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ins Ausland ziehen - Aufenthalt Familienangehörige

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  • safyetou
    Member
    Auslaender
    • 42

    ins Ausland ziehen - Aufenthalt Familienangehörige

    Guten Tag!
    Ich habe beruflich die Möglichkeit für 2 Jahre nach Asien und zu gehen. Mein Mann hat im Moment einen 3jährigen Aufenthalt bis 2022 und würde gerne mitkommen. Ist das möglich? Meine Arbeit würde sich um ein Visum für mich und ihn kümmern...wenn er nicht mitgeht, gibt es dann ein Problem...bei seiner nächsten Verlängerung könnte ich dann nur ausländische Lohnzettel vorweisen.

    Vielen Dank und liebe Grüße
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Wenn ihr Gatte ein Aufenthaltsrecht bekommt, kann er mitgehen, er wird nur alle erworbenen Anwartszeiten in Österreich verlieren, wenn er länger als 6 Monate weg ist. Bei der rückkehr startet er wieder mit einem Erstantrag.

    Ist er in Österreich erwerbstätig? Dann würde ich ev. die Arbeitszeit reduzieren, blockweise arbeiten und das Standbein hier nicht aufgeben..

    Grüsse
    Peter

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    • safyetou
      Member
      Auslaender
      • 42

      #3
      Vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Mann ist in der Baubrache tätig, daher wäre die Überlegung, dass er über die Wintermonate (ca. 3 Monate), wenn er nicht arbeitet, zu mir kommen würde. Ich denke, dass würde dann seinen Aufenthalt nicht beeinflussen?
      Wie sieht es mit meinen ausländischen Gehaltszetteln aus? Stellen die bei der Veränderung des Aufenthalts ein Problem dar?
      Vielen lieben Dank im Voraus!

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Das Problem ist, daß der Aufenthaltstitel Ihres Mannes von der Familiengemeinschaft abhängig ist. die dann aber nicht bloß kurzfristig nicht mehr im Inland stattfinden soll.

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        • safyetou
          Member
          Auslaender
          • 42

          #5
          danke, gibt es hier irgendeine möglichkeit/umweg? bzw. wie sieht es aus wenn mein mann in 2 jahren einen unbefristeten aufenthalt hat? ist es dann anders?

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Mit Daueraufenthalt darf er ein Jahr weg sein; aber eine andere Idee: Entsendet Sie ein österreichischer Dienstgeber? Dann könnten wir argumentieren, dass ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen hier bleibt - geht im nationalen Recht, nicht aber ohne weiteres im Unionsrecht. Was steht auf der Karte ihres Gatten?

            Grüsse
            Peter

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            • safyetou
              Member
              Auslaender
              • 42

              #7
              Nein, leider kein österreichischer Dienstgeber. Auf seiner Karte steht Familienengehöriger, es würde sich ausgehen, dass ich wenn ich gleich nach meiner Rückkehr in Ö wieder zu arbeiten beginne genau 3 Lohnzettel meines österreichischen Dienstgebers vorweisen kann bevor er das nächste Mal (Ende 2022) seinen Aufenthalt verlängern muss, reicht das dann?

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Wenn er zu lange weg ist, ist der Titel gegenstandslos, das hilft uns gar nichts.Dann sitzt er bei der Rückkehr im Erstantragsverfahren eine Zeit lang im Ausland fest.

                Antwort 1: die Situation ist ziemlich verfahren
                Antwort 2: Trotz allem würde ich an einem Szenario arbeiten, in dem er 7 Monate im Jahr in Österreich ist, Sie ihren Hauptwohnsitz bestehen lassen und jeden Österreichbesuch gut dokumentieren und wenn nötig, mit den behörden streiten
                Die Alternative steht im ersten Absatz und ist noch unschöner

                Grüsse
                Peter

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                • safyetou
                  Member
                  Auslaender
                  • 42

                  #9
                  Der Plan ist jetzt sowieso, dass er hierbleibt und nur über die Wintermonate kommt und ich werde natürlich auch immer wieder in Ö sein
                  Gemeldet bleiben wir beide hier und bei seiner nächsten Verlängerung kann ich im Idealfall schon wieder 3 österreichische Lohnzettel nachweisen, dann sollte das ganze unproblematisch sein oder?

                  Comment

                  • safyetou
                    Member
                    Auslaender
                    • 42

                    #10
                    Bzw. wie würde denn die Situation aussehen, wenn er selbstständig ist (er hat ein ruhendes Gewerbe), also wenn er seine Beiträge zahöen würde und währenddessen teilweise im Ausland ist?

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                    • Küchenjurist
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 3579

                      #11
                      Was ändert das am Problem ?

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                      • safyetou
                        Member
                        Auslaender
                        • 42

                        #12
                        Dass er dann in Ö offiziell einer Beschäftigung nachgeht und Beiträge zahlt?

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                        • Küchenjurist
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 3579

                          #13
                          Mit einem Aufenthaltstitel, der auf einer im Inland nicht mehr vorhandenen Familiengemeinschaft beruht ?

                          Comment

                          • safyetou
                            Member
                            Auslaender
                            • 42

                            #14
                            sollte ich zum zeitpunkt der verlängerung bereits wieder 3 österreichische Gehaltszettel vorweisen können, in Ö gemeldet bleiben und alle Besuche ausführlich belegen können, steht dann noch eine Gefahr bevor?

                            Comment

                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              Wir haben das Thema schon durch - die Situation ist unschön und bleibt unschön. Auf ihr eigenes Risiko können Sie natürlich darauf setzen, dass das keine Behörde mitbekommt - aber Sozialversiherungsdaten (von Ihnen) können die abfragen.

                              Im Unionsrechtlichen Aufenthalstrecht wäre ein Mitziehen unumgänglich; wie weit wir ganz formal einen konstitutiven Titel AT-Familienangehöriger als solchen halten könnnen - mit sehr viel Argumentation, warum Sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen ev. doch in Österreich hatten (liegt an Ihnen, nicht ihrem Gatten) - wissen wir, wenn das im worst case der VwGH entschieden hat.
                              Letztmalig die Optionen:
                              1 - Sie bleiben hier: hat keine Nachteile auf den Titel ihres Gatten
                              2 - er geht mit: Dann beginnt er wieder bei Null
                              3 - Sie gehen, er bleibt: Kann gut gehen, kann fürchterlich schiefgehen (Kollege küchenjurist ist der Vorsichtige, ich bin optimistisch)

                              Grüsse
                              Peter

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