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Staatsbürgerschaft

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  • matidiw
    Junior Member
    Auslaender
    • 11

    Staatsbürgerschaft

    Im Jahr 2017 habe ich in der ma35 einen Staatsbürgerschaft beantragt und im April 2018 ein Schreiben von der ma35 erhalte ich, dass ich einen B1-Sprachnachweis vorlegen und in der ma35 eine Staatsbürgerschaftsprüfung ablegen muss.habe ich alles abgelehnt und abgeben.bis jetzt habe keine Mitteilung darüber bekommen,meine frage ist, vielleicht meine akt in ma35 abgelehnt?und wenn abgelehnt,bekomme ich vorher eine Mitteilung und beschied oder ohne ?und müsste ich wieder antrage?Dankeschön
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Eine Entscheidung ergeht schriftlich mit Bescheid. Sie können Akteneinsicht verlangen, dann sehen Sie, was passiert ist 8oder vermutlich, dass nichts erledigt wurde)

    Grüsse
    Peter

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    • matidiw
      Junior Member
      Auslaender
      • 11

      #3
      Vielen dank Herr peter,ich muss schriftlich Anfrage oder persönlich?wissen Sie bei wem?bei meine Sachbearbeiterin oder bei andere Abteilungen.Danke

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Praktisch kann alles funktionieren. Wenn Sie der Behörde misstrauen und auf Nummer sicher gehen wollen: Sie kontaktieren die Abteilung in nachweislicher Form (schriftlich, per Mail..) und bekommen einen Termin in einigen Tagen, solls eine gute Woche dauern..

        Grüsse
        Peter

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        • matidiw
          Junior Member
          Auslaender
          • 11

          #5
          Vielen dank Herr peter.lg

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          • matidiw
            Junior Member
            Auslaender
            • 11

            #6
            Liebe Herr Peter!!!
            Ich wollte Ihnen fragen, kann ich den Stadtsbürgerschaft trotzdem haben , wenn Ich in Privatenkonkurs bin. Ich habe den Zahlungsplan bei der Privatenkonkurs.2016 bis 2021.
            Danke für Ihre hilfe.

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Wird von dem verbleibenden Netttoeinkommen abhängen, der "Sicherheit/Wahrscheinlichkeit", dass der Zahlungsplan hält.. lässt sich seriös hier nicht mehr beantworten

              Grüsse
              Peter

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              • mino
                Junior Member
                Auslaender
                • 7

                #8
                Sachbearbeiter wechseln

                Hallo Peter,
                danke für die Antworten oben, sind sehr hilfreich.

                1) Ich wollte fragen ob es möglich ist bei der MA den Sachbearbeiter zu wechseln?
                2) Noch eine Frage, gibt es eine Einschränkung nach wie lange man nochmal ein Antrag stellen darf, wenn man eins zurück zeiht?

                Danke

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  beide Fragen: nein

                  Grüsse
                  Peter

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                  • matidiw
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 11

                    #10
                    die Vertretung meines Referenten gesagt, dass im System steht, dass ich zwischen März 2014 und August 2015 eine Unterstützung von der MA40 bezogen habe. Offenbar deshalb wurde die Staatsbürgerschaft nicht erteilt.
                    Ich bin 2012 nach Österreich gekommen und habe von August 2012 bis April 2014 durchgehend gearbeitet. Dann von Mai 2014 bis Ende 2015 war ich arbeitslos und habe für einige Monate von der MA40 einen kleinen Zuschuss erhalten. Seit Januar 2016 arbeite ich wieder durchgehend bis heute, erhalte mich und meine Wohnung selbst. Seit August 2019 bin ich auch verheiratet.meine frau ist Asyl und jetzt bei BFA in asylverfahren..mein aktuelle einkommen seit 2016 ist monatlich 1280 euro netto + 2 in Jahr und die miete 340 euro.
                    Wie lange ist nach Bezug vom MA40 die Wartefrist und MUSS ich einen neuen Antrag stellen?Oder Soll ich warte bis die MA35 entscheide..? Welche Unterlagen sind dazu nötig?
                    Danke.Lg Mat

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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Sie haben irgendwann 2017 den Antrag gestellt, richtig? Damit haben wir die 6 Jahre nicht, der Antrag wäre unmittelbar anzuweisen gewesen.. bitte um nachvollziehbare Daten

                      Grüsse
                      Peter

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                      • matidiw
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 11

                        #12
                        Danke Herr Peter,aber ich habe nicht gena verstanden was meinen Sie ,bitte.
                        LG
                        Mati

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #13
                          Beantworten Sie bitte meine Frage nach Datum der Antragstellung, Aufenthlats- und Erwerbstzeiten davor (monatsgenau)

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                          • matidiw
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 11

                            #14
                            Danke Herr Peter,

                            genau ich war erste mal am 13 Dez 2107 dort ,um fragen ,wann kann ich eantragen konnte, Dann die sachbearbeiterin hat mir eine frist gesetzt bis 19 april 2018 ,um die unterlagen vollständig einzureichen.dann am 14 august 2018 hat mich zu prüfung eingeladen + B1 ÖIF ,habe schon bestanden und ab Dez 2018 bis jetzt habe ich keine informationen oder briefe mehr erhalten.

                            die Vertretung meines Referenten gesagt, dass im System steht, dass ich zwischen März 2014 bis August 2015 eine Unterstützung von der MA40 bezogen habe. Offenbar deshalb wurde die Staatsbürgerschaft nicht erteilt!!(( Ok was soll ich mache jetzt??!! A: warten bis ,deine referat entscheiden!!!

                            Ich bin genau am 8 januar 2012 nach Österreich gekommen und habe von 12 August 2012 bis 30 April 2014 durchgehend gearbeitet in Kärnten mit 1250 euro Netto gehalt +2 in Jahr .
                            Dann von 1 Mai 2014 bis August 2015 war ich arbeitslos in wien und ab august 2015 bis Ende Dez 2015 in notstandhilfe in wien.habe für einigen Monaten von der MA40 auch einen kleinen Zuschuss erhalten.

                            seit Januar 2016 arbeite ich wieder durchgehend bis heute, erhalte mich und meine Wohnung selbst. Seit August 2019 bin ich auch verheiratet.meine frau ist Asyl und jetzt bei BFA in asylverfahren..mein aktuelle einkommen seit 2016 ist monatlich 1280 euro netto + 2 in Jahr und die miete 340 euro.

                            jetzt ,ich weiss es nicht ,was soll ich mache genau ?!

                            Danke
                            Lg Mat
                            Last edited by matidiw; , .

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              Aus den mir mit den vorliegenden Informationen weiß ich noch immer nicht, was Sie für einen Antrag nach 6 Jahren quaifiziert, aber nehmen wir das einmal an: Dann konnten Sie ab Jänner 2018 den Antrag stellen Ob der im Jänner oder im April protokolliert wurde, weiß ich auch nicht..

                              Zu diesem Zeitpunkt wird das Einkommen der letzten 6 plus weiteren besten 30 Monate aus den letzten 6 Jahren herangezogen, die Zeit mit Mindestsicherung kann dabei nicht herangezogen werden. Ist ihr Einkommen in anderen 36 Monaten (30+6) ausreiched, gut, wenn nicht, schlecht - dann wird deshalb abgelehnt werden. Notstandshilfe ist etwas anderes als Mindestsicherung, wenn Sie aus der Erwerbstätigkeit 2012-14 einen Arbeitslosengeldanspruch hatten, kann das eigentlich nur Aufstockung gewesen sein... März 14 - August 15 sind aber mehr als einige Monate.

                              Nehmen Sie bei der MA 35 Akteneinsicht, dann sehen Sie,w as dort passiert ist oder nicht.

                              Grüsse
                              Peter

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