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RWR+ Erstantrag bei der Vertretungsbehörde

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  • Jeton
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    RWR+ Erstantrag bei der Vertretungsbehörde

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  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    1) Gesetzlich bis zu sechs Monate, Rest nein, außer daß sich die Behörde evtl. nicht so lange mit der Unterhaltsprognose aufhält

    2) Vermutlich ja, in Wien beurteilt die MA35 die Ortsüblichkeit anhand der Vergabekriterien von Wiener Wohnen.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Die Quotenreihung nach Antragstellung ist streng geboten (Alles andere hätte - und hat in der Vergangenheit eine strafrecvhtliche Dimension). In Wien ist das kein großer Zeitverlust, in Niederöstererich ist durch das Abarbeiten der Anträge mit einem längeren Verfahren zu rechnen, v.a. bei Antragstellung gegen Jahresende.

      Die Wohnung mit 6 Personen ist dann durchaus knapp, aber es wird auch von der Raumaufteilung abhängen.

      Grüsse
      Peter

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      • Jeton
        Junior Member
        Auslaender
        • 6

        #4
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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          ..wird dennoch eng werden.
          Für das Vollmachtsformular brauche ich eine Mailadresse oder Sie schreiben direkt an Helping Hands und ich kann auf reply drücken

          Grüsse
          Peter

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          • Jeton
            Junior Member
            Auslaender
            • 6

            #6
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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Ein Wohnraum pro Generation bzw. Ehepaar sollte sich schon ausgehen

              Grüsse
              Peter

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              • Jeton
                Junior Member
                Auslaender
                • 6

                #8
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                • Küchenjurist
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 3579

                  #9
                  Die Wohnrechtsvereinbarung für Sie und Ihre Frau werden Sie wohl brauchen, weil Sie verheiretetermaßen den Anspruch auf Mitbenützung der elterlichen Wohnung nicht mehr aus dem Unterhaltsrecht ableiten können.

                  Ihre Frau muß rechtzeitig vor Ablauf des Besuchsvisums bzw. der sichtvermerksfreien 90 Tage wieder ausreisen (und dann am besten auch wieder abgemeldet werden).

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                  • Jeton
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 6

                    #10
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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Abmeldung: Kann Fragen einbringen, warum sie illegal da war; wenn das mit den Stempeln im Pass geklärt ist, kann es eine Verwaltungsstrafe wg. Verstoß gegen das Melderecht geben. Bei "Nutzung der Scheinanmehldung" bei der Krankenversicherung: Strafverfahren.

                      Username: gar nicht

                      Grüsse
                      Peter

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                      • Jeton
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 6

                        #12
                        wurde gelöscht
                        Last edited by Jeton; , . Grund: deleted

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                        • Küchenjurist
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 3579

                          #13
                          Erst wenn ein "gewöhnlicher Aufenthalt" im Inland besteht und das ist erst nach Erteilung des Aufenthaltstitels der Fall.

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #14
                            ..zumindest brauchen wir einen rechtmäßigen Aufenthalt. Blitzartig die Versicherung beseitigen, da droht ein Strafverfahren

                            Grüsse
                            Peter

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