Hallo Helping Hands
Ich bin rumänischer Staatsbürger. Ich hatte meinen Aufenthalt in Österreich von 1993 - 1996, dann war ich ein Jahr in Rumänien meinen Wehrdienst ableisten, wobei ich in diesem Zeitraum in Österreich abgemeldet war.
Seit 1997 bin ich nun durchgehend in Österreich, erst mit dem Aufenthaltstitel als Selbstständiger, seit September 2004 bin ich mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Leider funktioniert diese Ehe nicht sehr gut, so dass ich an Scheidung denke. Ich hätte nun bitte einige Fragen, was mir passieren kann im Falle einer Scheidung.
1) Mein Visum ist gültig bis April, sollte ich mich vorher scheiden lassen, besteht die Gültigkeit weiterhin bis April, oder verliert es sie sofort ? Kann es sein, dass ich in diesem Fall das Land sofort verlassen muss ?
2) Ich habe ein Dienstverhältnis als Kellner und einen Kredit bei einem österreichischen Bankinstitut laufen. Wie sieht es mit einer Aufenthaltsbewilligung aus nach einer Scheidung in diesem Fall ?
3) Sollte ich so keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben, habe ich dann einen Anspruch für den Fall, dass ich eine Firma gründe und wieder selbstständig bin ?
Meinen Hauptwohnsitz in Österreich habe ich seit dem 1.Oktober 2004, nach meiner Heirat, vorher lebte ich hier auf einem Nebenwohnsitz.
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe
Dave
Ich bin rumänischer Staatsbürger. Ich hatte meinen Aufenthalt in Österreich von 1993 - 1996, dann war ich ein Jahr in Rumänien meinen Wehrdienst ableisten, wobei ich in diesem Zeitraum in Österreich abgemeldet war.
Seit 1997 bin ich nun durchgehend in Österreich, erst mit dem Aufenthaltstitel als Selbstständiger, seit September 2004 bin ich mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Leider funktioniert diese Ehe nicht sehr gut, so dass ich an Scheidung denke. Ich hätte nun bitte einige Fragen, was mir passieren kann im Falle einer Scheidung.
1) Mein Visum ist gültig bis April, sollte ich mich vorher scheiden lassen, besteht die Gültigkeit weiterhin bis April, oder verliert es sie sofort ? Kann es sein, dass ich in diesem Fall das Land sofort verlassen muss ?
2) Ich habe ein Dienstverhältnis als Kellner und einen Kredit bei einem österreichischen Bankinstitut laufen. Wie sieht es mit einer Aufenthaltsbewilligung aus nach einer Scheidung in diesem Fall ?
3) Sollte ich so keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben, habe ich dann einen Anspruch für den Fall, dass ich eine Firma gründe und wieder selbstständig bin ?
Meinen Hauptwohnsitz in Österreich habe ich seit dem 1.Oktober 2004, nach meiner Heirat, vorher lebte ich hier auf einem Nebenwohnsitz.
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe
Dave
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