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Antrag auf Aufenthaltskarte stornieren, RWR beantragen?

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  • natulienocka
    Junior Member
    Auslaender
    • 7

    Antrag auf Aufenthaltskarte stornieren, RWR beantragen?

    Guten Abend,

    ich als Drittstaatenangehöriger bin schon seit 4 Jahren mit dem Studentenvisum in Wien. Ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und warte jetzt noch auf das Zeugnis.

    Nebenbei arbeite ich 20 Stunden die Woche in einem Unternehmen, wobei der Vertrag unbefristet und die Firma bereit ist mir eine Vollzeitstelle anzubieten.

    Ich bin schon seit 1.5 Jahren verheiratet. Da meine Frau zwei Staatsbürgerschaften (Deutsch und Slowakisch) besitzt und seit 2011 in Wien lebt, habe ich am 17.01.2019 eine Aufenthaltskarte beantragt. Seit 14 Monaten warte ich nun schon auf irgendein Ergebnis. Die einzige Antwort seitens des MA35 ist: "Sie müssen warten. Die Dokumente sind noch in der Bearbeitung".

    Auch mein Arbeitgeber hat bereits vergeblich versucht das Magistrat um eine raschere Bearbeitung zu bitten (ich bin als externer Mitarbeiter bei einer staatlichen Behörde tätig) und erhielt eben dieselbe unklare Antwort.
    Da ich das höchst inakzeptabel finde und persönlich keine Geduld mehr aufbringen kann, mein Arbeitgeber zudem wirklich dringend meine Vollzeit-Verfügbarkeit benötigt, würde ich gerne mehr Informationen zu einer möglichen Beantragung der Rot-Weiss-Rot Karte erhalten.

    Leider sehe ich in der aktuellen Lage wirklich keine andere Möglichkeit als den Antrag für die Aufenthaltskarte zu stornieren und die RWR-Karte zu beantragen, um möglichst bald meine Aufenthaltsangelegenheit geklärt zu bekommen.

    1. Deshalb wäre meine Frage, wie ich denn vorgehen soll, um einen Antrag auf die RWR-Karte stellen und den anderen (Antrag auf Aufenthaltskarte) zu stornieren? Muss ich ihn überhaupt selbst stornieren oder geschieht das automatisch mit dem neuem RWR-Karte-Antrag?

    2. Gäbe es nach dem erfolgreichen Erhalt der RWR-Karte die theoretische Möglichkeit erneut einen Antrag auf die Aufenthaltskarte zu stellen, bzw. ist es denn überhaupt empfehlenswert? Nach der jetzigen Erfahrung habe ich das Gefühl, dass eher RWR-Plus der nächstlogische Schritt wäre.

    Ich habe mich heute mit derselben Anfrage an das Magistrat gewendet, aber leider bekam ich keine hilfreiche Antwort, sondern wurde nur darauf verwiesen, dass derzeit alle Behörden im Notbetrieb arbeiten und eine Auskunft zu meinem Antrag derzeit nicht möglich ist, Beratung zu möglichem Vorgehen bei der Antragsstellung zudem überhaupt nicht.

    Ich wäre deshalb sehr dankbar wenigstens irgendwelche Tipps zu meiner Situation zu bekommen. Vielen Dank im Voraus.

    LG Ivan
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Gegenfragen :

    Nachdem die Erledigungsdauer bzgl. Aufenthaltskarte schon um acht Monate überschritten ist, warum erheben Sie keine Säumnisbeschwerde ?

    Worauf beruht Ihre Hoffnung, daß Sie die RWR schneller erhalten ?

    Und: Wenn Sie ein freizügigkeitsrechtlich begünstigter Drittstaatsangehöriger sind und somit feien Arbeitsmarktzugang haben - warum machen Sie davon nicht einfach Gebrauch ?

    P.S.:
    Eine RWR ist mE gar nicht möglich, weil Ihr primärer Aufenthaltszweck in der Familiengemeinschaft besteht.
    Last edited by Küchenjurist; , .

    Comment

    • natulienocka
      Junior Member
      Auslaender
      • 7

      #3
      Vielen Dank für die schnelle Reaktion.

      Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
      Nachdem die Erledigungsdauer bzgl. Aufenthaltskarte schon um acht Monate überschritten ist, warum erheben Sie keine Säumnisbeschwerde ?
      Im Falle einer Säumnisbeschwerde würde die Bearbeitung im optimalen Fall bis zu 3 Monate, im schlechteren Fall 9 Monate betragen. Ja, evtl. hätte diese Alternative noch vor einem halben Jahr Sinn gemacht. Aber da hegte ich noch die Hoffnung, dass es ja doch noch "jeden Moment" soweit sein könnte. Abwägen ist in dem Fall wirklich sehr schwierig, weil man ja keinerlei Informationen zum Bearbeitungsstand erhält.

      Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
      Worauf beruht Ihre Hoffnung, daß Sie die RWR schneller erhalten ?
      Hier zitiere ich wko.at:
      "Verfahrensgang
      Entscheidungen über die Erteilung eines Aufenthaltstitels Rot-Weiß-Rot – Karte sind binnen acht Wochen ab Einbringung des Antrages zu treffen."

      Ja, auch da könnte es Verzögerungen geben, dennoch erscheint es von den beiden die raschere Alternative darzustellen.

      Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
      Und: Wenn Sie ein freizügigkeitsrechtlich begünstigter Drittstaatsangehöriger sind und somit feien Arbeitsmarktzugang haben - warum machen Sie davon nicht einfach Gebrauch ?
      Das würde mich bitte interessieren: Wie soll ich das anstellen? Beim AMS verlangen sie die Aufenthaltskarte, auf die ich ja seit 14 Monaten warte, um die Vollzeitanstellung zu genehmigen.

      Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
      P.S.:
      Eine RWR ist mE gar nicht möglich, weil Ihr primärer Aufenthaltszweck in der Familiengemeinschaft besteht.
      Woran will die Behörde denn meinen primären Aufenthaltszweck festmachen, wenn sie binnen 14 Monaten nicht in der Lage ist, diesen überhaupt zu bescheinigen?

      Comment

      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Wenn freier Arbeitsmarktzugang besteht, gibt es vom AMS nichts zu "genehmigen".

        Gemäß § 23 Abs.1 NAG muß die Behörde darauf hinweisen, wenn sich im Verfahren ein anderer als der beantragte Aufenthaltzweck ergibt, und dem Antragsteller Gelegenheit zur Änderung des Antrags geben, ansonsten (dies)er zurückzuweisen ist.
        Familiengemeinschaft geht jedenfalls vor Erwerbsausübung und wenn Ihre Ehefrau freizügigkeitsberechtigt ist, gibt es eben nur die Aufenthaltskarte.

        Für Säumnisbeschwerden gibt es bei der MA35 aktuell eigene Sachbearbeiter, die dafür sorgen sollen, daß Akten nicht dem Gericht vorgelegt werden müssen (also die Entscheidung innerhalb von drei Monaten ergeht).

        Wenn Ihre Ehefrau aktuell eine Bescheinigung des Daueraufenthalts hat und seit deren Ausstellung nie länger als zwei jahre am Stück abwesend war, sollte die Aufenthaltskarte unproblematisch sein.

        Wenn nur oder noch gar keine Anmeldebescheifung vorliegt, kommt es darauf an, ob Ihre Ehefrau aktuell rechtmäßig aufhältig ist (also entweder erwerbstätig ist oder einer Ausbildung nachgeht oder genügend eigene Unterhaltsmittel plus eine umfassende Krankenversicherung hat), oder ob sie in der Vergangenheit bereits die Voraussetzungen für ein Daueraufenthaltsrecht erfüllt hat.

        Da Ihr Aufenthaltsrecht von der Legalität des Aufenthalts Ihrer Ehefrau abhängt, sollten Sie in der Säumnisbeschwerde auch ausführen, warum dies der Fall und der Akt daher bereits entscheidungsreif ist.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Und da wir nicht wissen, was aus dem Verlängerungsantrag geworden ist, wirft die MA 35 bei einem rwr-Antrag (wenn der überhaupt bearbeitet würde) bei einem "irgendwo verlorenen" Verlängerungsantrag garantiert illegalen Inlandsantrag vor.

          der schon von küchenjurist skitzziere Plan ist der einzig sinnvolle:
          1. arbeiten
          2. für nervöse Arbeitgeber: das AMS wegend er 3(er-Bescheinigung löchern und nicht abwimmeln lassen
          3. die MA säumen

          Grüsse
          Peter

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