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Assoziationsrechtlicher Arbeitnehmer / Arbeitslosengeld

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  • cnem92
    Junior Member
    Auslaender
    • 11

    Assoziationsrechtlicher Arbeitnehmer / Arbeitslosengeld

    Hallo zusammen,

    Ich bin ein Türkischer Arbeitnehmer und halte mich derzeit ohne Aufenthaltstitel nur Assoziationsrechtlich in Österreich auf. Ich besitze einen befreiungsschein, arbeite vollzeit und falle bereits unter den 3. Spiegelstrich. Nuh stehe ich vor einer Einvernehmlichen Lösung und wollte fragen ob ich problemlos Arbeitslosengeld beantragen kann ob mir das bzw. zusteht
    Eine zweite Frage hätte ich auch noch und zwar wenn ich während der Arbeitslosigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe, bin ich dann im Rahmen des Abkommens Erwerbstätig und legal aufhältig auch wenn ich beim AMS als arbeitslos vorgemerkt bin? Tut mir leid für eine sehr lange Formulierung und freue mich auf eine Antwort. Ich bedanke mich im Voraus.
    Last edited by cnem92; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Der Befreiungsschein bestätigt freien Arbeitsmarktzugang - Sie können also arbeiten, wo und in welchem Umfang Sie wollen. Und weil Sie vermittelbar sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (mit allen regulativen bezüglich Wartezeiten, Vermittlungsbereitschaft u.dgl. wie jeder andere auch)

    Grüsse
    Peter

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