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Anmeldebescheinigung und AMS

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  • alicuza
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    Auslaender
    • 2

    Anmeldebescheinigung und AMS

    Liebe Leute,

    ich bin Rumäne und wohne, studiere und arbeite seit mehr als 10 Jahren in Wien. Meine Verlobte ist Polin und kam im Dezember nach Wien.

    Nun gibt es einige verwaltungstechnische Probleme, bei denen mich die Informationen des AMS/Magistrate nicht ausführlich aufgeklärt haben. Manchmal fühlt es sich so an, als ob niemand so wirklich weiß, wie es funktionieren soll.

    1. Die Anmeldebescheinigung.
    Meine Verlobte ist derzeit noch auf Jobsuche und ist über die Arbeitslosenhilfe in Polen versichert. Sie hat natürlich Erspartes und ich unterstütze Sie auch, falls sie es brauchen sollte. Würde das reichen um die Anmeldebescheinigung zu bekommen?

    2. Der AMS.
    Wir haben anfangs versucht Sie beim AMS anzumelden, da wir uns dachten es wäre so einfacher einen Job zu finden und mit der Versicherung wäre es auch unkomplizierter. Als ich angerufen habe um mich zu informieren wurde mir gesagt, sie soll mit einem U1 Dokument zum AMS gehen um ihre Ansprüche zu prüfen. Als wir dies taten wurde uns aber kurzerhand erklärt, dass ohne eine Anmeldebescheinigung gar nichts gehts. Worauf hat sie nun wirklich Anspruch? In Polen hat sie 4,5 Jahre gearbeitet und ihre Abgaben und Steuern bezahlt.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, mein Kopf brummt schon seit Wochen wegen dieser Situation.
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    1. Theoretisch ja, weil laut EuGH auch bis zu sechs Monaten für die Arbeitssuche zuzubilligen sind. Praktisch nein, weil die Behörde sechs Monate Zeit für die Erledigung des Antrags hat.
    Als Familienangehörige scheidet die Verlobte aus.
    Und für einen Privatiers-Aufenthalt müßte sie a. ausreichende Unterhaltsmittel haben (nicht notwendig eigene), die einen Mindestsicherungsbezug praktisch ausschließen (also müßten Ihnen gemeinsam rund EUR 1.000 + Wohnungsaufwand zur Verfügung stehen) UND b. eine UMFASSENDE Krankenversicherung (wofür eine polnische grüne Karte wahrscheinlich nicht genügt).

    2. Das AMS muß das Aufenthaltsrecht von sich aus als Vorfrage prüfen; praktisch überläßt es das aber der Aufenthaltsbehörde, siehe 1.
    Einen Tag lang irgendwo zu arbeiten macht die Meldung als arbeitssuchend und die Mitnahme des polnischen Leistungsanspruchs dramatisch einfacher.

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    • alicuza
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Danke für die Antwort.

      Es hat sich die Situation gerade vereinfacht, weil sie heute eine zusage bekommen hat. Sie wird also ab Anfang März eine Arbeit haben. Das Problem mit der Anmeldebescheinigung sollte dadurch quasi erledigt sein, meine zweite Frage bleibt jedoch. Ist dieses U1 Dokument irgendwie noch nützlich (wir haben es noch nicht auf Deutsch übersetzen lassen)?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Sollte wider Erwarten bald wieder Arbeitslosigkeit eintreten, kann das Formular hilfreich sein.. Wenn der Arbeitgeber einigermaßen seriös erscheint, können Sie das auch bleiben lassen.

        Grüsse
        Peter

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