteilt werden und nicht schon drei Monate vorher.

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      • monkeyking
        Junior Member
        Auslaender
        • 2

        #4
        aber 3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels, darf man doch den Antrag auf eine Verlängerung stellen. Wieso kann man dann praktisch abgewiesen werden und einem erst einen Monat vor Ablauf des Aufenthaltstitels erlaubt werden den Antrag zu stellen?

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Die Zulässigkeit des behördlichen Ansinnens hatten wir schon.
          Ob als "konkreter Sonderfall" die Erteilungvoraussetzungen (schon) gegeben sind, haben Sie uns nicht mitgeteilt

          Grüsse
          Peter

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            Der Antrag auf Dau-EU ist eigentlich kein Verlängerungsantrag.

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