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Ladung Fremdenpolizei über ein halbes Jahr nach Scheidung

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  • byronbay26
    Junior Member
    Auslaender
    • 7

    Ladung Fremdenpolizei über ein halbes Jahr nach Scheidung

    Guten Morgen,

    Mein Ex-Mann (Drittstaatsangehöriger) und ich (Österreicherin) haben im September 2015 geheiratet und uns im Juni 2019 einvernehmlich scheiden lassen. Ich sagte meinem Ex-Mann bei unserer Scheidung, dass er sofort zur MA35 muss, um einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen, da der Familienangehörigenstatus mit unserer Scheidung weggefallen ist. Das hat er im Juni 2019 auch gemacht.

    Während unserer Ehe hatten wir nie einen "Überraschungsbesuch" der Fremdenpolizei, oder eine Befragung, obwohl wir natürlich damit rechneten. Auch die Beantragung der Aufenthaltstitel verlief immer problemlos und sehr zügig.

    Da ich in einer neuen Beziehung bin, was letztlich auch der Grund für die Scheidung war, hatte ich auch kaum noch Kontakt zu meinem Ex-Mann. Bis zum Anfang dieses Jahres, an dem mir eine Ladung der Fremdenpolizei für 09.01.2020 zugestellt wurde. Für eine Befragen zu unserer Ehe und ich solle Fotos unserer Ehe mitbringen. 1 Jahr nach unserer Trennung? Ein halbes Jahr nach unserer Scheidung? Natürlich hatte ich keine Fotos mehr, ich hatte damit abgeschlossen.

    Mein Ex-Mann rief mich an, um zu fragen ob ich auch eine Ladung bekommen hätte. Es stellte sich heraus, dass wir beide am selben Tag zur selben Uhrzeit bei der Fremdenpolizei vorgeladen waren.

    Ich habe meinen Ex-Mann dort aber nicht gesehen, wurde in ein Büro gebracht, wo ein Sachbearbeiter mit einem sehr dicken Akt saß und mich zu den Fotos befragte. Ich sagte ich hätte keine mehr und auch warum. Dann wurde es etwas schräg. Er meinte der zuständige Sachbearbeiter sei nicht hier, auch sei mein Ex-Mann nicht erschienen und er könne so keine Befragung machen. Er fragte nach meiner Telefonnummer damit man mich anrufen kann für einen neuen Termin. Ich musste mir für diese Ladung extra freinehmen und das in meinem neuen Job, aber egal...

    Ich habe meinen Ex-Mann dann angerufen, er sagte er sei schon eine halbe Stunde vor dem Termin da gewesen, man hat auch ihn nicht befragt mit dem Hinweis der zuständige sei nicht hier.

    Danach kam jetzt einen Monat lang nichts mehr, kein Anruf, keine erneute Ladung, bis heute - neuer Termin, selber Inhalt.

    Ich arbeite auch bei einer Behörde und bei uns ist man bestrebt, Verfahren zügig abzuarbeiten und zu erledigen, da wir ja auch an bestimmte Fristen gebunden sind. Außerdem wird bei uns vertreten, wenn ein Kollege/in nicht da ist, um den Parteien so wenig Umstände wie möglich zu machen, vorallem berufstätigen.

    Sind denn nicht auch die MA35 und die Fremdenpolizei an Fristen gebunden? Und zur neuerlichen Ladung: ich bin der ersten Ladung gefolgt und war persönlich anwesend und zur Aussage bereit aber man hat mich wieder weg geschickt. Habe ich nicht das Recht, beim zweiten Mal eine schriftliche Stellungnahme abzugeben? Ich sehe nicht ein, warum ich Minusstunden schreiben soll, nur weil die Polizei die Vertretung nicht im Griff hat!

    Entschuldigen Sie die lange Ausführung und meine etwas ungehaltene Art zum Schluss, für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr, sehr verbunden!

    MlG, E...
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Ist das eine "formlose" Ladung oder ein Ladungsbescheid? Ersteres ignorieren, bei zweiterem Kosten schinden, Rechtsvertreter mitnehmen und mit den Herrn ein wenig "Schlitten fahren". Dann hören sie auch rascher wieder auf.

    Eine "maximale Verfahrensdauer", wenn es nicht um eine bescheidmäßige Erledigung geht, gibt es an sich nicht.

    Grüsse
    Peter

    Nachtrag: Telefonnummer gibt es prinzipiell nicht, und Anrufe mit unterdrückter Nummer klicken Sie das nächste halbe Jahr immer weg. Der Kontakt zu Parteien läuft außer über eingeschriebene Briefe über eingeschriebene Briefe.
    Last edited by helpingshands; , .

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    • byronbay26
      Junior Member
      Auslaender
      • 7

      #3
      Ich bedanke mich für Ihre rasche Antwort, mir gefällt Ihr Zugang, aber wenn ich die Ladung ignoriere, schade ich dann nicht der Erteilung des Aufenthaltstitels meines Ex-Mannes? Das möchte ich nicht.

      Es ist eine formlose Ladung, postalisch, nicht eingeschrieben zugestellt. Was meinen Sie mit "Kosten schinden", die Rechtsvertretung müsste ja ich bezahlen?

      MlG, E...

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Die Verlängerung des NAG-Verfahrens wg. Scheinehe-Ermittlungen darf drei Monate betragen, bei Mitteilung des BFA an die MA, dass es ein "besonders aufwendiges" Ermittlungsverfahren ist, kann sich die Erledigungsfrist einmalig um 2 Monate verlängern. Wenn ich richtig rechne, sind die 3 Monate demnächst um, schnell ist die MA auch nicht.. da gibt es nicht viel zu verlieren.

        Sie können Fahrtkosten, ev. (unter besonderen Umständen) Verdienstentgang geltend machen, ev. bekommen Sie ja nicht frei - Sie können dem BFA ja auch mal eröffnen, "bin jetzt so in einer Sache im Job angehängt, dass ich die nächsten drei Wochen keine Zeit habe/habe Urlaub gebucht, oder Sie haben einen Chef, der mal ein wenig poltern will..?

        Grüsse
        Peter

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        • Küchenjurist
          Moderator
          Auslaender
          • 3579

          #5
          Nachdem es "die Fremdenpolizei" als Behörde nicht mehr gibt, für die Scheineheüberprüfung im NAG-Verfahren die Landespolizeidirektion zuständig ist und eine Scheinehe ein Offizialdelikt ist, das die Strafbarkeit beider Partner beinhaltet, würde ich mir erstmal ansehen, von wem die Ladung nun tatsächlich ist und in welcher Eigenschaft Sie geladen wurden.

          Das von Peter Gesagte gilt nur, wenn das BFA von sich aus ein Einreiseverbotsverfahren wegen Scheineheverdachts führt, diesfalls wären Sie nur Zeugin (und das NAG-Verfahren so lange unterbrochen, als das Verfahren beim BFA dauert).

          Geht es um Vorerhebungen der Landespolizeidirektion, besteht bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung vermutlich Kostendeckung.

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Das BFA in Wien hält sich eine 4- oder 5-köpfige Ermittlungsabteilung am Standort Rossauer Lände..Die Qualität (faktish wie rechtlich) lassen wir mal beseite, wobei es in der Vergangenheit "amüsante" Ermittlungsaufträge auch vom LVwG gegeben hat - zu seinem Pech ist der Richter mir "über den Weg gelaufen" - die Verhandlung in der Muthgasse hat dann länger gedauert

            Grüsse
            Peter

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            • byronbay26
              Junior Member
              Auslaender
              • 7

              #7
              2. Ladung

              Meine Herren,

              ich bedanke mich sehr für Ihre Antworten, wenngleich ich daraus nicht immer schlau geworden bin - bin ja keine Juristin

              Meine Anfrage damals war präventiver Natur, ich dachte wirklich nachdem mir gesagt wurde, dass ich zu einem neuerlichen Termin geladen werde (weil der Zuständige nicht da war), würde ich eine erneute Ladung binnen einer, max. zwei Wochen erwarten dürfen.

              Dem war aber nicht so. Nach unserer 1. Ladung (bei der wir beide persönlich anwesend waren s.o.) passierte lange nichts. Mein Ex-Mann hat nach einem Monat auch telefonisch angefragt was nun sei. Ihm wurde mitgeteilt, er erhält wieder einen Brief.

              Dann verging ein weiterer Monat und heute bekam ich eine neuerliche Ladung, formlos, postalisch - nicht eingeschrieben - zugestellt von der LPD mit einem Termin zur "Befragung". Keine bescheidmäßige Ladung soweit erkennbar. Mit dem Wortlaut: "Sehr geehrte Frau XX! Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten: Befragung - Hinsichtlich allseitiger Lebensumstände. Wir ersuchen Sie, hierzu persönlich in unser Büro zu kommen. ..." etc...

              Ich war ja schon einmal persönlich dort und wurde weggeschickt, auch mein EX-Mann, der sich wie ich dafür extra freigenommen hat, war dort und wurde weggeschickt aus fadenscheinigen Gründen (s.o.)

              Peter hat geschrieben, es gäbe keine Fristen, aber das kann ich kaum glauben - es gibt ein AVG, oder nicht? Ich arbeite beim AMS, wir sind teilweise auch daran gebunden.

              Wie dem auch sei, ich kann den Termin aus beruflichen Gründen nicht wahrnehmen. Kann ich eine schriftliche Stellungnahme anbieten (bei uns ist das möglich)? Wie lange kann/darf das Ganze die Antragstellung meines EX-Mannes (Juni 2019 nach unserer Scheidung) noch verlängern?

              Das ist wirklich eine ungute Situation, für meinen EX-Mann bestimmt noch mehr als für mich. Aber wenn ich beruflich verhindert bin, kann ich ja wirklich nichts dafür.

              Ich weiß, und das tut mir sehr leid, dass ich Ihre Zeitressourcen derart in Anspruch nehme, diese Anfrage habe ich schon einmal gestellt, aber es sind inzwischen zwei Monate vergangen, zwei Monate in denen sie meinen EX-Mann in der Warteschleife geparkt haben - das kann doch so nicht rechtens sein, oder doch?

              Ich bedanke mich erneut im Voraus, falls nichts kommt, verstehe ich das natürlich!

              Mit lieben Grüßen,

              ich...

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                ZU den fristen: Die Aufenthaltsbehörde hat 6 Monate, bei Einschaltung des BFA wegen Scheineheverdacht kommen 3 Monate dazu und bei "besonders schwierigen Ermittlungen" kann das BFA das noch um weitere 2 Monate verlängern (Termin absagen gehört nicht dazu, können Sie ja belegen). Bei Fristüberschreitung ist die Abhilfe eine Säumnisbeschwerde - ich würde nach dem bisher beschriebenen Sachverhalt von den 9 Monaten ausgehen.

                Zur Ladung: Wenn Sie keine Zeit haben, haben Sie keine - nette Vorgangsweise: Anrufen und denen ein schlechtes Gewissen machen. Die verwaltungsrechtlich trockene Lösung: Haben Sie das mit gewöhnlicher Post versandte Schreiben überhaupt bekommen?

                Grüsse
                Peter

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                • byronbay26
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 7

                  #9
                  Vielen Dank!

                  Lieber Peter,

                  ich bedanke mich ganz, ganz herzlich für die neuerliche Antwort! Sie haben mir sehr geholfen.

                  MlG

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