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Antrag Aufenthaltstitel Familienzusammenführung

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  • carina302
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    Antrag Aufenthaltstitel Familienzusammenführung

    Hallo! Danke für die vielen Beiträge hier – das macht echt Mut! Ich bin noch etwas unsicher, ob ich alles richtig verstanden habe.

    Mein Bruder hat im Sommer seine türkische Freundin geheiratet und sie möchten nun gemeinsam in Österreich leben.
    Er – 27 Jahre alt, Österreicher, regelmäßiges Einkommen, eigene Wohnung, in Wien
    Sie – 28 Jahre alt, Türkin, kein Einkommen, wohnt mit ihren Schwestern aktuell in der Türkei

    Sie möchten den Aufenthaltstitel „Familienzusammenführung“ ansuchen, da sie jetzt verheiratet sind.

    Sprachnachweis:
    Ich habe hier gelesen, dass lt. Integrationsvereinbarung § 14a NAG kein Sprachnachweis/Deutschkurs erbracht werden muss, wenn sie bereits studiert hat – korrekt? Auch wenn sie das Studium nicht abgeschlossen hat?

    Regelmäßiges Einkommen:
    Sie verfügt über kein Einkommen. Aber ihr Ehemann verdient lt. Verdienstgrenze ausreichend für ein Ehepaar. Ist das ausreichend für beide oder muss sie dennoch ein eigenes Vermögen vorweisen?

    Krankenversicherung:
    Als Ehefrau ist sie mit ihrem Mann mitversichert, sobald sie in Österreich offiziell ist. Benötigen wir für das Ansuchen vorab eine Bestätigung hierfür oder eine eigene Reise-/Private Krankenversicherung (feelsafe)?

    Achja, ihr Antrag Visum C wurde vor Kurzem abgelehnt. Ist das ein Problem oder kann man so oft ansuchen wie man will?

    Danke für eure Hilfe!
    lg Carina
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Ist alles korrekt.
    Hochschulreife ersetzt A1 vor Zuzug.
    Das Familieneinkommen muß allerdings nicht nur den Paar-Richtsatz abdecken, sondern auch regelmäßige Aufwendungen.
    Für den Aufenthaltstitel genügt die ab Erteilung mögliche gesetzliche Mitversicherung, für das Einreisevisum bis zur Behebung des Aufenthaltstitels ist eine Reisekrankenversicherung nötig.
    Und Visa-Anträge kann man sich ablehnen lassen, solange es einem Spaß macht; scheitert hier wohl an der Annahme mangelnder Rückkehrbereitschaft.

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