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Schwanger - Familienzusammenführung

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  • lena1305
    Junior Member
    Auslaender
    • 15

    Schwanger - Familienzusammenführung

    Hallo,

    ich bin schwanger und besitze den Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt- EU".
    Mein Mann ist noch im Ausland . In einem Monat gehe ich in Mutterschutz.

    1)Können wir für Ihn trotzdem die Rot-weiß-rot- Karte plus beantragen?
    2)Zählt das Wochengeld als Einkommen?
    3)Wie viel Geld sollte man am Sparbuch haben , damit sie uns keine Probleme bezüglich meines Einkommens machen?
    4)Und wie viel m2 pro Person sind im Gesetz verankert für einen normale ortsüblichen Wohnraum?

    Liebe Grüße,
    Lena
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    1 - ja
    2 - ja
    3 - deckt nur kleinere Differenzberträge ab, Arbeitsvorvertrag heißt die Lösung
    4 - ein derartige Regelung existiert nicht, die Wohnung muss "ortsüblich" sein

    Grüsse
    Peter

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    • lena1305
      Junior Member
      Auslaender
      • 15

      #3
      Vielen Dank für die rasche Antwort.

      Ich hätte noch ein paar Fragen.
      Ich bin momentan noch in Wien tätig , plane aber ab Beginn des Mutterschutzes mit meinem Mann zu meinen Eltern nach Oberösterreich zu ziehen. Wir würden für den Anfang mit meinen Eltern in ihrer Wohnung gemeinsam zusammenleben. (85m2)

      1) Ist es möglich beim Antrag der Rot - Weiß- Rot - Plus karte für meinen Mann anzugeben, dass mein Vater die Miete für die Wohnung bezahlt?

      2) Und ist es ein Problem , dass der Mietvertrag auf meinen Vater ist?

      3) Mein Mann besucht gerade einen Deutschkurs, da er bis jetzt aber noch nie Kontakt mit der deutschen Sprache hatte , wird es etwas länger dauern bis er das A1- Sprachniveau in Deutsch nachweisen kann. Können wir den Antrag trotzdem stellen und das Zertifikat von A1 später nachbringen? Ich bin mein ganzes Leben lang in Österreich und besitze den Aufenhaltstitel "Dauerhaft- Eu". Gibt das dazu eventuell Ausnahmen bezüglich des Sprachniveaus für den Ehegatten , dass es auch ohne dem möglich ist?

      Liebe Grüßen

      Lena

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        1 - ja
        2 - nein, vermutlich werden Sie eine Wohnrechtsvereinbarung brauchen
        3 - noch immer nicht. A1 vor Zuzug ist eine gesetzliche Forderung, solange kein studienberechtigendes Maturazeugnis vorliegt

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        • lena1305
          Junior Member
          Auslaender
          • 15

          #5
          Zu punkt 3 : Wie meinen Sie solange kein studienberechtigendes Maturazeugnis vorliegt?
          Mein Mann hat schon ein studienberechtigendes Maturazeugnis aus dem Ausland , aber wie kann das ihm bezüglich des A1 Sprachniveaus weiterhelfen , wenn er für die Rot weiß rot karte plus einen Antrag stellen möchte?

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Sekundarschulabschlusszeugnis statt A1-Zertifikat vorlegen (übersetzt und beglaubigt)

            Grüsse
            Peter

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            • lena1305
              Junior Member
              Auslaender
              • 15

              #7
              Vielen Dank für die Antwort.

              Ist eine Bestätigung von Enic/Naric notwendig, wenn Österreich mit dem Land , aus dem das Sekundarschulabschlusszeugnis kommt ( Serbien) , ein bilaterales Abkommen hat?

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Die Anfrage an ENIC/NARIC läuft intern zwischen den Behörden, Mitgliedstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens erkennen die Apostille als letzten Schritt als ausreiechend an

                Grüsse
                Peter

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                • lena1305
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 15

                  #9
                  Vielen Dank für die Antwort.

                  ich hätte nur noch eine kurze und letzte Frage.

                  Wir haben bald unseren Termin für die standesamtliche Eheschließung.
                  Ich ( Daueraufenthalt- Eu ) und er Drittstaatsangehöriger. Ein paar Tage später wollen wir den Antrag für die Rot - weiß- rot- karte plus für ihn stellen.
                  Frage :
                  Wenn ich meinen Familiennamen bei der standesamtlichen Eheschließung ändere ,müssen dann all meine Dokumente bereits auf den neuen Familiennamen geändert worden sein, wenn wir für ihn den Antrag stellen ?

                  Mit freundlichen Grüßen,

                  Lena

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    JA, die Dokumente müssen zusammenpassen - wenn es ums Tempo geht: Namen beibehalten.

                    Grüsse
                    Peter

                    Comment

                    • lena1305
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 15

                      #11
                      Gut danke.

                      1)Und muss er vor dem Antragstellen bereits bei mir mitversichert sein oder geht das auch nach dem Erhalt der Rwr-plus karte?

                      2) Und muss ich ihn vor dem Antragstellen schon bei mir in der Wohnung anmelden? Muss er einen Meldezettel vorweisen oder ist das nicht nötig?

                      LG Lena

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                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        #12
                        1) geht ohnehin erst mit der RWR+

                        2) es gelten die allgemeinen Regeln des Meldegesetzes (Anmeldung binnen 3 Tagen ab Unterkunftnahme, Abmeldung bei Aufgabe)

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                        • lena1305
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 15

                          #13
                          Vielen Dank!

                          1) Muss die internationale Geburtsurkunde und Heiratsurkunde auch übersetzt werden?

                          Comment

                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #14
                            Das "Standardformular" nicht, aber es existieren in der Praxis absurde Sprachfassungen.

                            Comment

                            • lena1305
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 15

                              #15
                              Vielen Dank für die Antworten

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