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Einreise & Aufenthalt Drittstaatsangehöriger nach Scheidung im EU Ausland

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  • knowledge_seeker
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Einreise & Aufenthalt Drittstaatsangehöriger nach Scheidung im EU Ausland

    Liebe Community,

    folgende Frage.

    Ist es möglich, dass ein Drittstaatsangehöriger nach einer erfolgten Scheidung im EU Ausland in Österreich einen Aufenthaltstitel erhält, da der ehemalige Ehepartner und die gemeinsamen Kinder, alle Österreicher, vom EU Ausland nach Österreich zurückkehren.

    Gibt es da so etwas wie humanitäres, familiär begründetes Recht?
    Der Ehepartner würde den Drittstaatsangehörigen sogar freiwillig finanziell unterstützen, temporär, wegen Wohnung bis im Job wieder Fuss gefasst wird, alles unter dem Aspekt, dass die Kinder beide Elternteile zu sehen bekommen und nicht einer im Drittstaat praktisch vom Leben ausgeschlossen ist.

    Danke für alle Kommentare.
    Last edited by knowledge_seeker; , .
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Ein von österreichischen Kindern abgeleitetes Aufenthaltsrecht gibt es nur, wenn diese andernfalls dazu gezwungen wären, das Unionsgebiet dauerhaft zu verlassen. Das wird hier wohl nicht der Fall sein.

    Ein bloßes Besuchsrecht kann zwar beim Bleiberecht eine Rolle spielen, wird aber bei Fehlen sämtlicher übrigen Integrationskriterien kaum schlagend werden können.

    Sofern die Kindsmutter in anderen EU-Staaten ihr Freizügigkeitsrecht nach Artikel 7 der Richtlinie 2004/38/EG ausgeübt hat, gilt die unionsrechtliche Privilegierung auch bei einer Rückkehr nach Österreich (EuGH C-291/05, Eind).
    Wenn Sie bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens auch noch mindestens ein Jahr lang gemeinsam in Österreich gelebt haben, hätten Sie nach Artikel 12 der Richtlinie weiterhin Anspruch auf eine Aufenthaltskarte.

    Ansonsten sollten Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht im bisherigen Aufenthaltsstaat anstreben (tunlichst nach dem genannten artikel, sofern es dort keine günstigeren nationalen Regelungen gibt), damit Sie wenigstens von dort aus Ihr Besuchsrecht ausüben können.

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    • knowledge_seeker
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Danke für die Antwort. Ich bin ehrlich gesagt ein wenig verwirrt.

      Zur Klärung:

      Das betreffende Ehepaar lebt jetzt noch im EU Ausland; ein Ehepartner, Österreicher, möchte sich vom anderen, einer Drittstaatsangehörigen, im EU Ausland scheiden lassen bzw. das Scheidungsverfahren dort einreichen, bevor er zurück nach Österreich kehrt. Lt. Auskunft eines Rechtsanwaltes für Familienrecht im betreffenden EU Ausland stehen die Chance gut, dass er das Sorgerecht für die Kinder bekommen könnte, und nicht die Mutter, da die Kinder eine nähere Bindung zu Österreich haben, er in Österreich eine Arbeit annimmt (nachdem seine Arbeit im EU Ausland zu Ende geht) und seine Ehefrau keiner Tätigkeit nachgeht.

      Die Chancen der Drittstaatsangehörigen, im EU Ausland einen Aufenthaltstitel zu erwirken, scheinen gering; bis dato hatte sie eine EU Aufenthaltskarte auf 5 Jahre befristet, welche in Kürze abläuft, aber wohl nicht verlängert werden kann, da der Grund (Familienangehörige, Arbeit des Mannes) ja wegfällt und sie selbst nicht berufstätig ist oder sich integriert hat.

      Nun möchte der Österreicher aber nicht, dass seine Frau für die Kinder komplett aus der Welt, sprich im Drittland, ist, sondern sucht die Möglichkeit, ob ein Aufenthalt ein Österreich für sie machbar ist, unter welchen Voraussetzungen, finanziell, etc. wenn sie nicht mehr Ehepartner sind.

      Hoffe, das hilft ein wenig zur Klärung.
      Bitte darum, nochmals zu erläutern, was Sie in Ihrer Antwort gemeint haben. Vielen Dank!!!

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Die Antwort paßt schon.
        Nicht obsorgeberechtigte geschiedene Drittstaatsbürger können nicht zuwandern.
        Last edited by Küchenjurist; , .

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