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Asyl zu EU-Dauernaufenthalt

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  • navid
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    Asyl zu EU-Dauernaufenthalt

    Hallo,
    ich bin am 10.2014 mit Studierendenangehörige Visum nach Ö gekommem.Nach 9 Monaten musste ich ein Asylantrag stellen.2017 wurde mir Asylpositive und Konventionsreisepass ausgestellt
    1.Ab wann kann ich Eu-Dauernaufenthalt bentragen( werdendie 9 Monaten dazu gerechnet?
    2.Bei Antrag für Ö Staatsburgerschaft Mit Eu-Dauernaufenthalt muss ich zu Bootschaft gehen und Staatburgerschft von meine Land aufgeben(mit Asyl Status ist es nicht nötwendig)?
    Vielen Dank
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    1. Wenn Sie noch während der Gültigkeitsdauer der AB-Student Asyl beantragt UND SOFORT eine weiße Asylverfahrenskarte bekommen haben, zählen die Zeiten mit AB-Student zur Hälfte. Wenn zwischen der Ausstellung der weißen Karte und der Asylgewährung mehr als 18 Monate gelegen haben, zählt diese Zeit zur Gänze, ansonsten auch nur zur Hälfte.

    2. Korrekt, vorausgesetzt es wurde Ihnen infolge der Ausstellung des Dau-EU auch das Asyl aberkannt; sonst nicht.

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