Hallo zusammen,
Ich bin ein Türkischer Arbeitnehmer und halte mich derzeit ohne Aufenthaltstitel nur Assoziationsrechtlich in Österreich auf. Ich besitze einen befreiungsschein, arbeite vollzeit und falle bereits unter den 3. Spiegelstrich. Nuh stehe ich vor einer Einvernehmlichen Lösung und wollte fragen ob ich problemlos Arbeitslosengeld beantragen kann ob mir das bzw. zusteht
Eine zweite Frage hätte ich auch noch und zwar wenn ich während der Arbeitslosigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe, bin ich dann im Rahmen des Abkommens Erwerbstätig und legal aufhältig auch wenn ich beim AMS als arbeitslos vorgemerkt bin? Tut mir leid für eine sehr lange Formulierung und freue mich auf eine Antwort. Ich bedanke mich im Voraus.
Ich bin ein Türkischer Arbeitnehmer und halte mich derzeit ohne Aufenthaltstitel nur Assoziationsrechtlich in Österreich auf. Ich besitze einen befreiungsschein, arbeite vollzeit und falle bereits unter den 3. Spiegelstrich. Nuh stehe ich vor einer Einvernehmlichen Lösung und wollte fragen ob ich problemlos Arbeitslosengeld beantragen kann ob mir das bzw. zusteht
Eine zweite Frage hätte ich auch noch und zwar wenn ich während der Arbeitslosigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe, bin ich dann im Rahmen des Abkommens Erwerbstätig und legal aufhältig auch wenn ich beim AMS als arbeitslos vorgemerkt bin? Tut mir leid für eine sehr lange Formulierung und freue mich auf eine Antwort. Ich bedanke mich im Voraus.
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