Liebe Leute,
ich bin Rumäne und wohne, studiere und arbeite seit mehr als 10 Jahren in Wien. Meine Verlobte ist Polin und kam im Dezember nach Wien.
Nun gibt es einige verwaltungstechnische Probleme, bei denen mich die Informationen des AMS/Magistrate nicht ausführlich aufgeklärt haben. Manchmal fühlt es sich so an, als ob niemand so wirklich weiß, wie es funktionieren soll.
1. Die Anmeldebescheinigung.
Meine Verlobte ist derzeit noch auf Jobsuche und ist über die Arbeitslosenhilfe in Polen versichert. Sie hat natürlich Erspartes und ich unterstütze Sie auch, falls sie es brauchen sollte. Würde das reichen um die Anmeldebescheinigung zu bekommen?
2. Der AMS.
Wir haben anfangs versucht Sie beim AMS anzumelden, da wir uns dachten es wäre so einfacher einen Job zu finden und mit der Versicherung wäre es auch unkomplizierter. Als ich angerufen habe um mich zu informieren wurde mir gesagt, sie soll mit einem U1 Dokument zum AMS gehen um ihre Ansprüche zu prüfen. Als wir dies taten wurde uns aber kurzerhand erklärt, dass ohne eine Anmeldebescheinigung gar nichts gehts. Worauf hat sie nun wirklich Anspruch? In Polen hat sie 4,5 Jahre gearbeitet und ihre Abgaben und Steuern bezahlt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, mein Kopf brummt schon seit Wochen wegen dieser Situation.
ich bin Rumäne und wohne, studiere und arbeite seit mehr als 10 Jahren in Wien. Meine Verlobte ist Polin und kam im Dezember nach Wien.
Nun gibt es einige verwaltungstechnische Probleme, bei denen mich die Informationen des AMS/Magistrate nicht ausführlich aufgeklärt haben. Manchmal fühlt es sich so an, als ob niemand so wirklich weiß, wie es funktionieren soll.
1. Die Anmeldebescheinigung.
Meine Verlobte ist derzeit noch auf Jobsuche und ist über die Arbeitslosenhilfe in Polen versichert. Sie hat natürlich Erspartes und ich unterstütze Sie auch, falls sie es brauchen sollte. Würde das reichen um die Anmeldebescheinigung zu bekommen?
2. Der AMS.
Wir haben anfangs versucht Sie beim AMS anzumelden, da wir uns dachten es wäre so einfacher einen Job zu finden und mit der Versicherung wäre es auch unkomplizierter. Als ich angerufen habe um mich zu informieren wurde mir gesagt, sie soll mit einem U1 Dokument zum AMS gehen um ihre Ansprüche zu prüfen. Als wir dies taten wurde uns aber kurzerhand erklärt, dass ohne eine Anmeldebescheinigung gar nichts gehts. Worauf hat sie nun wirklich Anspruch? In Polen hat sie 4,5 Jahre gearbeitet und ihre Abgaben und Steuern bezahlt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, mein Kopf brummt schon seit Wochen wegen dieser Situation.
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